Die Musterfeststellungsklage im Dieselskandal wurde 2019 von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht. Rund 430.000 Verbraucher:innen schlossen sich der Klage an, die im April 2020 mit einem Vergleich zwischen der Klägerseite und VW endete. VW zahlte insgesamt rund 830 Millionen Euro Entschädigung an etwa 235.000 Dieselfahrer:innen, die Vergleichsverträge unterschrieben hatten. Die Klage wirkte auch verjährungshemmend für diejenigen, die ihre Schadensersatzansprüche individuell durchsetzen wollten.
VW wird im Dieselskandal von verschiedenen Kanzleien vertreten, die Ansprüche der geschädigten Dieselfahrer:innen abwehren sollen. Mindestens 18 der führenden 50 Kanzleien in Deutschland sind für VW im Dieselskandal tätig, darunter auch "Freshfields Bruckhaus Deringer", die seit Anbeginn des Skandals für VW tätig sind und über 100 Anwält:innen allein in Deutschland im Einsatz haben. Drei der 18 Kanzleien sind für den Aufsichtsrat tätig und auch für VW und Porsche bei der Abwehr von Kapitalanlegerklagen aktiv.