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Pfändungs- und Überweisungs­beschluss: Was steckt dahinter?

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann ein Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Mit diesem kann er die Forderungen des Schuldners gegenüber einem Dritten, dem sogenannten Drittschuldner (z.B. Bank oder Arbeitgeber), pfänden und an sich überweisen lassen. Unsere Experten in der Schuldnerberatung beraten Sie gerne individuell und lösungsorientiert.

Aktualisiert am 10.07.23

Was ist ein Pfändungs- und Überweisungs­beschluss?

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein gerichtlicher Beschluss, der im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ergehen kann. Er ist ein Mittel zur Durchsetzung einer Geldforderung und dient dazu, die Ansprüche des Schuldners gegen einen Dritten (den sogenannten Drittschuldner) zu pfänden und an den Gläubiger zu überweisen.

Ein typisches Beispiel für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist die Kontopfändung. Hierbei ist die Bank der Drittschuldner. Sie wird verpflichtet, Gelder, die sich auf dem Konto des Schuldners befinden, bis zur Höhe der geschuldeten Summe an den Gläubiger auszuzahlen. Ein weiteres Beispiel ist die Lohnpfändung. Hierbei ist der Arbeitgeber der Drittschuldner und wird verpflichtet, Teile des Gehalts des Schuldners direkt an den Gläubiger zu überweisen.

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Warum kommt es zu einem Pfändungs- und Überweisungs­beschluss?

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kommt zustande, wenn ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber einem Gläubiger nicht nachkommt und der Gläubiger daraufhin die Zwangsvollstreckung einleitet. Wenn beispielsweise ein Schuldner eine Rechnung oder einen Kredit nicht bezahlt und der Gläubiger erfolglos Mahnungen versendet hat, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn der Schuldner dem Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb der vorgesehenen Frist widerspricht oder die Forderung nicht begleicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und der Gläubiger kann eine Zwangsvollstreckung einleiten.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Mit diesem kann er die Forderungen des Schuldners gegenüber einem Dritten, dem sogenannten Drittschuldner (z.B. Bank oder Arbeitgeber), pfänden und an sich überweisen lassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Gläubiger seine Forderungen trotz Nichtzahlung durch den Schuldner erfüllt bekommt. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss stellt also ein Mittel zur Durchsetzung einer Geldforderung dar.

Was passiert, wenn ich einen Pfändungs- und Überweisungs­beschluss bekomme?

Wenn Sie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten, bedeutet dies, dass ein Gläubiger versucht, eine Forderung gegen Sie durch Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Diese Schritte gehören üblicherweise zum Verfahrensablauf:

  1. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird Ihnen und dem Drittschuldner (z.B. Ihrer Bank oder Ihrem Arbeitgeber) zugestellt.
  2. Mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses werden die Forderungen, die Sie gegen den Drittschuldner haben, gepfändet. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr frei über diese Forderungen verfügen können.
  3. Die gepfändeten Forderungen werden an den Gläubiger "überwiesen". Das bedeutet, dass der Drittschuldner nun verpflichtet ist, an den Gläubiger statt an Sie zu zahlen.
  4. Der Drittschuldner muss eine Erklärung abgeben, in der er mitteilt, ob und in welcher Höhe er bereit ist, an den Gläubiger zu zahlen.
  5. Wenn der Drittschuldner bereit ist zu zahlen, leitet er die gepfändeten Beträge direkt an den Gläubiger weiter. Bei einer Lohn- oder Kontopfändung bedeutet dies, dass ein Teil Ihres Gehalts oder Ihres Kontoguthabens direkt an den Gläubiger gezahlt wird.
  6. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ungerechtfertigt oder fehlerhaft ist, können Sie verschiedene Rechtsmittel einlegen, wie z.B. Widerspruch, Antrag auf Freigabe von gepfändeten Beträgen oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Was muss ein Pfändungs- und Überweisungs­beschluss beinhalten?

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss bestimmte Informationen enthalten, um rechtsgültig zu sein, wie z.B. Angaben zu den beteiligten Parteien, die Höhe der Forderung und Angaben zum Drittschuldner:

  • Das Gericht, das den Beschluss erlassen hat.
  • Die Namen und Adressen des Gläubigers, des Schuldners und des Drittschuldners
  • Der Betrag, der geschuldet wird, einschließlich der Hauptforderung, Zinsen und Kosten.
  • Die Pfändung: Eine Erklärung, dass die Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet sind.
  • Die Überweisung: Eine Erklärung, dass die gepfändeten Ansprüche an den Gläubiger überwiesen sind.
  • Die Verpflichtungen des Drittschuldners: z.B. dass er Zahlungen an den Schuldner einstellen sollte und dass er eine Drittschuldnererklärung abgeben muss.

Wie kann ich mich gegen einen Pfändungs- und Überweisungs­beschluss wehren?

Wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Sie erlassen wurde und Sie dagegen vorgehen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten, abhängig von den Umständen Ihres Falles:

Sie können gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass der Beschluss fehlerhaft ist. Beispielsweise könnte der zugrunde liegende Vollstreckungstitel ungültig sein, die Forderung könnte bereits beglichen, oder die Forderung verjährt sein.

Bestimmte Einkommen und Vermögenswerte sind vor Pfändung geschützt, wie zum Beispiel ein bestimmter Teil des Gehalts oder Sozialleistungen. Wenn diese gepfändet wurden, können Sie beim Gericht die Freigabe dieser Beträge beantragen.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. In diesem Prozess wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der Ihre Vermögensverhältnisse überprüft und einen Plan zur Tilgung Ihrer Schulden erstellt. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können die restlichen Schulden erlassen werden.

Manchmal ist es möglich, eine Einigung mit dem Gläubiger zu erzielen, zum Beispiel durch das Angebot einer Ratenzahlung oder einer Einmalzahlung eines reduzierten Betrags.

Ist eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung das gleiche wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschuss?

Nein, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist nicht dasselbe wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Während beide Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen dienen, werden sie in unterschiedlichen Kontexten und mit unterschiedlichen Rechtsfolgen eingesetzt.

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird in der Regel im Rahmen der Zwangsvollstreckung in zivilrechtlichen Angelegenheiten verwendet, um Geldforderungen geltend zu machen. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung hingegen ist ein Instrument im Strafverfahren zur Sicherung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt wurden. Mit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann der Staat die durch die Straftat erlangten Vermögenswerte sicherstellen und sie gegebenenfalls einziehen. Sie dient dazu, die rechtswidrige Bereicherung durch die Straftat rückgängig zu machen und eventuell zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu sichern.

Die beiden Instrumente unterscheiden sich also sowohl hinsichtlich des Zwecks als auch des Verfahrens und der Rechtsfolgen.

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