Möchten Sie Ihren Mietvertrag ordentlich mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden, ist es nicht notwendig einen Grund anzugeben. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung muss ein Grund angegeben werden, welcher die fristlose Kündigung rechtfertigt. Machen Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, empfiehlt es sich ebenfalls, den Grund hierfür zu nennen.
Im Falle eines Kündigungsausschlusses einigen sich Mieter:innen und Vermieter:innen darauf, dass beide Seiten innerhalb eines festgelegten Zeitraums auf ihr Recht auf eine ordentliche Kündigung verzichten. Daher kann während dieser Zeit keine ordentliche Kündigung des Mietvertrags stattfinden. Jedoch ist es für beide Parteien jederzeit bei Vorliegen entsprechender Gründe möglich, eine außerordentliche Kündigung zu vollziehen.
Nein. Eine Kündigung muss schriftlich übermittelt werden.
Ein ordentliches Kündigungsrecht haben Sie bei einer befristeten Miete nicht – Vermieter:innen ebenso wenig. Jedoch dürfen Sie von Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen und auch eine fristlose Kündigung kann – bei entsprechenden Gründen – durchgesetzt werden.