Grundsätzlich gibt es drei bekannte KFZ-Versicherungen, die KFZ-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden Autofahrer vorgeschrieben und deckt Personen- und Sachschäden, die der Versicherte bei anderen verursacht. Im Unterschied dazu, ist die Kasko-Versicherung freiwillig. Bei der Kasko-Versicherung zahlt die Versicherung für Schäden am Auto des Versicherten.
Teilkasko-Versicherungen decken unkalkulierbare nicht selbst verursachte Schäden, die durch Brand oder Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Hagel, Blitzschlag, Marderbefall oder bei Glasbruch und Wildunfällen am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Auch bei Diebstahl des Autos tritt die Versicherung ein.
Vollkasko-Versicherungen decken alle zuvor genannten Schäden am Fahrzeug und übernehmen zusätzlich eigenverschuldete Unfallschäden. Außerdem zahlt sie bei Vandalismus oder wenn nach einer Kollision vom Unfallgegner Fahrerflucht begangen wurde. Sind Schadensverursacher nicht zahlungsfähig, haftet eine Vollkasko-Versicherung auch in diesem Fall.
Die Verhaltenspflichten des Versicherungskunden ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen, die entweder bereits vor Vertragsabschluss gelten oder aber erst bei Eintritt eines Versicherungsfalls.
Vor Vertragsabschluss geltende Vorschriften, beinhalten die Pflicht zur Prämienzahlung und zur wahrheitsgemäßen Angabe von Daten. Stellt der Versicherte beispielsweise seine Beitragszahlungen ein, erlischt auch automatisch sein Versicherungsschutz. Weiterhin zahlen Versicherungen natürlich nur dann, wenn der Fahrzeugführer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und der Fahrer die Berechtigung hat, das Fahrzeug zu führen (Schwarzfahrerklausel).
Im Falle eines Schadens, gilt es allerdings weitere Vorschriften der Versicherung zu beachten. So sind Versicherte beispielsweise verpflichtet, Schadensfälle innerhalb einer Woche bei der Versicherung zu melden (sogenannte Anzeigepflicht). Außerdem müssen sie zu einer lückenlosen Aufklärung des Tatbestands beitragen und alle diesbezüglich erforderlichen Auskünfte geben (Auskunfts- und Aufklärungspflicht). Bei Wiederinstandsetzung des Autos ist vorher die Weisung des Versicherers einzuholen (Pflicht zur Weisungseinholung).
Bei der Wahl einer KfZ-Versicherung sind für Versicherungskunden meist zwei Faktoren entscheidend: An erster Stelle geht es um einen möglichst günstigen Preis für die Versicherung und an zweiter Stelle um die Schadensregulierung. Doch genau bei Letzterem kommt es immer wieder zu Problemen. Denn: Die Regulierung von KfZ-Haftpflichtschäden hat sich laut einer Umfrage des Forsa-Instituts unter Verkehrsanwälten in den vergangenen fünf Jahren zunehmend verschlechtert. Versicherungskunden müssen entweder mit sehr langen Bearbeitungszeiten und Verzögerungstaktiken rechnen, Leistungskürzungen hinnehmen oder werden durch die Versicherung oftmals unrechtmäßig vollständig zurückgewiesen. Das gaben 72 % der 1072 befragten Anwälte an. Besonders schlecht schneiden bei der Befragung die HUK-Coburg, Allianz und VHV ab. 68 % der Anwälte gaben diesbezüglich an, dass es vor allem bei der HUK-Coburg häufig zu Problemen bei der Regulierung von Haftpflichtschäden komme. Auch in der Kategorie "Bearbeitungszeiten" können die großen Versicherungsunternehmen nicht glänzen. Die Allianz hat nach Meinung von 50 % der befragten Anwälte somit die längsten Wartezeiten. Aber die Umfrage enthält auch Positives: Besonders gut schnitten in beiden Kategorien die Versicherung Aachen Münchener und die Gothaer ab.