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KFZ-Versicherung zahlt nicht: So kommen Sie trotzdem zu Ihrem Geld

  • Immer wieder kommt es vor, dass eine Versicherung für einen Schaden nicht zahlt.
  • Entscheidend ist letztlich, ob die Zahlungsverweigerung der KFZ-Versicherung gerechtfertigt ist.
  • Grundsätzlich kann sich die Versicherung in einigen Fällen auf Leistungsfreiheit berufen.

Warum weigern sich KFZ-Versicherungen zu zahlen?

KFZ-Versicherungen werden abgeschlossen, um gegen etwaige Schäden gegenüber anderen und am eigenen Auto abgesichert zu sein. Warum eine Versicherung für die Schadensregulierung nicht aufkommen möchte, kann unterschiedliche Gründe haben. Entscheidend ist letztlich, ob die Zahlungsverweigerung der KFZ-Versicherung gerechtfertigt ist. Eine häufige Begründung der Versicherung für die Leistungsverweigerung ist: „Sie haben eine Obliegenheit der Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) verletzt.“ Der Versicherte hat also gegen eine vertraglich geregelte Verhaltenspflicht verstoßen. Damit ist die Versicherung leistungsfrei oder kann je nach Höhe des Schadens die Leistung reduzieren. Das heißt, Sie bleiben als Versicherter auf Ihrem Schaden „sitzen“. Oder mit anderen Worten: Sie bekommen kein Geld oder nur einen Teil der für einen solchen Fall vereinbarten Summe.

Überlassen Sie die Prüfung den Expert:innen und schlagen Sie sich nicht mit dem Kleingedruckten herum. Unser Kooperationspartner Wirth-Rechtsanwälte prüft kostenfrei und unverbindlich anhand Ihrer Angaben, ob sich ein Vorgehen gegen Ihre KFZ-Versicherung lohnt.

In welchen Fällen zahlen KFZ-Versicherungen nicht?

Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln kann einen Leistungsausschluss der Versicherung nach sich ziehen. Wer beispielsweise mit seinem Fahrzeug ohne gültigen TÜV am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert bereits seinen Versicherungsschutz. Auch alkoholisiertes Fahren oder durch Drogenkonsum verursachte Fahruntüchtigkeit führt dazu, dass man im Schadensfall seine Kosten selbst zu tragen hat. Weitere klare Fälle von grob fahrlässigem Handeln sind die Bedienung des Handys beim Autofahren, Küssen am Steuer, Fahrerflucht und überhöhte Geschwindigkeit oder Missachtung der Verkehrsregeln und illegale Autorennen.

Auch bei verspäteter Schadensmeldung kann der Fall eintreten, dass die Versicherung nicht zahlt und man auf seinen Kosten "sitzen" bleibt. In letzterem Fall führen Versicherungen als Grund für den Leistungsausschluss meist die Verletzung einer Vertragspflicht durch den Versicherungsnehmer, der sogenannten Obliegenheit, an.

Fehler in den allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen

Der Halter eines Porsches streifte auf einer Fahrt eine Leitplanke. Danach verblieb er aber nicht an der Unfallstelle, sondern fuhr den nächsten Rastplatz an und begutachtete dort den Schaden. Am Tag darauf meldete er den Unfall seiner Versicherung und später auch der Polizei. Seine Kaskoversicherung erklärte sich leistungsfrei, weil er sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt habe. Dadurch sei die Aufklärung des Sachverhalts gefährdet gewesen und er habe somit vorsätzlich eine vertragliche Pflicht verletzt. Für den Schaden am Fahrzeug in Höhe von knapp 18.000 € wollte die Versicherung nicht aufkommen.

Zur Entscheidung des Gerichts: Versicherung muss Zahlen

Die Leistungsablehnung hielt vor Gericht nicht stand. Es urteilte, dass selbst bei einer unterstellten Obliegenheitsverletzung der geltend gemachte Anspruch bestehe, weil es in der Sanktionsvereinbarung der AKB für die Obliegenheiten an einem wichtigen Hinweis fehle. Der Versicherer hatte nämlich versäumt, in den Versicherungsbedingungen darauf hinzuweisen, dass er nur dann leistungsfrei wird, wenn er zuvor den Versicherungsnehmer durch eine gesonderte Mitteilung in Textform ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweist. Ergo: Damit ist die Sanktionsvereinbarung unwirksam und die Versicherung muss zahlen.

Wer kann vom Fehler der Versicherer profitieren?

Grundsätzlich jeder, dem eine Leistung der Versicherung verweigert wird und in dessen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz- Versicherung, die gesonderte Mitteilung zur Obliegenheitsverletzung in Textform fehlt. Da es in den Musterbedingungen der Kaskoversicherer versäumt wurde, auf diese versichertenfreundliche Rechtsfolge hinzuweisen, findet sich der Fehler in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz- Versicherung vieler Versicherer wieder, die sich an dem Muster orientiert haben.

Im Übrigen können nicht nur Versicherte bei einer aktuell laufenden Auseinandersetzung über eine zu gewährende Leistung des Versicherers von der unwirksamen Sanktionsregel profitieren, sondern es können bis zu 10 Jahre rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden. Das heißt, wem einmal eine Leistung verweigert wurde, der hat unter Umständen jetzt noch die Möglichkeit das Geld von seiner Versicherung zu bekommen, das er selbst aufwenden musste, um den Schaden zu beheben. Auch Regressforderungen der KfZ-Versicherung sind in diese Argumentation eingeschlossen.

Sie hatten einen Schadensfall in der Vergangenheit und Ihre Versicherung wollte nicht zahlen? Wenden Sie sich bei einem kostenfreien Erstberatungsgespräch an einen unserer Rechtsanwälte. Wir werden Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Was kann man tun, wenn die KfZ-Versicherung nicht zahlt?

In welchen Schadensfällen die KfZ-Kaskoversicherung ihre Zahlung mindern oder ganz verweigern darf, ist oft nicht leicht einzuschätzen. Vor allem wenn es um hohe Geldbeträge geht, können Versicherte nicht immer auf eine unkomplizierte und zeitnahe Regulierung des Schadensfalls durch die Versicherung hoffen. Oftmals müssen Versicherte mit unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten und verzögerter Leistung rechnen. Bei Zahlungsminderung oder vollständiger Leistungsablehnung der Versicherung kann es sich mitunter als sachdienlich erweisen, einen Experten zu beauftragen und den Fall unabhängig begutachten zu lassen. Außerdem ist es anzuraten, den Versicherungsvertrag auf etwaige Fehler zu prüfen. Das Gutachten kann Ihnen helfen, auf die volle Regulierung zu bestehen und Streitigkeiten mit der Versicherung zu umgehen.

Sollten Sie sich unsicher über die richtige Vorgehensweise sein, wenden Sie sich an einen unserer Anwälte. Dieser wird für Sie einschätzen, wie erfolgsversprechend Ihr Anliegen ist und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen. Nutzen Sie dafür unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung.

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Häufige Fragen zum Thema "KFZ-Versicherung zahlt nicht"

Grundsätzlich gibt es drei bekannte KFZ-Versicherungen, die KFZ-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden Autofahrer vorgeschrieben und deckt Personen- und Sachschäden, die der Versicherte bei anderen verursacht. Im Unterschied dazu, ist die Kasko-Versicherung freiwillig. Bei der Kasko-Versicherung zahlt die Versicherung für Schäden am Auto des Versicherten.

Teilkasko-Versicherungen decken unkalkulierbare nicht selbst verursachte Schäden, die durch Brand oder Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Hagel, Blitzschlag, Marderbefall oder bei Glasbruch und Wildunfällen am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Auch bei Diebstahl des Autos tritt die Versicherung ein.

Vollkasko-Versicherungen decken alle zuvor genannten Schäden am Fahrzeug und übernehmen zusätzlich eigenverschuldete Unfallschäden. Außerdem zahlt sie bei Vandalismus oder wenn nach einer Kollision vom Unfallgegner Fahrerflucht begangen wurde. Sind Schadensverursacher nicht zahlungsfähig, haftet eine Vollkasko-Versicherung auch in diesem Fall.

Die Verhaltenspflichten des Versicherungskunden ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen, die entweder bereits vor Vertragsabschluss gelten oder aber erst bei Eintritt eines Versicherungsfalls.

Vor Vertragsabschluss geltende Vorschriften, beinhalten die Pflicht zur Prämienzahlung und zur wahrheitsgemäßen Angabe von Daten. Stellt der Versicherte beispielsweise seine Beitragszahlungen ein, erlischt auch automatisch sein Versicherungsschutz. Weiterhin zahlen Versicherungen natürlich nur dann, wenn der Fahrzeugführer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und der Fahrer die Berechtigung hat, das Fahrzeug zu führen (Schwarzfahrerklausel).

Im Falle eines Schadens, gilt es allerdings weitere Vorschriften der Versicherung zu beachten. So sind Versicherte beispielsweise verpflichtet, Schadensfälle innerhalb einer Woche bei der Versicherung zu melden (sogenannte Anzeigepflicht). Außerdem müssen sie zu einer lückenlosen Aufklärung des Tatbestands beitragen und alle diesbezüglich erforderlichen Auskünfte geben (Auskunfts- und Aufklärungspflicht). Bei Wiederinstandsetzung des Autos ist vorher die Weisung des Versicherers einzuholen (Pflicht zur Weisungseinholung).

Bei der Wahl einer KfZ-Versicherung sind für Versicherungskunden meist zwei Faktoren entscheidend: An erster Stelle geht es um einen möglichst günstigen Preis für die Versicherung und an zweiter Stelle um die Schadensregulierung. Doch genau bei Letzterem kommt es immer wieder zu Problemen. Denn: Die Regulierung von KfZ-Haftpflichtschäden hat sich laut einer Umfrage des Forsa-Instituts unter Verkehrsanwälten in den vergangenen fünf Jahren zunehmend verschlechtert. Versicherungskunden müssen entweder mit sehr langen Bearbeitungszeiten und Verzögerungstaktiken rechnen, Leistungskürzungen hinnehmen oder werden durch die Versicherung oftmals unrechtmäßig vollständig zurückgewiesen. Das gaben 72 % der 1072 befragten Anwälte an. Besonders schlecht schneiden bei der Befragung die HUK-Coburg, Allianz und VHV ab. 68 % der Anwälte gaben diesbezüglich an, dass es vor allem bei der HUK-Coburg häufig zu Problemen bei der Regulierung von Haftpflichtschäden komme. Auch in der Kategorie "Bearbeitungszeiten" können die großen Versicherungsunternehmen nicht glänzen. Die Allianz hat nach Meinung von 50 % der befragten Anwälte somit die längsten Wartezeiten. Aber die Umfrage enthält auch Positives: Besonders gut schnitten in beiden Kategorien die Versicherung Aachen Münchener und die Gothaer ab.