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Erbschaftssteuer Geschwister – Diese Freibeträge müssen Sie kennen

  • Geschwister haben im Falle einer Erbschaft finanzielle Nachteile. Sie sind Erben 2. Ordnung und erben nur, wenn es keine höherrangigen Erben mehr gibt.
  • Bei einer Erbschaft werden sie in die ungünstigere Steuerklasse II einsortiert.
  • Schenkungen und Steueroptimierungen durch Experten können helfen, die finanzielle Belastung zu verringern.
Aktualisiert am 28.02.23

Wann erben Erben zweiter Ordnung?

Grundsätzlich gilt, je höher der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag für die Besteuerung der Erbschaft. Das Erbrecht teilt Angehörige in vier Ordnungen auf. Angehöriger einer nachgeordneten Ordnung erben erst, wenn es keine Erben einer höheren Ordnung mehr gibt. Geschwister werden interessanterweise nicht zu den nächsten Verwandten gezählt. Geschwister sind Erben zweiter Ordnung.

Geschwister des Erblassers erben nur, wenn der Erblasser keine lebenden Kinder oder Enkel hinterlässt und auch mindestens einer seiner Elternteile bereits gestorben ist. Sie erben dann die Hälfte, die dem toten Elternteil zugestanden hätte und müssen diese zu gleichen Teilen unter sich aufteilen. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt, denn pflichtteilsberechtigt sind nur direkte Abkömmlinge des Erblassers und seine direkten Vorfahren. Geschwister können testamentarisch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden und können dann keinen Pflichtteil fordern. Damit wächst der Teil, der an ggf. vorhandene weitere Geschwister geht.

Welchen Steuerfreibetrag haben Geschwister?

Die Einsortierung in die Kategorie „Erben zweiter Ordnung“ schlägt sich auch im geringen Freibetrag von 20.000 Euro und Steuerklasse II nieder. Zum Vergleich: Erben erster Ordnung haben einen Steuerfreibetrag von bis zum 500.000 Euro. Erben kann für Geschwister also richtig teuer werden. Die Höhe der Steuerbelastung hängt allerdings stark vom Wert des Erbes und weiterer Faktoren ab.

Liegt der Wert des Erbes über 20.000 Euro muss der Betrag, der über dieser Grenze liegt, versteuert werden. Der Steuersatz liegt für Geschwister zwischen 15 und 43 Prozent. Eine Erbschaft kann für Geschwister so schnell zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung führen. Eine Beratung bei einem Anwalt für Erbrecht kann hier für eine individuelle Steueroptimierung sorgen.

Schenkungssteuer für Geschwister

Bis 75.000 Euro 15 Prozent
Bis 600.000 Euro 25 Prozent
Bis 6 Millionen Euro 30 Prozent
Mehr als 26 Millionen Euro 43 Prozent

Steueroptimierung durch Expertenberatung

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Wie viel kann ich meinen Geschwistern steuerfrei schenken?

Um die hohe steuerliche Belastung zu umgehen, können Schenkungen zu Lebzeiten eine gute Alternative sein. Auch in Sachen Schenkung gehören Geschwister allerdings der Steuerklasse II an.  Auch bei der Schenkung gilt nur ein persönlicher Freibetrag von 20.000 Euro. Dieser Freibetrag kann allerdings alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Gut geplant, lassen sich Vermögenswerte so gestückelt ohne große Belastung für den Bruder oder die Schwester weitergeben.

Überblick:

  • Geschwister sind Erben 2. Ordnung.
  • Sie haben bei einer Erbschaft Steuerklasse II.
  • Ihr Freibetrag liegt bei 20.000 Euro.
  • Für Schenkungen gilt ebenfalls: Steuerklasse II und 20.000 Euro Freibetrag.
  • Schenkungen können alle zehn Jahre erfolgen und Freibeträge so geschickt ausgenutzt werden.