Die Hausratversicherung übernimmt nur die vereinbarte Versicherungssumme: Deshalb ist es wichtig, den Wert seines Hausrates richtig anzusetzen. Die Stiftung Warentest rät dazu, seine Wohnung pro Quadratmeter mit 650 Euro abzusichern. Dieser Ansatz gilt für Wohnungen oder Häuser ohne Luxusausstattung. Jedoch sollte man hierbei ein bisschen vorsichtiger sein. Die bessere Vorgehensweise ist, vorab eine Wertermittlung des Hausrates durchzuführen. Es werden sogenannte "Wertermittlungsbögen" von der Versicherung, aber auch kostenfrei im Internet bereitgestellt. Diese sollte man dann auch nutzen. Insbesondere wenn die Wohnung besonders luxuriös ausgestattet ist, wird der beschriebene Pauschalsatz nicht ausreichen. Hier ist es entscheidend, genau festzuhalten, welche Gegenstände sich in der Wohnung befinden. Am besten macht man von den jeweiligen Gegenständen Fotos. Diese sollte man dann bei Bekannten oder Verwandten verwahren, damit diese im Schadensfall nicht verloren gehen. Diese Dokumentationen stellen einen wichtigen Nachweis für die Versicherung dar. Die Versicherungssumme an sich ist die sogenannte Obergrenze. Bis zu dieser Grenze wird Ihnen der Wiederbeschaffungspreis der Gegenstände ausgezahlt. Demnach erhalten Sie die Summe, die heute notwendig ist, um einen Gegenstand gleicher Art und Güte zu erwerben. Was auch wichtig ist: Oft werden von den Versicherern Höchstgrenzen festgelegt. Bei Schmuck werden normalerweise 20 % der Versicherungssumme vereinbart. Wenn das nicht ausreicht, sollte man den Vertrag dahingehend ebenfalls anpassen oder gleich einen gesonderten Vertrag zur Absicherung von Schmuck, eine sog. Valorenversicherung abschließen.
- Unterversicherung vermeiden: Vermeiden Sie in jedem Fall die Unterversicherung. Wer seinen Hausrat auf 50.000 Euro versichert, wird auch nur diese Summe erhalten. Auch wenn der Wert tatsächlich bei 90.000 Euro liegt. Dahingehend sollte auch geprüft werden, ob die Klausel zum Unterversicherungsverzicht mit aufgenommen wurde. Ist das der Fall, wird die Versicherung nicht extra prüfen, ob man unterversichert ist oder nicht. Ohne Abzug erhält man dann – bis zu Höhe des tatsächlichen Schadens – die vereinbarte Versicherungssumme.
- Prüfen Sie Ihren Vertrag: Wenn Sie bereits vor längerer Zeit Ihren Vertrag unterzeichnet haben, prüfen Sie Ihren Vertrag genau. Sie könnten nämlich Gefahr laufen,unterversichert zu sein. Das liegt vor allem daran, dass Versicherungsnehmer über die Zeit mehr Werte ansammeln. Über die Jahre kommen bei entsprechendem Gehalt auch gerne mal Designermöbel oder das teure Familiengeschirr dazu. Die Versicherungssumme sollte dann dahingehend angepasst werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was genau in dem Vertrag enthalten ist, fragen Sie Ihre Hausratversicherung. Es können auch im Nachhinein Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Lassen Sie sich im Zweifel Klauseln und Vertragsbedingungen auch mehrmals erklären.
- Pflichten des Versicherungsnehmers beachten: Aus den Vertragsbedingungen ergeben sich auch Pflichten für Sie als Versicherungsnehmer. Achten Sie zum Beispiel immer darauf, richtig abzuschließen und die Fenster zuzumachen, wenn Sie die Wohnung verlassen. Ansonsten handeln Sie unter Umständen grob fahrlässig.
- Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen: Jeder Versicherungsnehmer sollte sich gut und weitgehend beraten lassen. Denn am Ende zählt, was in den Versicherungsbedingungen steht. Und weil diese oftmals sehr schwer alleine auszutüfteln sind, braucht man einen Experten, dem man vertrauen kann.
- Bleiben Sie bei der Wahrheit: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Das bekommen Versicherungsnehmer zu spüren, die es mit der Wahrheit nicht so ernst nehmen. Wer einen Schaden vortäuscht oder den Schaden falsch beziffert, kann im schlimmsten Fall sogar vor Gericht enden.
- Umzug sofort melden: Die Hausratversicherung geht grundsätzlich auf die andere Wohnung mit über. Hierbei sollte man aber beachten, dass man den Umzug zeitnah meldet. Somit geht man unnötigen Streitfragen aus dem Weg.
"Mein Fahrrad ist immer mitversichert."
Grundsätzlich ist es so, dass das Fahrrad immer mitversichert ist. Vorausgesetzt, das Fahrrad steht in einem abgeschlossenen Keller oder einer abgeschlossenen Garage. Verschließt man das Fahrrad aber vor der Arbeit, oder im Hinterhof, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Durch Aufpreis kann auch ein Fahrrad außerhalb der Wohnung versichert werden. Aber auch hier muss man genauer auf die Klauseln achten. Geläufig ist die sogenannte Nachtklausel. Die beschreibt, dass zwischen 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens kein Versicherungsschutz besteht. Deswegen lohnt es sich, einen doppelten Blick auf die Vertragsbedingungen zu werfen.
"Der Versicherungsschutz gilt immer."
Normalerweise schließt die Hausratversicherung auch die sogenannte Außenversicherung mit ein. Dadurch sind die Hausratgegenstände auch außerhalb der Wohnung mitversichert. Das heißt, dass der Hausrat auch im Urlaub versichert ist, wenn in das Hotelzimmer eingebrochen wird. Bei Campingurlaubern sieht das Ganze ein bisschen anders aus. Denn viele Verträge schließen den Versicherungsschutz aus, wenn man den Urlaub in Zelt, Wohnmobil und Caravan verbringt. Hier muss man also genau beim Versicherer nachfragen, wie die Außenversicherung in solchen Fällen geregelt ist. Wichtige Info: In den meisten Verträgen ist die Außenversicherung nur auf drei Monate begrenzt. Wenn man also beispielsweise seinen teuren Laptop über drei Monate im Schrebergarten lässt, greift im Schadensfall die Hausratversicherung nicht.
"Alle Räumlichkeiten sind mitversichert."
Zu der gesamten Wohnfläche gehören alle im Versicherungsschein angegebenen Räume. Ausnahme hierbei sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen. Der Grund: Sie werden im Regelfall nicht als Wohn- oder Hobbyraum genutzt.
"Einbruchschäden sind immer versichert."
Grundsätzlich ist es so, dass die Hausratversicherung für Einbruchschäden aufkommen muss. Jedoch gibt es hier ein großes "aber". Wenn nach dem Einbruch keine Spuren am Tatort entdeckt werden, zahlt die Hausratversicherung im Regelfall nicht. Zum Beispiel müssen Einbruchspuren an Türen und Fenstern erkenntlich sein. Ein halboffenes Fenster oder eine unverschlossene Tür kann das Aus für die Kostenerstattung bedeuten. Hier gibt es aber auch eine Ausnahme: Kann der Betroffene den Verlust des Haustürschlüssels durch Diebstahl nachweisen, muss auch die Hausratversicherung für die Kosten aufkommen. Wenn in ein Auto eingebrochen wird, kann es sein, dass der Schaden nur ersetzt wird, wenn das Fahrzeug in Garage oder Parkhaus steht. Deshalb sollte man den Vertrag noch einmal genauer prüfen.
Versicherungsnehmer sind zu Recht wütend, wenn die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen will. Insbesondere wenn man schon jahrelang in die Hausratversicherung eingezahlt hat. Deswegen ist es wichtig, jeden Fall genauer zu prüfen, wenn die Hausratversicherung nicht zahlt. Man selbst ist oftmals verwirrt bei so vielen Versicherungsbedingungen, die so unterschiedlich ausgelegt werden können. Deshalb lohnt es sich immer, einen Experten um Rat zu fragen. Unsere Anwälte für Versicherungsrecht werden Ihnen gerne bei unklaren Fragen helfen.
Der Versicherungsbetrag ist von den Wertgegenständen abhängig, die sich in der Wohnung oder im Haus befinden, und die versichert werden sollen. Also je höher der Wert der zu versichernden Gegenstände ist, umso höher ist auch die Versicherungsprämie. Aber nicht allein dieser Faktor ist ausschlaggebend für den Versicherungsbetrag. Es gibt weitere wichtige Faktoren, die es zu beachten gilt:
Die Wohnfläche: Als Wohnfläche gelten alle Flächen, die für Wohn- und Hobbyzwecke genutzt werden. Treppen, Keller und Speicherräume gehören im Regelfall nicht dazu. Diese Flächen können abgezogen werden und mindern somit den Versicherungsbeitrag.
Der Wohnort: Die meisten Versicherer unterteilen das Bundesgebiet nach eigenem System in sogenannte Tarifzonen. Die Größe und Anzahl dieser Tarifzonen werden dann vom Versicherer selbst festgelegt. Dahinter steckt die Idee, Risiken für das Gebiet besser einschätzen zu können. Wenn sich beispielsweise die Wohnung in einem Gebiet befindet, in der überdurchschnittlich oft eingebrochen wird, steigt der Versicherungsbetrag. Das Gleiche gilt, wenn das Gebiet besonders von Flut und Feuer bedroht ist.
Eine Selbstbeteiligung: Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, sinkt ebenfalls der Versicherungsbetrag. Nehmen wir zum Beispiel eine vereinbarte Selbstbeteiligung von 1.000 Euro. Diese gilt bei der Versicherung als eine Art Sicherheit. Der Versicherungsbetrag wird daher entgegenkommend niedriger angesetzt. Denn bei einem entstandenen Schaden von bis zu 1.000 Euro muss der Versicherungsnehmer für die kompletten Kosten aufkommen. Erst wenn der Schaden die 1.000 Euro-Grenze überschreitet, hat die Versicherung den darüber hinaus gehenden Schaden zu zahlen.
Die Vertragslaufzeit: In der Regel ist die Vertragszeit auf ein Jahr limitiert. Wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, läuft dieser automatisch weiter. Wie bei einem Handyvertrag ergeben sich über die Jahre im Regelfall vergünstigte Tarife.