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Versorgungsausgleich – Anspruch, Antrag & Ablauf

  • Im Regelfall führt das zuständige Familiengericht im Rahmen der Scheidung automatisch einen Versorgungsausgleich durch.
  • Nur in Einzelfällen ist ein gesonderter Antrag auf Versorgungsausgleich notwendig.
  • Ein Versorgungsausgleich kann im Ehevertrag oder einer entsprechenden Scheidungsfolgevereinbarung ausgeschlossen werden.

Versorgungsausgleich: Was genau ist da­runter zu ver­stehen?

Einer kümmert sich um das Kind, der andere geht arbeiten – eheliche Aufteilungen wie diese führen dazu, dass die Rentenansprüche während einer Ehe teilweise sehr auseinandergehen.

Kommt es zu einer Scheidung, dient der Versorgungsausgleich dazu, erworbene Ansprüche aus der Altersvorsorge zwischen beiden Ehepartner:innen gerecht aufzuteilen. Darunter fallen nicht nur Ansprüche aus der gesetzlichen Altersvorsorge, sondern auch aus Betriebs- und Privatrenten.

Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich bei jedem Ehepaar vorgenommen. Es sei denn, der Ausgleich wird vorab durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgevereinbarung ausgeschlossen.

Jede dritte Ehe wird statistisch gesehen geschieden. Doch wie läuft so eine Scheidung überhaupt ab? Geht das sofort, oder was hat es mit dem bekannten Trennungsjahr auf sich? Unsere Rechtsanwältin fasst das Thema kurz und knapp für Euch zusammen!

Versorgungsausgleich Auszahlung: Wie viel Ver­sor­gungs­ausgleich steht einem zu?

Der Versorgungsausgleich bezieht sich im Grunde auf den Zeitraum der Ehe. Sprich: vom Eheschluss bis zur Zustellung des Scheidungsantrages. Ansprüche, die vor der Ehe entstanden sind, werden demnach nicht berücksichtigt.

Die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte werden addiert und durch zwei geteilt. Jeder hat somit Anspruch auf die Hälfte der gesammelten Rentenpunkte.

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Rentenpunkte bei Scheidung: Was kostet 1 Rentenpunkt im Jahr 2022?

Der Wert eines Rentenpunkts liegt in den neuen Bundesländern bei 35,52 Euro. Im Westen liegt er aktuell bei 36,02 Euro. Die Übertragung der Rentenpunkte findet bereits während des Scheidungsprozesses statt und nicht erst im Rentenalter.

Rentenpunkte bei Scheidung: Ein Rechenbeispiel

Wie ein Versorgungsausgleich am Ende aussehen kann, macht folgende Beispielrechnung deutlich.

Gehen wir davon aus, Sie haben zu Beginn der Ehe oder Lebenspartnerschaft 25 Rentenpunkte gesammelt. Am Tag, als die Scheidung eingereicht wird, hat sich Ihr Rentenpunkte-Konto auf 50 Rentenpunkte summiert.

Ihr:e Expartner:in kam mit 20 Rentenpunkten in die Ehe und kam über die gemeinsamen Jahre insgesamt auf 60 Rentenpunkte. Von den  „angesammelten“ Rentenpunkte während der Ehe muss jede Partei die Hälfte abgeben. ​​​​​​​In Ihrem Fall wären das 12,5 Rentenpunkte und bei Ihrer/Ihrem Expartner:in 30 Rentenpunkte.​​​​​​​​​​​

  Ehepartner 1 Ehepartner 2
Rentenpunkte zu Beginn der Ehe 25 20
Rentenpunkte bei Scheidungseinreichung 50 60
Erhöhung während der Ehe 25 40
Aufteilung 50:50 12,5 20
Ergebnis 50 + 20 - 12,5 = 57,5 60 + 12,5 – 20 = 52,5

Am Ende gehen Sie also mit insgesamt 57,5 Rentenpunkten  aus der Ehe und Ihr:e Expartner:in mit 52,5 Rentenpunkten. Sie haben demnach 7,5 Rentenpunkte durch den Versorungsausgleich „dazugewonnen“ und Ihr:e Expartner:in 7,5 Punkte „verloren.“

So gelingt der Antrag auf Versor­gungsaus­gleich

Wenn Ihre Ehe mindestens drei Jahre bestanden hat, führt das zuständige Familiengericht im Rahmen der Scheidung automatisch einen Versorgungsausgleich durch. Sie müssen also keinen gesonderten Antrag stellen.

Bei einer Kurzehe ist ein Antrag hingegen erforderlich. (LINK ZU DEN FAQ: Hier mehr erfahren: Wie stelle ich einen Antrag auf Versorgungsausgleich?)

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens bekommen Sie als Noch-Ehepartner:in einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich zugestellt. Darin werden Sie aufgefordert, konkrete Angaben zu Ihren Anwartschaften zu machen. Den Fragebogen gilt es wahrheitsgetreu auszufüllen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Gericht die jeweiligen Ansprüche korrekt berechnet.

Im Groben läuft ein Verfahren zum Versorgungsausgleich wie folgt ab:

  1. Einreichung der Scheidung: Ein Scheidungsantrag kann nur durch eine Anwältin oder einen Anwalt eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung hat man den großen Vorteil, dass es nur eine/n Anwält:in braucht und sich beide Parteien gegebenenfalls die Anwaltskosten teilen können.
  2. Feststellung des Versorgungsanspruches: Um den erworbenen Versorgungsanspruch während der Ehe festzustellen, müssen beide Ehepartner alle notwendigen Angaben machen. Außerdem werden notwendige Auskünfte bei den Versorgungsträgern eingeholt.
  3. Abstimmen der gemachten Auskünfte: Das Noch-Ehepaar erhält eine Übersicht der gemachten Auskünfte.
  4. Beschluss: Das Familiengericht entscheidet auf Grundlage der gemachten Angaben über den Versorgungsausgleich.
  5. Ausgleich findet statt: Legen beide Parteien nicht innerhalb eines Monats Einspruch ein, stimmen beide automatisch dem Versorgungsausgleich zu.

Versorgungsausgleich Scheidung: So ist der Ablauf

  • 1 Scheidung
  • 2 Feststellung
  • 3 Abstimmung
  • 4 Beschluss
  • 5 Ausgleich

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Häufige Fragen zum Thema Versorgungsausgleich bei Scheidung

Ein Versorgungsausgleich kann im Ehevertrag oder einer entsprechenden Scheidungsfolgevereinbarung ausgeschlossen werden. Es kann auch sein, dass bei Kurzehen (Ehe hielt weniger als 3 Jahre an) oder geringfügigen Unterschieden bei Rentenansprüchen ein Versorgungsausgleich automatisch wegfällt.

Nein. Nichtverheiratete haben bei einer Trennung keinen Anspruch auf Versorgungsausgleich. Dieser Anspruch steht lediglich Verheirateten bzw. Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu.

Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich bei jedem Ehepaar durchgeführt. Unabhängig davon, ob das Paar Kinder hat oder nicht.

Falls Ihr:e Expartner:in verstorben ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die volle Rente. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim Versorgungsträger stellen. Wird der Antrag auf volle Rente abgelehnt, ist eine anwaltliche Beratung in jedem Fall ratsam.

Eine Scheidung mit Versorgungsausgleich kann sich zwischen 5 und 9 Monaten hinziehen. Es kann eventuell zu Verzögerungen kommen, da die notwendigen Auskünfte der jeweiligen Versorungsträger vom Familiengericht eingeholt werden müssen.

Bei folgenden Verträgen findet ein Versorgungsausgleich statt:

  • gesetzliche Rentenversicherung (Entgeltpunkte)
  • Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken
  • private Ren­ten­ver­si­che­rung
  • Betriebsrente
  • Zusatzversorgung öffentlicher Dienst
  • Riester-Rente, Rürup-Rente
  • Erwerbsunfähigkeitsrente

Bei folgenden Verträgen findet in der Regel kein Versorgungsausgleich statt:

  • Kapitallebensversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Renten, die nichts mit Alter oder Erwerbsunfähigkeit zu tun haben (Opferrente, private Unfallrente...)

Bei Kurzehen findet ein Versorgungsausgleich nicht automatisch, sondern erst auf Antrag statt. Ansonsten fällt der Versorgungsausgleich komplett weg. Das hat zum Vorteil, dass Kurzehen in der Regel schneller geschieden werden können.

Soll der Versorgungsausgleich trotzdem durchgeführt werden, muss ein ausdrücklicher Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.