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Schuldnerverzug: Bedeutung, Voraussetzung und Folgen

Ein Schuldner ist immer dann in Verzug, wenn er eine fällige Forderung nicht begleicht. Wenn Sie also beispielsweise Ihre Schulden nicht zahlen, obwohl Sie bereits eine Mahnung erhalten haben, dann befinden Sie sich in Schuldnerverzug. Eine Mahnung ist nicht unbedingt nötig: Sie geraten bereits in Verzug, wenn Sie einen vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten.

Aktualisiert am 10.07.23

Was bedeutet Schuldnerverzug?

Schuldnerverzug bedeutet, dass eine Person ihren Zahlungspflichten nicht nachkommt. Gläubiger haben dann ein Recht, Verzugszinsen und Mahngebühren zu verlangen. Eventuell können Sie sogar Schadensersatz fordern, um den entstandenen Verlust auszugleichen. Ein Schuldnerverzug kann unter Umständen also teuer werden. In besonders schweren Fällen können Gläubiger rechtliche Schritte unternehmen und sogar eine Zwangsvollstreckung ist möglich.

In den meisten Fällen erfährt der Schuldner durch eine Mahnung vom Verzug: Der Gläubiger fordert den Schuldner darin auf, seinen Pflichten nachzukommen und die Vertragsbedingungen einzuhalten. Wenn Sie eine Mahnung erhalten, können Sie also ganz sicher sein, dass Sie mit einer Zahlung bereits in Verzug sind. Eine Mahnung ist allerdings nicht zwingend notwendig. Grundsätzlich befinden Sie sich immer dann in Verzug, wenn Sie einen vereinbarten Zahlungszeitpunkt verstreichen lassen.

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Was mache ich, wenn ich in Schuldnerverzug bin?

Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, dann befinden Sie sich eindeutig in Verzug: In diesem Falle sollten Sie natürlich sofort reagieren, um Mahngebühren zu vermeiden. Bezahlen Sie die Rechnung und alle Mahngebühren umgehend, dann ist das Problem in den meisten Fällen nämlich aus der Welt geschafft.

Wenn Sie nicht zahlen können, dann sollten Sie unbedingt auf Ihren Gläubiger zugehen und die Situation erklären. Eventuell können Sie die Zahlung aufschieben und weitere Mahngebühren verhindern. Am besten ist es natürlich, wenn Sie Ihren Gläubiger schon vor der ersten Mahnung kontaktieren.

Schuldnerverzug Voraussetzungen: Wann befinde ich mich in Schuldnerverzug?

Wenn Sie eine Rechnung nicht am selben Tag begleichen, sind Sie dadurch nicht automatisch in Schuldnerverzug. Gemäß § 286 BGB muss ein Gläubiger erst einmal einen fälligen Anspruch Ihnen gegenüber haben. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, durch die Sie in Verzug geraten können. Entscheidend ist hierbei, ob Sie und Ihr Geschäftspartner sich bei der Zahlung auf ein bestimmtes Fälligkeitsdatum geeinigt haben. Wir schauen uns beide Fälle genau an.

Möglichkeit 1: Zeitpunkt der Zahlung ist verstrichen

Laut Kaufvertrag gibt es einen Zeitpunkt, an dem die Zahlung spätestens eingehen muss. Wenn Sie diesen Zeitpunkt nicht einhalten, befinden Sie sich in Schuldnerverzug. Kurz gesagt: Sie mussten zu einem bestimmten Zeitpunkt zahlen, haben das aber nicht getan. Der Gläubiger muss in diesem Fall auch keine Mahnung schicken — Sie befinden sich in Verzug, wenn Sie zum vereinbarten Zeitpunkt noch nicht gezahlt haben.

Ein Beispiel: Sie bestellen eine Sonnenbrille im Internet. Im Kaufvertrag steht„Bitte bezahlen Sie den angegebenen Betrag innerhalb der nächsten 14 Tage.“ Sie lassen dieses Fälligkeitsdatum aber verstreichen, ohne zu zahlen. Dadurch geraten Sie automatisch in Schuldnerverzug.

Möglichkeit 2: Sie werden durch eine Mahnung in Verzug gesetzt

Die Mahnung ist das gebräuchlichste Mittel, um Verbraucher in Verzug zu setzen. Eine Mahnung ist immer dann notwendig, wenn für eine Zahlung oder eine Leistung kein bestimmter Termin vereinbart wurde. In der Regel gilt: Wenn das Fälligkeitsdatum aus dem Kaufvertrag nicht eindeutig hervorgeht, befindet sich der Schuldner erst in Verzug, wenn der Gläubiger eine Mahnung schickt. Anders ausgedrückt: Wenn kein Datum genannt wurde, wird der Schuldner mit der ersten Mahnung in Verzug gesetzt.

Ein Beispiel: Sie kaufen eine gebrauchte Spielkonsole in einem Online-Shop. Sie bekommen eine Rechnung, in der Sie aufgefordert werden, den Preis von 75 Euro zu überweisen. Ein genaues Fälligkeitsdatum wurde aber nicht festgelegt. Der Verkäufer kann daher von einer sofortigen Bezahlung ausgehen. Wenn Sie nicht bezahlen, kann der Verkäufer eine Mahnung schicken und Sie damit in Verzug setzen.

Ganz wichtig: Sie sind bereits nach der ersten Mahnung in Verzug. Es ist gesetzlich auch nicht vorgeschrieben, wie viele Mahnungen ein Gläubiger verschicken kann. Bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden, kommen in der Regel drei Mahnungen — darauf sollten Sie sich aber keinesfalls verlassen: Ein Gläubiger kann auch nach der ersten Mahnung mit härteren Konsequenzen drohen.

Schuldnerverzug: Wann ist keine Mahnung notwendig?

Viele denken, dass Sie erst mit dem Eintreffen einer Mahnung in Schuldnerverzug geraten. Eine Mahnung ist zwar eine typische Art, einen Schuldner in Verzug zu setzen. Sie können sich aber auch ohne Mahnung in Verzug befinden. Wir fassen zusammen, wann es eine Mahnung braucht und wann nicht:

Sie sind auch ohne Mahnung in Schuldnerverzug, wenn:

  • für die Leistung ein Zeitpunkt bestimmt wurde. Beispielsweise könnte auf einer Rechnung stehen "zahlbar bis zum 31. Dezember". In diesem Fall gerät der Schuldner in Verzug, wenn er bis zu diesem Datum nicht zahlt.
  • der Schuldner die Leistung endgültig verweigert.
  • ein gerichtliches oder behördliches Urteil vorliegt und der Schuldner trotzdem nicht zahlt.

Für einen Schuldnerverzug braucht es eine Mahnung, wenn:

  • für eine Zahlung oder Leistung kein genauer Termin festgelegt wurde. In diesem Fall sind Sie erst in Schuldnerverzug, wenn der Gläubiger Sie mit einer Mahnung zum Zahlen auffordert.

Wie läuft der Schuldnerverzug ab?

Ein Schuldnerverzug lässt sich grundsätzlich in zwei Phasen unterteilen: das außergerichtliche Mahnverfahren und das gerichtliche Mahnverfahren. Wir schauen Schritt für Schritt auf einen typischen Ablauf.

Außergerichtliches Mahnverfahren

Bei einem außergerichtlichen Mahnverfahren schickt der Gläubiger Mahnungen an den Schuldner. Die Form kann er selbst bestimmen, letztlich muss aber klar zum Ausdruck kommen, dass sich der Schuldner in Verzug befindet und seine Leistung erbringen muss. Es gibt keine Vorgaben, wie viele Mahnungen ein Gläubiger schicken muss, bevor er gerichtliche Schritte einleiten darf. Ein außergerichtliches Mahnverfahren kann aber beispielsweise so ablaufen:

  • Erste Mahnung: Der Schuldner wird an die Zahlung erinnert. Ein solches Schreiben ist meist höflich formuliert; es werden auch erst einmal keine Zinsen verlangt oder rechtliche Schritte angedroht. Dennoch sollten Sie ein solches Schreiben nicht ignorieren: Sie befinden sich bereits in Verzug und müssen mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn Sie nicht zahlen.
  • Zweite Mahnung: Wenn Sie trotz der ersten Mahnung nicht bezahlt haben, wird in der zweiten Mahnung meist eine Zahlungsfrist von zehn bis 14 Tagen angesetzt. Der Ton wird rauer: Diese zweite Mahnung ist meist keine höfliche Erinnerung mehr, sondern eine ausdrückliche Aufforderung, jetzt zu bezahlen.
  • Dritte Mahnung: Rechtliche Schritte werden angedroht. Eine dritte Mahnung wird in der Regel nur verschickt, wenn der Gläubiger von einer Zahlung ausgeht oder aufgrund einer guten Geschäftsbeziehung keine rechtlichen Schritte einleiten möchte. Ihr Gläubiger ist nämlich berechtigt, bereits nach einer zweiten Mahnung rechtliche Schritte einzuleiten. In einer dritten Mahnung ist dann aber klar: Es droht ein gerichtliches Mahnverfahren.

Gerichtliches Mahnverfahren

Wenn der Gläubiger einen berechtigten Anspruch auf die Zahlung hat und der Schuldner trotz Mahnungen nicht gezahlt hat, kann er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Was bedeutet das? Der Gläubiger kann einen Antrag auf einen Mahnbescheid und auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Sollte er diesen Bescheid erhalten, kann er die offenen Zahlungsforderungen von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Das läuft so ab:

Beim Mahnbescheid handelt es sich um ein offizielles Formular. Die Höhe dieses Bescheids richtet sich nach dem Streitwert. Um den Antrag zu stellen, müssen der Geldbetrag, die Bezeichnung der Forderung und die Parteienbezeichnung vom Gläubiger angegeben werden. Zusätzlich zum Mahngericht wird auch das Gericht, das für die Klage zuständig ist, genannt. Der Mahnantrag muss handschriftlich unterzeichnet werden.

  • Mahnantrag: Der Gläubiger muss einen Mahnantrag beim Gericht stellen. Darin muss die Höhe der ursprünglichen Forderung stehen und eine kurze Beschreibung der Situation. Zudem müssen beide Parteien genannt werden. Das Gericht wird den Mahnantrag daraufhin prüfen.
  • Mahnbescheid: Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, wird das Gericht einen Mahnbescheid erlassen. Diesem kann der Schuldner ganz oder in Teilen widersprechen. Ein Vordruck für den Widerspruch liegt dem Mahnbescheid in den meisten Fällen bei.
  • Vollstreckungsbescheid: Wenn der Schuldner nicht widerspricht (oder zu spät), kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid anfordern. Der Schuldner kann auch dem Vollstreckungsbescheid ganz oder in teilweise widersprechen.
  • Zwangsvollstreckung: Wenn der Schuldner trotz Vollstreckungsbescheid nicht zahlt, kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung einleiten. Hierbei kann der Gläubiger bewegliches Vermögen (Geld, Auto, etc.), Grundeigentum und Einkommen vollstrecken lassen.

Schuldnerverzug: Was können Gläubiger fordern?

Wenn Sie sich in Verzug befinden, bedeutet das, dass Ihr Gläubiger Ihnen gegenüber gewisse Ansprüche hat. Ein pünktlich liefernder Händler hat ein Recht darauf, dass seine Leistung zum vereinbarten Termin bezahlt wird. Geschieht das nicht, kann er beispielsweise Verzugszinsen verlangen. Wir fassen zusammen.

Wenn Schuldner nicht zahlen, können Gläubiger unter anderem Folgendes verlangen:

  • Ursprüngliche Leistung: Selbstverständlich kann und wird ein Gläubiger von seinen Schuldnern zunächst die Zahlung der urpsürnglich vereinbarten leistung fordern. Er wird also weiterhin verlangen, dass die eigentliche Forderung bezahlt wird.
  • Verzugszinsen: Der Gläubiger hat das Recht, Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag zu fordern.
  • Verzugsschaden und Mahngebühren: Der Gläubiger kann auch den Ersatz des sogenannten Verzugsschadens verlangen. Diese Verzugsschäden werden oft auch als Mahngebühren bezeichnet. Damit sind alle Kosten gemeint, die dem Gläubiger durch den Verzug des Schuldners entstanden sind, wie zum Beispiel Kosten der Mahnungen oder Anwaltskosten.

Schuldnerverzug oder Zahlungsverzug: Wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe Schuldnerverzug und Zahlungsverzug sind in vielen Fällen austauschbar. Zahlungsverzug ist umgangssprachlicher und meint meist eine Art des Verzugs, bei der es um eine Geldforderung (also buchstäblich um eine „Zahlung“) geht. Der Begriff Schuldnerverzug ist allgemeiner und kann auch Dienstleistungen und andere Pflichten umfassen. Von Zahlungsverzug spricht man also meist, wenn nur Geld gefordert wird.

Wie kann ich einem Mahnbescheid widersprechen?

Sie haben zwei Wochen Zeit, einem Mahnbescheid zu widersprechen. Sie müssen schriftlich widersprechen und können hierfür den Vordruck nutzen, der dem Mahnbescheid beiliegt. Sie können aber auch ein eigenes Schreiben aufsetzen. Wichtig: Sie müssen Ihren Widerspruch nicht begründen!

Beachten Sie die zweiwöchige Frist unbedingt: Wenn Sie zu spät widersprechen, kann Ihr Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der Antragsteller wird von Ihrem Widerspruch in Kenntnis gesetzt. Schicken Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht, das den Mahnbescheid ausgestellt hat.

Wenn Sie dem Mahnbescheid widersprechen, beenden Sie das reguläre Mahnverfahren. Falls der Gläubiger weiterhin auf die Durchsetzung seiner offenen Forderungen besteht, führt dies zu einem Verfahren vor dem Zivilgericht.

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FAQ zum Thema „Schuldnerverzug“

Schuldnerverzug tritt ein, wenn eine fällige Zahlung oder Leistung nicht fristgerecht erfolgt und der Schuldner nach Mahnung oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit im Verzug ist.

Nein, in bestimmten Fällen kann Schuldnerverzug auch ohne Mahnung eintreten, z.B. wenn für die Leistung ein bestimmtes Datum vereinbart wurde und Sie dieses verstreichen lassen.

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, sollten Sie die Forderung sofort begleichen, einen Widerspruch einlegen, wenn die Forderung unberechtigt ist, oder den Gläubiger kontaktieren, um eine Lösung zu finden.

Widersprechen Sie einem Mahnbescheid, wird in der Regel ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um den zugrunde liegenden Sachverhalt zu klären.