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Gefährdung des Straßenverkehrs: Definition, Folgen und Strafen

Der Straftatbestand „Gefährdung des Straßenverkehrs“ liegt immer dann vor, wenn Sie durch rücksichtsloses und fahrlässiges Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die strafrechtlichen Konsequenzen können Geldbußen, Führerscheinentzug und auch Freiheitsstrafen sein. In diesem Artikel werden wir die Definition, Folgen und Strafen für die Gefährdung des Straßenverkehrs näher betrachten und erklären, wie Sie sich gegen den Vorwurf wehren können.

Aktualisiert am 04.05.23

Was genau bedeutet „Gefährdung des Straßenverkehrs“: Definition und Beispiele

Wer durch rücksichtsloses, fahrlässiges oder unüberlegtes Fahren andere Verkehrsteilnehmer, Passanten, Tiere oder Sachen gefährdet, ist eine „Gefährdung des Straßenverkehrs“. Es muss dabei nicht unbedingt zu einem Unfall kommen. Wenn Sie durch Ihr Verhalten riskieren, dass andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, ist das bereits eine Straftat — ganz egal, ob tatsächlich jemand zu Schaden kommt.

In § 315c Strafgesetzbuch (Stgb) ist genau festgehalten, was als Gefährdung gilt. Den Straßenverkehr gefährdet demnach beispielsweise, wer:

  • Verkehrsregeln grob missachtet,
  • unter Drogeneinfluss fährt,
  • körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,
  • falsch überholt,
  • an unübersichtlichen Stellen zu schnell fährt,
  • falsch wendet,
  • das Rechtsfahrgebot missachtet,
  • ein haltendes Fahrzeug nicht sichtbar kennzeichnet.

Kurz gesagt: Wer die Verkehrsregeln nicht beachtet und rücksichtslos fährt, ist in den Augen des Gesetzes eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Wie oben beschrieben: Es ist egal, ob durch das fahrlässige Handeln tatsächlich ein Schaden entsteht. Allein die Möglichkeit eines Unfalls reicht für einen Tatbestand völlig aus. Wenn Sie riskieren, dass andere verletzt werden, ist der Straftatbestand erfüllt.

Was sind die Strafen bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs?

Auf eine Gefährdung im Straßenverkehr können verschiedene Strafen folgen: Wer andere Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten gefährdet, muss mit einer Geldstrafe oder — bei schwereren Vergehen — mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Hierbei kommt es meist darauf an, ob die Tat zum ersten Mal begangen wurde. Wiederholungstätern droht oft eine Gefängnisstrafe.

Häufig kommt es auch zu einem Führerscheinentzug. Der Führerschein wird für einen Zeitraum von sechs Monaten bis fünf Jahren eingezogen. Außerdem gibt es für eine Gefährdung des Straßenverkehrs in den meisten Fällen drei Punkte im Fahreignungsregister.

Ihnen wird Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen?

In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Unterstützung suchen. Nicht alle Vorwürfe sind auch gerechtfertigt. Ein Experte für Verkehrsrecht kann helfen, den Vorwurf abzuwehren oder eine geringere Strafe auszuhandeln!

Gefährdung des Straßenverkehrs: Die sieben No-Gos im Straßenverkehr

Wir werden konkreter: Mit den „sieben No-Gos“ sind sieben besonders schwerwiegende Straßenverkehrsverstöße gemeint. Jedes dieser Vergehen gilt als Gefährdung des Straßenverkehrs und ist dementsprechend eine Straftat. Wir schauen auf diese sieben Fälle:

  • Vorfahrt nicht beachtet
  • falsches Überholen und Beschleunigen beim Überholvorgang
  • falsches Fahrverhalten am Füßgängerübergang
  • zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen
  • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhalten
  • Wenden auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht deutlich kenntlich machen

Wer sich einer dieser „Todsünden“ schuldig macht, kann ganz sicher sein: Hier gab es Gefahrenpotenzial! In diesen sieben Fällen liegt daher auch keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern der Strafbestand „Gefährdung des Straßenverkehrs“.

Unterschied: Gefährdung und Behinderung

Viele denken, dass eine Behinderung zwangsläufig auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt. Natürlich haben beide Begriffe viel miteinander zu tun, trotzdem muss man hier deutlich unterscheiden.

Eine Behinderung des Straßenverkehrs schränkt in den meisten Fällen lediglich die Bewegungsfreiheit anderer Verkehrsteilnehmer ein. Hierbei gibt es vermeidbare und unvermeidbare Behinderungen. Eine unvermeidbare Behinderung ist keine Straftat. Wenn Sie jedoch beispielsweise falsch parken und damit andere behindern, können Sie dafür geahndet werden. Wichtig ist hier aber: Eine Behinderung stellt erst einmal keine Gefahr dar.

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs liegt erst dann vor, wenn Sie durch Ihr Verhalten einen Unfall sehr wahrscheinlich machen. Wenn Sie also beispielsweise auf einer unübersichtlichen Straße überholen, machen Sie sich in jedem Fall strafbar. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist daher — anders als eine Behinderung — immer vermeidbar.

Gefährdung des Straßenverkehrs: Was droht in der Probezeit?

Während der Probezeit werden Verstöße gegen die Verkehrsordnung in A- und B-Verstöße eingeteilt. Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegende Zuwiderhandlung; dabei kann es sich um Straftaten handeln, aber auch m Ordnungswidrigkeiten, die während der Probezeit begangen werden.

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist dabei ganz klar ein A-Verstoß!

Fahranfänger müssen nach einem A-Verstoß mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder mit einem Fahrverbot rechnen. Der erste A-Verstoß führt außerdem zur Verlängerung der Probezeit.  Führerschein-Neulinge bekommen nach einem A-Verstoß außerdem die Aufforderung zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF). Ein solches Seminar kostet in der Regel zwischen 240 und 400 Euro.

Kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auch ohne konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer vorliegen?

Wenn Sie grob fahrlässig fahren, also beispielsweise ohne den Schulterblick abbiegen, begehen Sie in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Für den Tatbestand „Gefährdung des Straßenverkehrs“ muss Ihr Verhalten zusätzlich jedoch eine direkte Gefahr für andere darstellen.

Ein Beispiel verdeutlicht diesen wichtigen Unterschied:

Wenn Sie unter dem Einfluss von Drogen am Steuer sitzen, die Fahrt aber ohne Folgen bleibt und Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, sind Sie natürlich nicht „fein raus“: Die Drogenfahrt kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Wenn es sich jedoch um eine Drogenfahrt mit Gefährdung des Straßenverkehrs handelt, ist die Strafe weitaus höher: Hier folgt teilweise eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Wann bin ich fahruntüchtig?

Das Strafgesetzbuch macht deutlich: Wer fahruntüchtig ist, darf sich nicht hinters Steuer setzen. Aber ab wann ist man eigentlich fahruntüchtig? Hier wird zwischen der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit unterschieden: Bei mindestens 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Bei 0,3 Promille handelt es sich um eine relative Fahruntüchtigkeit.

Bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit dürfen Sie natürlich nicht mehr fahren: Wer also mit 1,1 Promille ein Fahrzeug steuert, macht sich strafbar — Strafbestand: Gefährdung des Straßenverkehrs! Bei einer relativen Fahruntüchtigkeit müssen für eine Straftat weitere alkoholbedingte Gefährdungen auftreten, zum Beispiel eine unsichere Fahrweise oder das Überfahren von roten Ampeln.

Gefährdung des Straßenverkehrs: Was kann ich gegen diesen Vorwurf unternehmen?

Wann sollte ich mich an einen Anwalt für Verkehrs­strafrecht wenden?

Ihnen wird Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltliche Unterstützung suchen. Wenn Sie glauben, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist, können Sie Einspruch einlegen – gerade bei Bußgeldbescheiden kann es sich lohnen, einen Experten zurate zu ziehen.

Es lohnt sich in jedem Fall, einen Fachmann an seiner Seite zu haben und alle Details beleuchten zu lassen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann auch am besten einschätzen, wie die Erfolgsaussichten im Falle eines Einspruchs wären.

Anwalt für Verkehrsstrafrecht: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist immer kostenfrei. Dabei prüfen unsere Experten im Verkehrsrecht, ob sich ein weiteres Vorgehen gegen den Bescheid lohnt. Denn niemand hat Zeit und Geld zu verschwenden. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll ist, kommen keine Kosten auf Sie zu.

Ihnen wird Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen?

In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Unterstützung suchen. Nicht alle Vorwürfe sind auch gerechtfertigt. Ein Experte für Verkehrsrecht kann helfen, den Vorwurf abzuweisen oder eine faire Strafe auszuhandeln!