Wenn das Trennungsjahr durchlaufen wurde und die Scheidung ausgesprochen ist, braucht es eine endgültige Regelung zur Wohnsituation. Hier spielt unter anderem das Eigentum an einer Wohnung die entscheidende Rolle. Wer die Immobilie besitzt, darf in der Regel auch wieder in die Wohnung zurückkehren. Wenn der/die Expartner:in bereits ausgezogen ist und keine Absichten hat, innerhalb der nächsten 6 Monate zurückzukehren, kann dieser Anspruch jedoch erlöschen.
Bei Trennung und anschließender Scheidung teilen sich beide Eltern in der Regel weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Es sei denn, ein Elternteil verlangt das alleinige Sorgerecht und bekommt dieses auch vom Familiengericht zugesprochen.
Die Hürden für ein alleiniges Sorgerecht liegen verständlicherweise sehr hoch. Damit einem Antrag zugestimmt wird, muss grundsätzlich eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen.
Hier gibt es keine Ausnahme. Auch wenn die Ehe nur von sehr kurzer Dauer war, müssen Sie das Trennungsjahr durchlaufen. Erst dann können Sie den Scheidungsantrag stellen.