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Führerscheinentzug - Dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis

  • Ein Fahrverbot ist grundsätzlich auf 1 bis 3 Monate begrenzt.
  • Beim Führerscheinentzug gelten hingegen keine Fristen.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich ein Einspruch in Ihren Fall lohnt.

 

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Fahrverbot und Führerscheinentzug: Was ist der Unterschied?

Eines ist beiden gemein: Der „Lappen“ ist erst einmal weg. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug ist ein Fahrverbot grundsätzlich auf 1 bis 3 Monate begrenzt. Das Verbot gilt sowohl für das Autofahren als auch für alle anderen Fahrzeugarten. Dagegen zu verstoßen, ist keine gute Idee. Sollten Sie dann erwischt werden, drohen Geldstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Ihren Führerschein müssen Sie bei der Behörde abgeben, die im Bußgeldbescheid genannt wird. Dafür haben Sie grundsätzlich 4 Monate Zeit, sofern Ihnen in den letzten 2 Jahren nicht schon einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Nach dem Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein entweder per Post (Nachnahme) zurück oder Sie holen ihn sich direkt bei der zuständigen Behörde ab.

Deutlich strenger sind die Regeln beim Führerscheinentzug. Diesen verhängt das Gericht oder die Verwaltungsbehörde im Falle von besonders schweren Verkehrsdelikten wie etwa Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung. Im Gegensatz zum Fahrverbot gibt es hier keine Frist, in der der Führerschein abgegeben werden kann. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, ist die Fahrerlaubnis weg.

Darüber hinaus gibt es eine Sperrfrist, während der keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden darf. 3 Monate vor Ablauf der Frist können Sie die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen. In der Regel ist dies mit weiteren Bedingungen wie etwa einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder einer Nachschulung verbunden.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Bei welchen Delikten ist der Führerschein weg?

Es gibt mehrere Verkehrsdelikte, bei denen der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Diese wollen wir im Folgenden genauer erörtern.

Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer

Wer Alkohol trinkt und sich dann noch hinter das Steuer seines Fahrzeugs setzt, wird in Deutschland hart bestraft – gefährdet er doch mit seinem Verhalten nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich zu einer Geldbuße laut Bußgeldkatalog und Punkten in Flensburg droht deshalb hier schnell der Entzug der Fahrerlaubnis.

Auch wenn der Gesetzgeber grundsätzlich eine Promillegrenze von 0,5 vorsieht, kann bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,3 ein Fahrverbot verhängt werden, wenn Sie den Verkehr auf besondere Weise gefährdet haben oder in einen Unfall verwickelt waren. Bei einem Wert von 1,1 Promille spricht man von einem Vollrausch. In diesem Fall wird Ihr Führerschein direkt einbehalten. Auch bei einem wiederholten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze können Sie sich von Ihrer Fahrerlaubnis erst einmal verabschieden.

Wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt wurden, hängt die Strafe von der Art und Menge der Rauschmittel ab. In der Regel sind die Sanktionen hier aber meist noch strenger als bei Alkoholdelikten.

Verkehrsdelikt Geldbuße Punkte in Flensburg Fahrverbot, Führerscheinentzug, weitere Konsequenzen
1. Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze 500 Euro 2 1 Monat Fahrverbot + MPU
2. Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze 1.000 Euro 2 3 Monate Fahrverbot + MPU
3. Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze 1.500 Euro 2 3 Monate Fahrverbot + MPU

 

Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Wenn Sie zu schnell gefahren sind und dabei erwischt wurden, erwartet Sie – neben der Geldbuße laut Bußgeldkatalog und eventuellen Punkten in Flensburg – in der Regel kein Führerscheinentzug, sondern „lediglich“ ein Fahrverbot.

Die Dauer des Verbotes hängt nicht nur davon ab, wieviel km/h Sie zu schnell waren, sondern auch davon, ob Sie inner- oder außerorts geblitzt wurden oder ob Sie wiederholt zu schnell gefahren sind. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts müssen Sie für einen Monat auf Bus und Bahn umsteigen, außerorts ist dies bei 41 km/h zu viel der Fall.

Waren Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 70 km/h oder mehr zu schnell unterwegs, wird ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Auch wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu viel erwischt wurden, müssen Sie Ihren Führerschein vorübergehend abgeben.

Verkehrsdelikt Fahrverbot
Außerorts  
Zweimal innerhalb eines Jahres 26-40 km/h zu schnell 1 Monat
41-60 km/h zu schnell 1 Monat
61-70 km/h zu schnell 2 Monate
Mehr als 70 km/h zu schnell 3 Monate
Innerorts 3 Monate Fahrverbot + MPU
Zweimal innerhalb eines Jahres 26-30 km/h zu schnell 1 Monat
31-50 km/h zu schnell 1 Monat
51-60 km/h zu schnell 2 Monate
61 km/h oder mehr zu schnell 3 Monate

 

Rotlichtverstoß als Grund für den Führerscheinentzug

Wer eine rote Ampel überfährt, bringt schnell andere Verkehrsteilnehmer wie Auto- und Fahrradfahrer oder Fußgänger in Gefahr. Daher wird dieses Verkehrsdelikt hart bestraft. Zunächst werden Bußgelder und/oder Punkte in Flensburg verhängt, oft kommt zudem ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Selbst wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, müssen Sie mit einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen, wenn Sie mit Ihrem Verhalten den Straßenverkehr gefährdet haben. Dauerte die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde, droht der Führerscheinentzug. Daneben können hohe Bußgelder und in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Auch wenn Sie beispielsweise von der Sonne geblendet wurden, kommen Sie um die Strafe nicht herum, da Sie laut Gesetz die Fahrgeschwindigkeit den äußeren Umständen anpassen müssen.

Führerscheinentzug bei Fahrerflucht

Die Fahrerflucht – also das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort – ist eines der schwersten Verkehrsdelikte. Wer Fahrerflucht begeht, obwohl ihm bewusst war, dass bei einem Unfall andere Menschen zu Schaden gekommen sind, wird auf jeden Fall mit einem Führerscheinentzug bestraft.

Punkte in Flensburg – Wann ist der Führerschein weg?

Auch wenn Sie zu viele Punkte in Flensburg „gesammelt“ haben, verliert Ihre Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit. Die Obergrenze liegt bei 8 Punkten. Wird diese überschritten, folgt der Führerscheinentzug. Ohne Vorwarnung geschieht dies allerdings nicht. Bei 5 Punkten erhalten Sie zunächst eine Ermahnung, eine weitere Verwarnung folgt bei 7 Punkten.

Widerspruch gegen den Führerscheinentzug: Lohnt sich das?

Fehler passieren jedem, das gilt auch für Behörden. Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung haben, dann können Sie natürlich Einspruch einlegen. In der Regel haben Sie hierfür 14 Tage Zeit. Ist Ihr Widerspruch fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht worden, gibt diese Ihren Fall an ein Gericht weiter, das dann schließlich eine Entscheidung fällt.

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis in eine andere Strafe – wie ein höheres Bußgeld – umgewandelt werden kann. Dies ist unter anderem in folgenden Fällen möglich:

  • Existenzgefährdung beispielsweise bei Kraftfahrern
  • Augenblickversagen etwa bei einem Rotlichtverstoß
  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes durch den Führerscheinentzug
  • Verbotsirrtum (ist etwa bei verwirrender Beschilderung der Fall)

Auch wenn der betreffende Fahrer etwa freiwillig an einem Aufbauseminar teilnimmt, können die Behörden von einem Führerscheinentzug absehen.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die genannten Fälle nicht grundsätzlich vor dem Verlust des Führerscheins schützen. Die Entscheidung ist immer ein Einzelfall. Wenn Sie Widerspruch gegen ein Fahrverbot oder den Führerscheinentzug einlegen wollen, lohnt es sich daher immer, einen Anwalt zurate zu ziehen.

Fahren ohne Führerschein: Wie teuer ist die Ordnungswidrigkeit?

Im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das Fahren ohne Führerschein eine Ordnungswidrigkeit. Sollten Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, diese jedoch bei einer polizeilichen Kontrolle nicht zur Hand haben, müssen Sie in mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Die Tabelle zeigt Ihnen weitere Tatbestände an, die im Zusammenhang mit dem Fahren ohne Führerschein stehen und mit welchen Bußgeldhöhen Sie rechnen müssen.

Tatbestand Bußgeld
Führerschein nicht dabei 10 Euro
Verlust des Führerscheins wurde nicht angezeigt 10 Euro
Alter Führerschein wurde wiedergefunden, aber nicht bei Führerscheinstelle abgeliefert. 25 Euro
Führerschein wurde nicht zur Eintragung von Beschränkungen oder Auflagen bei der Behörde abgegeben 25 Euro

Nicht nur im öffentlichen, sondern auch auf privatem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut § 1 kann ein Verkehr auch auf einem Werksgelände sowie auf privatem Grund stattfinden. Wenn sich auf diesem Privat- oder Werksgelände Straßen befinden, die allgemein genutzt werden, ist das Fahren eines LKW ohne Führerschein nicht möglich.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Führerscheinentzug in der Probezeit - Was muss ich wissen?

Auch Autofahrer, die sich in der zweijährigen Probezeit befinden, sind selbstverständlich nicht vor einem Entzug der Fahrerlaubnis gefeit. Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber bei Fahranfängern zwischen A- und B-Verstößen.

A-Verstöße sind besonders schwerwiegende Verkehrsdelikte wie Alkohol am Steuer, Fahrerflucht oder Nötigung. B-Verstöße sind weniger schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Zu ihnen zählen beispielsweise das Überziehen der Hauptuntersuchung, Parkverstöße oder eine falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs. Nach drei A- oder sechs-B-Verstößen während der Probezeit wird der Führerschein entzogen.

Führerscheinentzug ohne Führerschein: Was gilt für Leute ohne Führerschein?

Auch Verkehrsteilnehmer, die keinen Führerschein besitzen (etwa Fußgänger oder Fahrradfahrer) können Verkehrsdelikte begehen und dafür bestraft werden. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist hier selbstverständlich nicht möglich, allerdings wird eine sogenannte isolierte Sperrfrist verhängt, die je nach Fall mindestens 6 Monate und höchstens 5 Jahre andauert.

Diese kann zu Problemen führen, wenn die betreffende Person in dieser Zeit doch gern den Führerschein machen möchte, da eine Fahrerlaubnis grundsätzlich erst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden darf.

Die Sperrfrist: Was sie bedeutet und wie lange sie dauert

Wie bereits erwähnt, geht mit dem Führerscheinentzug immer eine Sperrfrist einher. Während dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Dauer der Sperrfrist hängt immer vom Einzelfall ab und liegt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, der Durchschnitt liegt bei 9 bis 11 Monaten. 3 Monate vor Fristablauf kann der Verkehrssünder die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis beantragen.

In seltenen Fällen verhängt der Gesetzgeber eine lebenslange Sperrfrist. Dies geschieht etwa bei regelmäßigem Fahren unter Alkoholeinfluss, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz mehrerer Sperrfristen aktiv am Straßenverkehr teilnimmt oder bei andauernder Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer (zum Beispiel Drängeln oder wiederholtes Rasen).

Wenn Sie bestimmte Schulungsmaßnahmen ergriffen haben, können Sie die Sperrfrist unter Umständen um bis zu 3 Monate verkürzen. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Fachanwalt beraten, da die Gerichte bei einer möglichen Verkürzung der Sperrfrist immer den jeweiligen Einzelfall betrachten.

Wann verjährt ein Führerscheinentzug?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug ist in der Regel mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden. Sollten Sie sich diese finanziell nicht leisten können oder nicht bestehen, können Sie auch auf die Verjährung des Führerscheinentzugs setzen. Diese dauert 10 bis 15 Jahre.

Nach dieser Zeit gilt der Führerscheinentzug als verjährt – es sei denn, Sie werden beim Fahren nach Führerscheinentzug erwischt. In diesem Fall kann die Tilgungsfrist verlängert werden oder sogar von vorne anfangen.Bei einem Widerspruch sollten Sie zunächst einen Anwalt zurate ziehen.

Wie bekomme ich meine Fahrerlaubnis nach dem Führerscheinentzug zurück?

3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen. Dies tun Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Diese prüft dann, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Führerschein zurückbekommen.

In vielen Fällen müssen Sie zunächst erfolgreich an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung teilnehmen. Wer seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer oder Drogenkonsums verliert, muss zudem in der Regel einen Abstinenznachweis erbringen. Wenn Sie all dies gemeistert haben, bekommen Sie Ihren Führerschein zurück.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.