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P-Konto: Was ist ein Pfändungsschutzkonto und wie funktioniert es?

Ein P-Konto ist im Grunde ein normales Bankkonto, das allerdings nicht gepfändet werden kann. Bei einer Überschuldung und einer drohenden Pfändung sollten Sie so schnell wie möglich ein P-Konto bei Ihrer Bank einrichten lassen — sollte es tatsächlich zu einer Kontopfändung kommen, erlaubt das P-Konto einen Grundfreibetrag. Sollte es bereits zu einer Pfändung gekommen sein, muss Ihre Bank innerhalb von vier Tagen ein P-Konto aktivieren. Wir klären, wie Sie Ihre Lebensgrundlage trotz Kontopfändung behalten und wie Sie das P-Konto unkompliziert einrichten.

Aktualisiert am 10.07.23

Was ist ein P-Konto?

„P-Konto“ steht für Pfändungsschutzkonto. Damit ist im Grunde ein ganz normales Bankkonto gemeint, das jedoch vor Pfändungen geschützt ist. Das Geld, das sich auf einem P-Konto befindet, kann also nicht gepfändet werden. Mit einem solchen P-Konto soll das Existenzminimum des Inhabers bei Pfändung und Überschuldung erst einmal gesichert werden. Es geht also darum, eine komplette Sperrung bzw. Pfändung des Kontos zu verhindern und zu ermöglichen, dass Betroffene eine gewisse finanzielle Stabilität behalten. Miete, Lebensmittel und andere wichtige Ausgaben können mithilfe eines solchen P-Kontos auch nach einer Kontosperrung noch gezahlt werden.

Wenn Sie überschuldet sind oder Ihnen aus anderen Gründen eine Kontopfändung droht, sollten Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrer Bank melden und ein P-Konto einrichten lassen. Auch wenn die Pfändung schon da ist: Gehen Sie zu Ihrer Bank und beantragen Sie ein P-Konto, um Geld für Ihre Lebensgrundlage zu sichern.  

Welche Freibeträge gelten bei einem P-Konto?

Die pfändungsgeschützten Freibeträge bei einem P-Konto erhöhen sich ab 1. Juli 2023.

  • Grundfreibetrag seit 1. Juli 2022: monatlich 1.340 Euro
  • Grundfreibetrag ab 1. Juli 2023: monatlich 1.410 Euro

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Wie funktioniert das P-Konto?

Ein P-Konto ist ein normales Bankkonto, das in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wurde. Der Schuldner erhält einen Pfändungsschutz, also einen Grundbetrag, der nicht gepfändet werden darf. Ab dem 1. Juli 2023 wird der geschützte Grundbetrag von 1.340 Euro auf 1.410 Euro erhöht.

Das bedeutet: Wenn das Girokonto des Schuldners gepfändet wird, kann er dank des Pfändungsschutzkontos noch immer monatlich über diesen Betrag verfügen. Nun können Sie das P-Konto wie ein ganz normales Bankkonto verwenden: Es gilt nämlich das Gleichheitsprinzip: Lastschriften, Online-Banking, Überweisungen: All diese Services müssen auch bei einem P-Konto möglich sein. Sie müssen sich den Freibetrag auch nicht bar auszahlen lassen, sondern können mit Ihrer Karte bezahlen und Geld abheben. Ausgenommen sind Dienstleistungen, bei denen eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird: Es kann also sein, dass Kunden mit P-Konto keine Kreditkarte ausgestellt wird.

Ungenutzte Freibeträge werden in den neuen Monat übernommen. Wenn Sie also beispielsweise im Januar nur 1.000 Euro genutzt haben, dann werden die ungenutzten 410 in den Februar gezogen.

Bei einem P-Konto ist weiteres Verschulden zudem nicht möglich: Sie können ein Pfändungsschutzkonto also nicht überziehen und dadurch weitere Schulden anhäufen. Wenn der Grundfreibetrag aufgebraucht ist, gehen sie nicht ins Minus, sondern schöpfen das Konto voll aus.

Wie beantrage ich ein P-Konto?

Wir machen es kurz: Sie können ein P-Konto nicht selbst einrichten, sondern müssen Ihre Bank fragen. Hierfür müssen Sie auf jeden Fall selbst aktiv werden: Gehen Sie zu Ihrer Bank und stellen Sie einen Antrag zur Erstellung eines P-Kontos. Die gute Nachricht: Die Bank ist verpflichtet, ein P-Konto einzurichten und darf Ihren Antrag daher auch nicht ablehnen. Jeder Kunde einer Bank hat das Recht, ein P-Konto zu beantragen. Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. In den meisten Fällen funktioniert die Erstellung eines P-Kontos unkompliziert. Sie können ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln oder ein neues Konto als P-Konto einrichten lassen. Der Antrag ist kostenlos.

Eine Person darf nur ein einziges P-Konto besitzen. Das bedeutet: Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Wenn Sie sich ein Konto mit einer Person teilen, müssen sie dieses vor der Umwandlung in ein P-Konto erst einmal voneinander trennen und durch Einzelkonten ersetzen.

Wenn Ihr Konto bereits gepfändet wurde, dann sollten Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrer Bank melden und die Umwandlung Ihres Girokontos beantragen. Die Bank muss das P-Konto dann innerhalb von vier Tagen freischalten, auch dazu ist sie verpflichtet. Wir sagen ganz deutlich: Die Bank muss Ihnen ein P-Konto zur Verfügung stellen. Sollte sich ein Finanzinstitut weigern, ein normales Konto in ein P-Konto umzuwandeln oder ein neues P-Konto einzurichten, sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Unterstützung suchen. Sie haben das Recht auf ein P-Konto und auf den Schutz Ihrer Lebensgrundlage.

P-Konto: Welche Fristen gelten?

Bei einer Kontopfändung sollten Sie auf keinen Fall Zeit verstreichen lassen. Nach der Zustellung der Pfändung haben Sie nur vier Wochen Zeit, um ein P-Konto zu beantragen. Die Bank ist nach einer Pfändung verpflichtet, das normale Konto innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umzuwandeln oder ein neues P-Konto einzurichten. Der volle Freibetrag gilt dann rückwirkend, und zwar ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändung.

Also: Wenn die Pfändung bereits vorliegt:

  • müssen Sie das P-Konto innerhalb eines Monats bei der Bank beantragen.
  • muss die Bank das P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen aktivieren.

Was kostet ein P-Konto?

Der Antrag auf ein P-Konto ist kostenlos, ebenso die Umwandlung. Für die eigentliche Kontoführung fallen jedoch Gebühren an. Ein P-Konto ist im Grunde nämlich ein normales Konto, und wie bei allen anderen Konten ist die Führung nicht kostenlos. Allerdings dürfen die Gebühren nie höher sein als bei einem normalen Girokonto, auch hier gibt es gesetzliche Vorgaben, an die sich die Finanzinstitute halten müssen. In den meisten Fällen gelten dieselben gebühren wie für das vorher bestehende Girokonto. Die vertraglichen Bedingungen der Kontoführung bleiben nach der Umwandlung in ein P-Konto also meistens erhalten.

Das bedeutet für Sie: Wenn ein möglichst günstiges P-Konto führen möchten, sollten Sie sich noch vor der Umwandlung erkundigen: Eventuell können Sie noch vor der Einrichtung des P-Kontos die Bank wechseln und ein kostengünstiges Modell wählen: Dadurch würden sich auch die Gebühren für das spätere P-Konto verringern.

Wir fassen zusammen: Die Einrichtung eines P-Kontos ist kostenlos, die Führung aber nicht.

P-Konto: Wie kann ich den Freibetrag erhöhen?

Natürlich reichen 1.410 Euro für eine Lebensgrundlage oft nicht aus. Miete, Lebensmittel, wichtige Rechnungen: Das alles will bezahlt werden. Es ist in der Regel möglich, den Grundfreibetrag zu erhöhen, hierfür muss es allerdings einen Grund geben. Wenn Sie beispielsweise Kinder haben oder Unterhalt zahlen müssen, können Sie den geschützten Betrag erhöhen. Das müssen Sie der Bank allerdings nachweisen, zum Beispiel mit Bescheinigungen von der Familienkasse. Wenn Sie schwer krank sind und deshalb einen höheren monatlichen Betrag brauchen, kann dieser angepasst werden. Auch hierfür braucht es Nachweise von der Krankenkasse.

Solche Bescheinigungen zur Erhöhung der Freibeträge können ausgestellt werden von:

  • Sozialleistungsträger, Familienkassen
  • Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
  • Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Arbeitgeber

P-Konto: Wann kommt es zu einer Kontopfändung?

Viele stellen sich natürlich die Frage: Wann brauche ich überhaupt ein P-Konto bzw. wann kommt es zu einer Kontopfändung? Die Antwort: Wenn eine Schuldnerin oder ein Schuldner seine Schulden einfach nicht bezahlt, kann das Konto geräumt werden. Eine Kontopfändung ist also eine Form der Zwangsvollstreckung. Allerdings ist eine Zwangsvollstreckung nur unter bestimmten Voraussetzungen auch erlaubt. Gläubiger brauchen hierfür einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil, das Ihnen den Zugriff auf das Konto des Schuldners gestattet.

Sobald das Konto gesperrt wurde, wird die Bank innerhalb von 14 Tagen das Geld an den Gläubiger überweisen. Nach einer Kontopfändung haben Sie im Grunde also überhaupt keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.

P-Konto und Insolvenz: Schützt das P-Konto auch vor dem Insolvenzverwalter?

Die kurze Antwort: Ja. Ein P-Konto ist auch bei einem laufenden Insolvenzverfahren zu empfehlen. Bei einer Insolvenz verteilt ein Insolvenzverwalter das pfändbare Einkommen an die Gläubiger. Hierfür hat er auch das Recht, auf das normale Girokonto zuzugreifen. Wirklich „pfändungsfest“ ist also nur das P-Konto. Es ist daher eine gute Idee, vor Beginn eines Insolvenzverfahrens ein P-Konto einzurichten. Es gelten dann die gleichen Regeln: Sie haben monatlich Zugriff auf 1.340 Euro, die unter keinen Umständen gepfändet werden können.

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Häufige Fragen zum Thema P-Konto

Nein. Das P-Konto schützt nicht vor der Pfändung selbst, es sichert lediglich einen monatlichen Betrag, der vor der Pfändung geschützt ist. Sie können auf 1.340 Euro (seit 1. Juli 2022) bzw. 1.410 Euro (ab 1. Juli 2023) monatlich zugreifen und können Dienstleistungen wie Überweisungen und Online-Banking weiterhin nutzen. Im Grunde funktioniert ein P-Konto also wie ein ganz normales Girokonto. Die Pfändung wird durch die Einrichtung eines P-Kontos aber nicht verhindert.

Ja. Banken sind verpflichtet, Ihnen ein P-Konto zur Verfügung zu stellen. Dabei spielt Ihr Saldo erst einmal keine Rolle. Bei einem Konto im Minus werden eingehende Gutschriften nicht mehr verrechnet, sondern stehen gleich als Teil des Freibetrags zur Verfügung. Sie müssen das Konto also zunächst nicht ausgleichen: Eingehendes Geld wird sofort im P-Konto vor Pfändungen geschützt.

Wenn eine Pfändung vorliegt, erhalten Sie ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher oder vom Gläubiger, in dem Ihnen alle wichtigen Informationen mitgeteilt werden. Sobald Sie von der Pfändung erfahren haben, sollten Sie schnell handeln: Sie müssen das P-Konto innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme bei der Bank beantragen.