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Grundsteuer Neuberechnung – So machen Sie es sich leicht

  • Zu 2025 gilt die neue Grundsteuer: Ab dem 1. Januar 2022 erfolgt daher eine Neubewertung von Grundstücken.
  • Rund 36 Millionen Immobilien müssen deutschlandweit neu bewertet werden.
  • Wir erleichtern Ihnen die neue Grundsteuererklärung: Einfach digital über unser neues Tool LAMA erstellen lassen und rechtzeitig einreichen.
  • Grundbuchauszug nicht zur Hand? Kein Problem: LAMA beantragt den aktuellen Auszug für Sie.
  • Bei LAMA gibt es alle Leistungen für Preise ab 39,90 Euro – unabhängig von der Höhe des Grundstückswerts.

So berech­net sich die Grund­steuer neu

Die Berechnung der Grundsteuer findet in drei Stufen statt, daran wird sich grundsätzlich mit der Grundsteuerreform nichts ändern. Wie zuvor berechnet sich die Grundsteuer durch folgende Formel:

Die Änderungen liegen vielmehr im Detail: So wird ab 2025 eine verringerte Steuermesszahl zum Einsatz kommen und auch die Hebesätze der Gemeinden werden angepasst. Größte Neuerung ist dabei die Ablösung der veralteten Einheitswerte durch den sogenannten „Grundsteuerwert. Die aufwendigen Vorbereitungen dafür laufen im Jahr 2022 an. Mit der Grundsteuerreform ändert sich also hauptsächlich die Bewertung von Immobilienwerten.

Die Neuberechnung des Grundsteuerwerts findet auf Grundlage der Grundsteuererklärung statt: Alle Immobilien- und Grundstücksbesitzer:innen müssen diese bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Ab dann soll der Grundsteuerwert alle sieben Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um aktuelle Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt besser abzubilden.

Wesentliche Faktoren bei der neuen Grundsteuerberechnung sind der Bodenrichtwert und die Höhe einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Auch die Größe des Grundstücks, die Art der Immobilie und das Alter des Gebäudes spielen eine Rolle bei der Bewertung.

Je nach Art des Grundstücks oder der Immobilie gibt es unterschiedliche Berechnungsverfahren für den Grundsteuerwert:

  • das Ertragswertverfahren für Eigentümer:innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses, eines vermieteten Hauses oder einer vermieteten Wohnung und Wohneigentümer:innen
  • das Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie bei Teileigentum
  • Für unbebaute Grundstücke gibt es ebenfalls ein eigenes Berechnungsverfahren

Leichte Abwandlungen vom sogenannten „wertorientierten Bundesmodell“ gibt es in einigen Bundesländern, wie etwa Bayern oder Baden-Württemberg.

Sparen Sie sich nicht nur den bürokratischen Stress, sondern auch viel Geld: Sie können Ihre Grundsteuererklärung online und für nur 39,90 Euro über unseren Kooperationspartner LAMA selber erstellen – unabhängig von der Höhe Ihres Grundstückswertes.

Die Grund­steuer Neu­berech­nung leicht gemacht – mit LAMA

Die Grundsteuerreform verfolgt den Zweck, die Grundsteuer an aktuelle Wertentwicklungen anzupassen, um so mehr Gleichheit herzustellen. So kam es im Zuge des alten Systems oft dazu, dass ähnliche Grundstücke – etwa nach Kriterien der Lage und Größe – unterschiedlich bewertet wurden. Doch keine Frage: Die Umstellung auf das neue System wird ein Kraftakt, und das nicht nur für die Steuerbehörden.

Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie besitzen, müssen Sie eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abgeben. Das bedeutet einiges an Papierkram und Aufwand, selbst wenn Sie sich an ein Steuerbüro wenden. Hinzukommt, dass die Steuerbüros erheblich ausgelastet sein werden: schließlich müssen rund 36 Mio. Immobilien in Deutschland neu bewertet werden.

Wir haben daher für Sie mit unserem Kooperationspartner der Kanzlei HSB Steuerberater ein Angebot entwickelt: Über LAMA können Sie Ihre Grundsteuererklärung, die ab dem 1. Juli 2022 fällig ist, online erstellen lassen und ans Finanzamt übermitteln.

Ihr Vorteil: Aufgrund der digitalen und effizienten Prozesse kommen Sie wesentlich günstiger davon, als wenn Sie den traditionellen Weg über eine Steuerberater:in gehen.

Wenn Sie sich bei LAMA anmelden, müssen Sie die Neuberechnung des Grundsteuerwertes nicht selbst übernehmen, sondern überlassen das unseren praktischen Online-Tools. Wir führen Sie im intuitiven Frage-Antwort-Verfahren durch den Prozess und helfen Ihnen auch, relevante Dokumente und Informationen ausfindig zu machen.

So funktio­niert die Grund­steuerer­klärung über LAMA

Welche Berechnungsmethode für Ihren konkreten Fall infrage kommt oder welches Dokument Sie nun herauskramen müssen – das und mehr nimmt Ihnen LAMA ab. Ab 39,90 Euro unterstützt Sie LAMA so bei der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung. Anstatt eines komplizierten Grundsteuerrechners, dem Dokumenten-Dschungel bei ELSTER oder einem teuren Steuerberaterbüro kommen Sie mit erheblich weniger Aufwand und für einen günstigen Preis zur Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung.

Das funktioniert in nur wenigen Schritten :

Grundsteuererklärung Rundum-Service

Sie möchten am liebsten gar nichts selbst machen, was die Grundsteuer betrifft? Dann nutzen Sie doch unseren LAMA Premium Service: Senden Sie uns Ihre Dokumente per Mail oder Post und unsere Expert:innen erstellen die Grundsteuererklärung ganz bequem für Sie. Dieser Rundum-Service kostet 299 Euro für die erste Immobilie.

Häufige Fragen zur Grundsteuer Neuberechnung (FAQ)

Bis zur Reform der Grundsteuer gab es den sogenannten Einheitswert, der als erste Stufe die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer bildete. Dieser wird abgelöst durch den „Grundsteuerwert“. Abhängig von der Art des Grundstücks oder des Gebäudes gibt es unterschiedliche Berechnungsverfahren zur Bewertung eines Grundstücks, die sich teilweise auch länderabhängig unterscheiden können. Das liegt daran, dass sich manche Bundesländer für ein vereinfachtes System zur Bewertung von Grundstücken und Immobilien entschieden haben.

Wie im alten System wird die Grundsteuer auch zukünftig in einem dreistufigen Verfahren auf Basis der Kennzahlen Grundstückswert,  Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinden bestimmt. Die erste Stufe dieses Verfahrens, also die Neubewertung des Grundstückswertes, beschäftigt ab 2022 die Finanzämter, Steuerbüros und alle Immobilien- bzw. Grundstücksbesitzer:innen deutschlandweit.

Neu ist, dass der Grundstückswert nun auch von einem Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete abhängen wird. Letztere wird  in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Die Grundsteuer ist die jährliche Steuer auf Grundstücke und Immobilien. 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfg) das bis dato geltende System für verfassungswidrig. Die Grundsteuer musste also reformiert werden. Und die Vorbereitungen für die Reform laufen 2022 mit einer Neubewertung von Grundstücken und Immobilien an.

Grund für das Urteil des Bundesgerichtshofs war, dass durch die Art der Berechnung der Steuer Wertverzerrungen entstanden. Gleichartige Grundstücke wurden demzufolge häufig unterschiedlich bewertet. Das lag u. a. daran, dass die Daten, die als Grundlage der Steuer dienten, erheblich veraltet waren. In Ostdeutschland handelte es sich um Einheitswerte aus dem Jahr 1935 und in Westdeutschland von 1964. Ein Update der Berechnungsmethoden und Bewertungsgrundlagen bedeuten daher einen großen Aufwand für Immobilienbesitzer:innen, Steuerberater:innen und die Finanzämter.

Zwar gibt es zwischen den Bundesländern teilweise Abweichungen in der Neuberechnung der Grundsteuer, doch grundsätzlich müssen Grundbesitzer:innen ab Sommer 2022 Auskunft über folgende Punkte zu leisten:

  • Wie groß ist das Grundstück?
  • Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
  • Welche Art von Immobilie befindet sich auf dem Grundstück?
  • Wie alt ist das Gebäude?
  • Welche Wohnfläche hat das Gebäude?
  • Wie hoch ist die statistisch ermittelte Nettokaltmiete?

Melden Sie sich jetzt bei LAMA an und erleichtern Sie sich die Grundsteuererklärung. Wir unterstützen Sie beim Beschaffen von Dokumenten und Berechnung Ihres Grundstückswertes. LAMA erstellt Ihre Grundsteuererklärung digital, führt Sie intuitiv durch das gesamte Verfahren und übermittelt die fertige Steuererklärung ans Finanzamt – und das für einen Preis ab 39,90 Euro.

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LAMA ist eine Kooperation zwischen der Kanzlei HSB Steuerberater und der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts-AG. Die Software wurde damit von führenden Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen mit Expertise in den Bereichen Steuer- und Rechtsberatung entwickelt. Die Erstellung der Grundsteuererklärung ist der erste Service, den Verbraucher:innen seit Frühjahr 2022 über LAMA nutzen können.