Zwar gibt es zwischen den Bundesländern teilweise Abweichungen in der Neuberechnung der Grundsteuer, doch grundsätzlich müssen Grundbesitzer:innen ab Sommer 2022 Auskunft über folgende Punkte zu leisten:
- Wie groß ist das Grundstück?
- Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
- Welche Art von Immobilie befindet sich auf dem Grundstück?
- Wie alt ist das Gebäude?
- Welche Wohnfläche hat das Gebäude?
- Wie hoch ist die statistisch ermittelte Nettokaltmiete?
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LAMA ist eine Kooperation zwischen der Kanzlei HSB Steuerberater und der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts-AG. Die Software wurde damit von führenden Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen mit Expertise in den Bereichen Steuer- und Rechtsberatung entwickelt. Die Erstellung der Grundsteuererklärung ist der erste Service, den Verbraucher:innen seit Frühjahr 2022 über LAMA nutzen können.