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Erbvertrag: Was Sie wissen sollten, bevor Sie Ihr Erbe regeln

  • Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Regelung mindestens zweier Parteien der Vermögensnachfolge im Todesfall.
  • Im Erbvertrag können Erbquoten, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung und weitere Details geregelt werden.
  • Ein Erbvertrag kann helfen, Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden und eine gerechte Verteilung des Nachlasses sicherzustellen.
Aktualisiert am 28.03.23

Was ist in Erbvertrag?

Der „Erbvertrag“ wird des Öfteren mit einem gewöhnlichen „Testament“ verwechselt. Beide Dokumente regeln zwar die Verteilung des Nachlasses, jedoch gibt es entscheidende Unterschiede. Im Gegensatz zum Testament handelt es sich bei einem Erbvertrag um einen gegenseitigen Vertrag mindestens zweier Parteien.

Im Erbvertrag verpflichten sich die Vertragsparteien zu Lebzeiten, bestimmte Regelungen hinsichtlich des Nachlasses einzuhalten. Das gegenseitige Abkommen kann daher insbesondere bei Familien- oder Erbstreitigkeiten von großem Vorteil sein. Während ein Testament jederzeit widerrufen oder geändert werden kann, braucht es bei Änderungen des Erbvertrags ebenfalls eine Übereinkunft der Parteien.

Kostenlose Ersteinschätzung im Erbrecht

Für den Abschluss eines Erbvertrags ist also zwingend ein Notar erforderlich. Für eine allumfassende rechtliche Beratung und Begleitung wird jedoch ein Anwalt benötigt. Inwiefern Oliver Brandt – Anwalt im Erbrecht – Sie unterstützen kann, erfahren Sie in eine kostenlose Ersteinschätzung.

Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Erb­vertrags?

Ein Erbvertrag ist nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Diese Voraussetzung ist im § 2275 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Der Erblasser und die Erben müssen dabei gleichzeitig anwesend sein und die Erklärungen in der Urkunde müssen eigenhändig unterschrieben werden. Darüber hinaus darf der Erbvertrag keine Formfehler enthalten und es dürfen keine gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden.

Wie können Erbverträge abgeändert oder aufgehoben werden?

Ein Erbvertrag kann nur durch eine notarielle Urkunde geändert oder aulfgehoben werden (§ 2292 BGB). Die Zustimmung aller Erben ist hierbei in der Regel erforderlich. Es sei denn, der Erbvertrag enthält eine abweichende Regelung (§ 2293 BGB).

Wie können Erbverträge angefochten werden?

Ein Erbvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn er aufgrund von

  • Drohung,
  • Täuschung
  • oder Irrtum zustande gekommen ist.

Auch eine fehlerhafte Beurkundung oder der Verstoß gegen andere gesetzliche Verbote können eine Anfechtung rechtfertigen. Eine Anfechtung muss innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden. Wird die Frist versäumt, ist die Anfechtung ausgeschlossen.

Erbvertrag Scheidung: Inwieweit beeinflusst eine Scheidung die Gültigkeit eines Erb­vertrags?

In der Regel bleibt ein Erbvertrag jedoch nach einer Scheidung grundsätzlich gültig. Es sei denn, es wurden bestimmte Vereinbarungen in Bezug auf die Scheidung im Erbvertrag selbst getroffen.

Wenn ein Ehepartner jedoch durch die Scheidung enterbt wurde und dies im Erbvertrag nicht ausdrücklich festgehalten ist, kann der enterbte Ehepartner unter bestimmten Umständen den Erbvertrag anfechten. Hierbei kommt es jedoch sehr stark auf den Einzelfall und die konkreten Umstände an, sodass im Zweifelsfall immer eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert ist.

Es kann also insgesamt festgehalten werden, dass eine Scheidung zwar Auswirkungen auf die Verteilung des Nachlasses haben kann. Das muss jedoch nicht zwangsläufig der Fall sein und ist und stark vom konkreten Inhalt des Erbvertrags und den individuellen Umständen abhängig.

Erbvertrag Kosten: Mit wie viel Geld muss ich rechnen?

Ganz grob können Sie sich an folgenden Gebühren orientieren, die beim Notar anfallen. Entscheidend ist das Reinvermögen des Erblassers:

Geschäftswert Notargebühren
Einzeltestament
Notargebühren
Gemeinschaftliches Testament
Erbvertrag
10.000 € 150 € 260 €
20.000 € 200 € 350 €
50.000 € 280 € 500 €
100.000 € 440 € 780 €
200.000 € 670 € 1.200 €
500.000 € 1.300 € 2.440 €
1.000.000 € 2.260 € 4.340 €

Wie viel Geld Sie für die beratene Arbeit eines Anwalts im Erbrecht zu zahlen haben, ‌hängt unter anderem davon ab, welche Verrechnungsart Sie mit Ihrem Anwalt vereinbaren. Lassen Sie sich hier vorab über unsere kostenlose Ersteinschätzung beraten.

Kostenlose Ersteinschätzung im Erbrecht

Egal, ob Sie den Erbvertrag abändern, anfechten oder formulieren wollen - für eine allumfassende rechtliche Beratung und Begleitung steht Ihnen Oliver Brandt – Anwalt im Erbrecht – zur Seite.

Erbvertrag Pflichtteil: Welche Rolle spielt das Pflichtteilsrecht?

Das Pflichtteilsrecht ist ein zentrales Element des deutschen Erbrechts und gewährt bestimmten Personen einen Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass des Erblassers. Und wie sieht es bei einer Ehe und Erbvertrag aus? Ehegatten können grundsätzlich auch einen Erbvertrag abschließen. Hierbei müssen jedoch bestimmte Vorschriften des Familienrechts beachtet werden.

Insbesondere die Wahrung des Zugewinnausgleichs und die Versorgung der Hinterbliebenen spielt hierbei ein vor geordnete Rolle. Zudem kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag und einen Erbvertrag miteinander zu kombinieren, um beide Rechtsbereiche abzudecken.

Erbvertrag Haus: Wie kann ein Erbvertrag in Bezug auf eine Immobilie gestaltet werden?

Bei der Erstellung eines Erbvertrags in Bezug auf eine Immobilie sollten einige Aspekte berücksichtigt werden, um mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Klare Festlegung des Verteilungsschlüssels: Es sollte im Erbvertrag klar definiert werden, wer welche Anteile an der Immobilie erhält und in welchem Verhältnis diese aufgeteilt werden.
  • Absicherung des Ehegatten: Wenn der Ehepartner mit im Haus lebt und auch im Falle des Todes des anderen Ehepartners dort weiterhin leben möchte, kann eine sogenannte "Wohnrechtsregelung" im Erbvertrag festgehalten werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Ehepartner auch nach dem Tod des anderen Ehepartners weiterhin im Haus wohnen kann, ohne dass es zu Erbstreitigkeiten kommt.
  • Definition von Ausgleichszahlungen: Wenn eine Person den anderen Erben gegenüber bevorzugt werden soll, kann im Erbvertrag vereinbart werden, dass diese Person eine Ausgleichszahlung an die anderen Erben leistet. Damit kann eine gewisse Ungleichheit ausgeglichen werden.
  • Vermeidung von Nutzungsstreitigkeiten: Es sollte im Erbvertrag auch geregelt werden, wer für die anfallenden Kosten für das Haus wie beispielsweise Reparaturen oder Renovierungen aufkommt.
  • Prüfung auf steuerliche Auswirkungen: Ein Erbvertrag kann auch steuerliche Auswirkungen haben.  Risiken zu minimieren.