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Bußgeldbescheid – Gebühren, Fristen, Einspruch & Verjährung

  • Innerhalb von 14 Tagen muss gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhoben werden.
  • Meist liegen zwischen Tat und Zustellung etwa zwei bis drei Wochen.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

 

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Was genau ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist zunächst einmal eine ärgerliche Angelegenheit, zieht er doch zum Teil hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot nach sich.

Klassischer Weise versendet die zuständige Verwaltungsbehörde einen Bescheid, wenn der Adressat eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Grundsätzlich ist der Bescheid Bestandteil eines Bußgeldverfahrens. Da Ordnungswidrigkeiten in der Regel deutlich milder sanktioniert werden als Straftaten, landet ein solches Verfahren – im Gegensatz zu einem Strafverfahren – zunächst nicht vor Gericht.

Ein Bußgeldverfahren besteht aus mehreren Schritten, die gesetzlich genau festgelegt sind. Das Verfahren beginnt zunächst mit einem erfassten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – also in dem Moment, in dem Sie in eine Radarfalle beziehungsweise Polizeikontrolle geraten sind oder etwa beim Falschparken erwischt wurden.

Nachdem der Fahrer beziehungsweise Fahrzeughalter ermittelt wurde, geht diesem ein Anhörungsbogen, ggf. ein Zeugenfragebogen und später ein Bußgeldbescheid zu. Gegen diesen kann der Betroffene nun Einspruch einlegen. Wann und in welcher Form dies Sinn ergibt, erklären wir später.

Der Bescheid geht anschließend an die zuständige Behörde, die dann entscheidet, ob sie den Bußgeldbescheid zurücknimmt oder die Angelegenheit an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft übergibt. Diese kann in dem Fall dann weiter ermitteln oder ihn an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Dieses entscheidet schließlich über Freispruch oder eine mögliche Strafe wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Sollte ein Einspruch Erfolg haben, kann das Bußgeldverfahren auch eingestellt werden.

Bußgeldverfahren

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Der Anhörungsbogen: Was ist das und wie reagiere ich darauf?

Vor der Zustellung eines Bußgeldbescheides erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Dieser gibt dem Fahrer beziehungsweise Fahrzeughalter die Möglichkeit, sich zunächst in Form einer schriftlichen Anhörung zum Sachverhalt zu äußern. Damit soll dem Beschuldigten die Möglichkeit gegeben werden, seinen Anspruch auf rechtliches Gehör wahrzunehmen.

In dem Formular können Sie beispielsweise den Verstoß zugeben oder Angaben zur Ordnungswidrigkeit machen, die Ihnen vorgeworfen wird. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass das Formular fehlerhafte Angaben enthält.

Sofern alle Angaben korrekt sind, sind Sie verpflichtet den Anhörungsbogen mit Ihren Personendaten zurückzuschicken.

Sollten Sie das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht selbst gefahren haben, können Sie zudem den eigentlichen Fahrer angeben. Denn auch wenn ein Anhörungsbogen aus Gründen der Ermittelbarkeit grundsätzlich immer an den Fahrzeughalter zugeht, gilt in Deutschland – anders als in vielen anderen Ländern – die Fahrerhaftung.

Darüber hinaus wird durch den Anhörungsbogen die Verjährungsfrist des Verstoßes unterbrochen. Dazu später mehr.

Haben Sie vor, Einspruch gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid einzulegen, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Ein Bußgeldbescheid ohne Anhörung ist grundsätzlich nicht zulässig.

Sollten Sie keinen Anhörungsbogen erhalten haben, heißt das aber noch lange nicht, dass die Strafe ihre Gültigkeit verliert. Selbst wenn der Anhörungsbogen eventuell auf dem Postweg verloren geht oder Sie ihn verlegen, können die Behörden den Versand nachweisen.

Beachten Sie die Einspruchsfrist!

Wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten haben, bleiben Ihnen nur 14 Tage, um Einspruch einzulegen. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig. Möchten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, sollten Sie deshalb keine Zeit verlieren.

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Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und welche Erfolgsaussichten habe ich?

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Danach verstreicht die Einspruchsfrist und der Bescheid erhält seine Rechtskraft.

Besonders gute Aussichten auf Erfolg haben Sie, wenn der Bußgeldbescheid inhaltliche oder formale Fehler enthält. Den Einspruch können Sie entweder selbst einlegen oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Dieser kennt sich auf seinem Fachgebiet bestens aus und kann Sie somit kompetent beraten und vertreten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bescheid tatsächlich Fehler enthält oder nicht, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt auf alle Fälle.

Aber auch bei fehlerfreien Bußgeldbescheiden kann sich ein Einspruch lohnen. Beispielsweise können Geschwindigkeitsmessungen ebenso wie Abstandsmessungen angezweifelt oder Fahrverbote umgangen sowie Bußgelder und Punkte reduziert werden.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Welche Angaben enthält ein Bußgeldbescheid?

Jeder Bußgeldbescheid enthält sowohl Angaben zur Person als auch zur begangenen Ordnungswidrigkeit. Übliche Inhalte sind:

  • Angaben zur Person
  • Genaue Benennung des Verstoßes
  • Zeit und Ort des Verstoßes
  • Zeugen
  • Beweismittel wie zum Beispiel „Blitzerfotos“
  • Erhobenes Bußgeld und ggf. weitere Strafen (z.B. Punkte oder Fahrverbot)

Darüber hinaus informiert der Bußgeldbescheid darüber, wann dieser seine Rechtskraft erreicht. Dies ist in der Regel 14 Tage nach Zustellung der Fall. So lange hat der Empfänger Zeit, gegebenenfalls Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Welche Kosten und Gebühren sind mit einem Bußgeldbescheid verbunden und wann muss ich zahlen?

Zunächst einmal hängen die Kosten, die mit einem Bußgeldbescheid verbunden sind, natürlich von der Ordnungswidrigkeit ab, die Ihnen vorgeworfen wird. Darüber hinaus könnten Sie weitere Strafen, wie etwa Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, erwarten.

Zudem fallen bei jedem Bußgeldbescheid Gebühren an. Diese richten sich nach dem erhobenen Bußgeld und betragen mindestens 25 und maximal 7.500 Euro. Mit den Gebühren werden die geleisteten Dienste der Behördenmitarbeiter ausgeglichen. Weitere zusätzliche Kosten bei einem Bußgeldbescheid sind die Auslagekosten. Diese fallen beispielsweise für Portogebühren an.

Ihr Bußgeld sowie die Gebühren und Auslagen sollten Sie unbedingt innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist begleichen. Diese beträgt nach Eintritt der Rechtskraft 14 Tage.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und welche Erfolgsaussichten habe ich?

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Danach verstreicht die Einspruchsfrist und der Bescheid erhält seine Rechtskraft.

Besonders gute Aussichten auf Erfolg haben Sie, wenn der Bußgeldbescheid inhaltliche oder formale Fehler enthält.

Den Einspruch können Sie entweder selbst einlegen oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Dieser kennt sich auf seinem Fachgebiet bestens aus und kann Sie somit kompetent beraten und vertreten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bescheid tatsächlich Fehler enthält oder nicht, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt auf alle Fälle.

Aber auch bei fehlerfreien Bußgeldbescheiden kann sich ein Einspruch lohnen. Beispielsweise können Geschwindigkeitsmessungen ebenso wie Abstandsmessungen angezweifelt oder Fahrverbote umgangen sowie Bußgelder und Punkte reduziert werden.

Wann ist ein Bußgeldbescheid verjährt?

Wie bereits erwähnt, beträgt die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit in der Regel drei Monate. Stellt die Behörde den Bußgeldbescheid innerhalb dieser Frist nicht zu, haben Sie Glück und kommen noch einmal ohne Sanktionen davon.

In bestimmten Fällen kann die Verjährungsfrist aber auch unterbrochen werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn:

  • ein Anhörungsbogen verschickt wurde,
  • der Betroffene vernommen wird,
  • das Verfahren vorübergehend eingestellt wird,
  • die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht weitergeleitet wird,
  • eine Hauptverhandlung angesetzt wird.

Auch wenn die Verjährungsfrist durchaus mehrfach unterbrochen werden kann, darf dies nicht ohne jede zeitliche Begrenzung geschehen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Verjährung endgültig nach der doppelten Zeit der eigentlichen Frist eintritt – bei Ordnungswidrigkeiten also nach einem halben Jahr.

Allerdings sind die Verjährungsfristen nicht bei allen Verkehrsdelikten gleich. Anders als oben beschrieben verhält es sich bei einer Alkoholfahrt. Diese verjährt frühestens nach sechs Monaten. Wurde ein Promillewert von 1,1 oder mehr gemessen, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. In diesem Fall erfolgt die Verjährung frühestens nach drei Jahren.

Gleiches gilt, wenn der Fahrer unter Einfluss anderer Drogen am Lenkrad erwischt wurde.

Bei der Einhaltung der Frist kommt es immer darauf an, wann der Bescheid zugestellt wurde. Lesen Sie den Brief also erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, obwohl der Bescheid pünktlich im Briefkasten war, hat das keinen Einfluss auf die Verjährung. Ein Bescheid ist immer mit einer sogenannten Zustellungsurkunde versehen, die das Zustellungsdatum enthält.

Anders könnte der Fall sein, wenn Sie etwa drei Monate oder länger im Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht zu Hause gewesen sind. Dann sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten Sie gegebenenfalls haben.

Bußgeld nicht bezahlt - was passiert nun?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von 14 Tagen bezahlt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Immer wieder kommt es vor, dass eine Zahlungsaufforderung verloren geht. In diesem Fall müssen Sie sich noch keine Sorgen machen.

Nachdem die Frist verstrichen ist, versendet die zuständige Behörde zunächst eine Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung per Post. Sie haben dann die Möglichkeit, in dem entsprechenden Anhörungsbogen anzugeben, warum Sie das Bußgeld bislang nicht beglichen haben.

Nach Zugang dieses Schreibens sollten Sie auf jeden Fall umgehend zahlen, da andernfalls ein Vollstreckungsbescheid droht. Dazu sollten Sie wissen, dass Bußgelder bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung zwangsvollstreckt werden können.

Im schlimmsten Fall droht Ihnen sogar eine Erzwingungshaft. Bei der Vollstreckungsverjährung gelten folgende Regeln:

  • Geldbußen von mehr als 1.000 Euro verjähren nach fünf Jahren,
  • alle anderen Geldbußen verjähren nach drei Jahren.

Was muss ich bei einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland beachten?

Die Fahrt war lang, die Sonne brennt und die Kinder werden langsam quengelig. Schnell kann es dazu kommen, die Sie auch bei einer Fahrt im Ausland – etwa im Urlaub – unaufmerksam werden und beispielsweise in eine Radarfalle tappen. Folgt dem dann nach einiger Zeit der Bußgeldbescheid, sollten Sie keinesfalls untätig bleiben.

Seit 2010 gibt es innerhalb der EU ein Vollstreckungsabkommen, 2013 kam noch die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßensicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ hinzu. Damit können Bußgelder auch direkt über eine deutsche Behörde eingezogen werden.

Die meisten Staaten treiben das Geld aber erst ab einer Summe von 70 Euro ein. Hierin sind allerdings auch die entstehenden Verwaltungskosten enthalten, das Bußgeld an sich kann also auch deutlich niedriger sein.

Mit Österreich hingegen hat Deutschland einen bilateralen Vertrag, demzufolge unser Nachbarstaat in Deutschland bereits Geldstrafen ab 25 Euro einziehen darf. In der Schweiz werden Sie ab einem Betrag von 40 Euro zur Kasse gebeten.

Die Vollstreckung eines Bußgeldes für eine Ordnungswidrigkeit, die Sie außerhalb der EU begangen haben, ist für den jeweiligen Staat in der Regel sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich.

Aber Vorsicht: Sollten Sie eine Strafe nicht zahlen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen bis hin zu einer Haftstrafe nach sich ziehen. Spätestens wenn Sie wieder in das betreffende Land reisen möchten, kann es also extrem unangenehm werden.

Hinzu kommt, dass die Bußgelder in den meisten Ländern deutlich höher sind als in Deutschland. Sie sollten sich also auch hier nach Möglichkeit immer an die Verkehrsregeln halten.

Häufigste Fragen zum Thema "Bußgeldbescheid"

Sollten Sie sich bereits mündlich zu dem Verstoß geäußert haben, etwa bei einer Verkehrskontrolle gegenüber Polizisten, kann die zuständige Behörde auf die Übersendung des Anhörungsbogens verzichten. Ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör wurde dann Genüge getan.

Eine pauschale Aussage über die Dauer der Zustellung eines Bußgeldbescheides ist nicht möglich. Meist liegen zwischen Tat und Zustellung etwa zwei bis drei Wochen. In manchen Fällen kann es auch länger dauern. Schuld daran können etwa technische Gründe (bei einem stationären Radargerät dauert die Auswertung mitunter länger als bei mobilen Geräten) oder Umstände wie eine Krankheitswelle bei der zuständigen Behörde sein.

Mitunter dauert die Zustellung auch bis zu drei Monate. Nach drei Monaten ist die Verjährungsfrist (und damit auch die Zustellungsfrist) verstrichen und der Bescheid verliert seine Gültigkeit.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.