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Vorerbe: So funktioniert das Erben auf Zeit

  • Der Vorerbe und der Nacherbe sind beide Rechtsnachfolger des selben Erblassers und Erben derselben Erbschaft.
  • Der Erbfall tritt für die Erben nicht gleichzeitig, sondern zeitlich hintereinander ein.
  • Der Vorerbe hat gewisse Pflichten in Bezug auf den Nacherben.
  • Wir beraten zu den Rechten und Pflichten im Falle einer Vorerbschaft.
Aktualisiert am 27.02.23

Erbe mit Einschränkungen

Wer ein Testament verfasst, kann frei entscheiden, wen er zu welchem Zeitpunkt als Erben einsetzt. Eine Übertragung eines Vermögens an mehrere Personen in zeitlich versetzter Reihenfolge ist also durchaus möglich. Dies geschieht, indem der Erblasser einen Vorerben und einen Nacherben bestimmt. Oft wählen Ehepaare diese Regelung und setzen den jeweiligen Partner als Vorerben ein. Der Vorerbe wird mit dem Tod des Erblassers zunächst Erbe, allerdings ist er an strenge Auflagen gebunden. Ihm steht das Erbe nur für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung. Stirbt er, geht das Erbe nicht etwa an seine Nachkommen über, sondern an den Nacherben. Der Vorerbe hat die Pflicht, dem Nacherben das Erbe in seiner gesamten Größe zu hinterlassen. Er verwahrt es und verwaltet es zu treuen Händen.

Vorteile einer Vorerbfolge

Wer einen Vor- und einen Nacherben bestimmt, hat so vergleichsweise lange in der Hand, was mit seinem Erbe passiert. Setzen sich Eheleute gegenseitig als Vorerben ein, hat dies den Vorteil, dass das Vermögen zunächst in einer Hand bleibt und der verbleibende Partner gut versorgt ist. Der überlebende Ehepartner darf das Vermögen bei einer etwaigen Wiederheirat nicht an seinen neuen Ehepartner vererben. So bleibt das Erbe in der Familie.

Unabhängig von seiner familiären Beziehung darf der Vorerbe nur eingeschränkt über den Nachlass verfügen. Die Auflage, das Vermögen in vollem Umfang an den Nacherben zu übergeben, sichert allerdings auch den Erhalt der Vermögensmasse.

Durch die Vor- und Nacherbschaft bleibt das Erbe auch im Falle einer Verschuldung des Vorerben unangetastet. Der Nachlass gehört nicht zur Vollstreckungsmasse.

Es kann sinnvoll sein, bei einer vorliegenden Behinderung eines Kindes, dieses als Vorerben einzusetzen. Sozialhilfeträger dürfen Auslagen dann nicht aus dem Nachlass begleichen.

Pflichten des Vorerben

Der Vorerbe verpflichtet sich, auf Verlangen ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Außerdem muss er es dulden, wenn der Nacherbe den Zustand des Erbes feststellen lassen möchte. Er verpflichtet sich, den Nachlass ordnungsmäßig zu verwalten und für Schadens- oder Wertersatz zu sorgen, wenn sich das Vermögen aus internen oder externen Gründen verkleinert.

Nachteile einer Vorerbfolge

Zum Schutz des Nacherben ist der Vorerbe in seiner Verfügungsmacht eingeschränkt. Er darf zum Beispiel nicht über Grundstücke verfügen und diese verkaufen oder verschenken.

Der Vorerbe haftet für die Schulden des Erblassers, allerdings ist die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung beschränkt, denn sie würde das Recht des Nacherben beeinträchtigen, indem sich die Vermögenssumme verändern würde.

Eine Vor- und Nacherbschaft wird nach dem Erbschaftssteuergesetz nicht als ein Erbfall, sondern als zwei Erbfälle gewertet. Somit fällt zweimal Erbschaftssteuer an. Häufig erbt der Nacherbe nicht nur das Vermögen des ursprünglichen Erblassers, sondern auch noch das, des Vorerben. Die beiden Erbe sind getrennt voneinander zu versteuern. Der Freibetrag wird jedoch auf das Vermögen des Vorerben nur gewährt, denn er nicht schon für das Nacherbe verbraucht wurde.

Nutzt der Vorerbe einen Erbschaftsgegenstand für sich, muss der Wert mit Eintritt der Nacherbfolge ersetzt werden. Dies gilt in ähnlicher Weise für Gegenstände, die aus Mitteln des Nachlasses bezahlt werden. Sie treten an Stelle des Nachlassgegenstands.

Der Vorerbe hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Allerdings kann er die Erbschaft innerhalb einer gewissen Frist ausschlagen und erhält damit, sofern er pflichtteilsberechtigt ist, automatisch gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der Erblasser kann testamentarisch verfügen, dass der Vorerbe von einigen der Verfügungsbeschränkungen und Pflichten befreit wird. Dies nennt sich „befreites Vorerbe“. Allerdings darf auch hierbei z.B. kein Vermögen verschenkt werden.

Insgesamt kann der Einsatz eines Vor- und eines Nacherben zu großen Konflikten führen, da der Vorerbe das Erbe für den Nacherben verwalten muss und an einige Pflichten und Auflagen gebunden ist.

Vorerbe: Wie regel ich das richtig?

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Häufig gestellte Fragen:

Der Vorerbe wird Eigentümer der Nachlassgegenstände. Er tritt in alle Rechten und Pflichten des Erblassers ein. Beinhaltet das Erbe ein Grundstück, erfolgt die Eintragung als Vor- oder Nacherbe im Grundbuch.

Das Vorerbe wird genau so behandelt wie ein Vollerbe und somit auch so besteuert, als ob es eines wäre.

Der Vorerbe darf nur sein eigenes privates Vermögen an seine Nachkommen vererben. Das Vorerbe geht im Falle seines Todes an den zuvor bestimmten Nacherben.