- Was bedeuten die Diesel-Fahrverbote?
- Wen betreffen die Diesel-Fahrverbote?
- Wie findet man heraus, ob man von Diesel-Fahrverboten betroffen ist?
- In welchen Städten gibt es mögliche und umgesetzte Diesel-Fahrverbote?
- Für welche Diesel-Fahrzeuge gibt es Hardware-Nachrüstungen?
- Welche Möglichkeiten haben von Fahrverboten betroffene Diesel-Fahrer:innen?
Diesel-Fahrverbote – Lieber Verbote umgehen, statt Gebiete umfahren!
Bei den Diesel-Fahrverboten handelt es sich um die greifbarste Folge des Dieselskandals für Verbraucher:innen. Um die Stickoxidbelastung in urbanen Gebieten zu senken, haben einige Kommunen Fahrverbotszonen eingerichtet. Wo Sie aufpassen müssen und was Sie sonst noch tun können, erfahren Sie hier.
Was bedeuten die Diesel-Fahrverbote?
Bei den Diesel-Fahrverboten handelt es sich um eine Regelung, die besagt, dass Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffkategorien in ausgewiesenen städtischen Bereichen nicht fahren dürfen. Vorrangig betrifft das Autos mit Dieselmotoren, in einigen Fällen allerdings auch Ottomotoren. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Stickoxid-Gehalt in der Luft unter der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft zu halten. Diese Emissionsgrenze wurde von der Europäischen Union 2008 beschlossen und 2010 auch im deutschen Recht umgesetzt.
Stickoxid stellt in größeren Mengen und bei langem Ausgesetztsein ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Im städtischen Raum ist der Straßenverkehr die größte Hauptquelle dieser Luftverschmutzung. Dafür wiederum sind mit etwa 60 % hauptsächlich Fahrzeuge mit Dieselmotoren verantwortlich. Das liegt unter anderem daran, dass besonders verbrauchsintensive Fahrzeugklassen, wie Busse und LKW, oft Dieselmotoren haben. Dazu kommt, dass Dieselfahrzeuge unter Umständen bis zu zehnmal mehr Stickoxid ausstoßen können als vergleichbare Benziner.
Lange Zeit wurden die gesetzlichen Vorgaben nicht wirksam umgesetzt. 2018 verklagte die Europäische Kommission neben u. a. Frankreich, Ungarn und dem Vereinigten Königreich auch Deutschland. Der Vorwurf: die Mitgliedstaaten hätten „keine überzeugenden, wirksamen und zeitgerechten Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung schnellstmöglich – wie es das EU-Recht vorschreibt – unter die vereinbarten Grenzwerte zu senken.” In Deutschland wurden an 26 Orten Überschreitungen der Luftqualitätsnorm festgestellt, zu denen z. B. Berlin, Köln und Stuttgart gehören. Infolgedessen mussten in vielen dieser Orte Fahrverbote eingeführt werden, um die Belastungen zu senken.
Sind Diesel-Fahrverbote rechtmäßig?
Im Zuge des Dieselskandals wurden die Verbote häufig und kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung versuchte, so lange wie möglich zu verhindern, dass es zu dieser Maßnahme kommt. Im Februar 2018 gab dann aber das Bundesverwaltungsgericht (AZ: 7 C 26.16; 7 C 30.17) grünes Licht für die ersten Fahrverbote. Die Richter urteilten, dass Fahrverbote grundsätzlich zulässig seien, auch wenn Ausnahmeregelungen – beispielsweise für Handwerksfahrzeuge – möglich sind. Dem Urteil zufolge sind Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit schlechterer Abgasnorm als Euro 6 sowie Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 3 einzuführen, wenn es als „die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte” dient.
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Wen betreffen die Diesel-Fahrverbote?
Die Diskussion um Diesel-Fahrverbote wurde zuletzt durch den Dieselskandal in Deutschland befeuert. Im Abgasskandal war herausgekommen, dass Software-Manipulationen an den Motoren zahlreicher Hersteller wie VW, Daimler und BMW dazu führten, dass die Diesel-Autos im Straßenbetrieb höhere Emissionen ausstießen als bei Prüfungen zuvor festgestellt. Den Preis für die Folgen der illegalen Abschalteinrichtungen zahlen in mehrerer Hinsicht die Verbraucher: Nicht nur, dass die Fahrzeuge von teils hohen Wertverlusten betroffen sind, sie sind zudem durch die inzwischen umgesetzten Fahrverbote eingeschränkt.
Konkret gelten die Fahrverbote sowohl für Diesel- als auch Ottomotoren folgender Euro-Normen:
Dieselmotoren:
-
Euro-Norm 1
-
Euro-Norm 2
-
Euro-Norm 3
-
Euro-Norm 4
-
Euro-Norm 5
Ottomotoren:
-
Euro-Norm 1
-
Euro-Norm 2
Ist Ihr Fahrzeug von einem Fahrverbot betroffen? Dann gilt dies vermutlich ebenso für den Dieselskandal. In unserem kostenfreien Online-Check können Sie unverbindlich und binnen weniger Minuten überprüfen, wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht.
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Wie findet man heraus, ob man von Diesel-Fahrverboten betroffen ist?

Finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein am Ende des Feldes die Ziffern 00-88, dann erfüllt Ihr Fahrzeug die Abgasnormen Euro-1 bis Euro-4. Das heißt, wird in Ihrer Heimatstadt ein Fahrverbot verhängt, wären Sie in jedem Fall davon betroffen. Endet das Feld mit den Ziffern 35AO-35MO, entspricht dies der Euro-Norm 5. Auch dann wären Sie von Fahrverboten betroffen. Wenn die Schlüsselnummer mit 36NO-36YO endet, müssen Sie zunächst nicht mit Fahrverboten rechnen. Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-6 sind aktuell weitestgehend abgesichert. Allerdings spricht einiges dafür, dass bei zukünftigen Fahrverboten als nächstes Diesel mit der Euro-Norm 6 betroffen sind.
In welchen Städten gibt es mögliche und umgesetzte Diesel-Fahrverbote?
In zahlreichen deutschen Städten wurden die Fahrverbote bereits umgesetzt, in anderen sind sie geplant. Dabei handelt es sich um folgende Städte und Maßnahmen:
Umgesetzte Diesel-Fahrverbote:
Stadt |
Zeitraum |
Maßnahmen |
---|---|---|
Darmstadt |
Seit Juni 2019 |
Zwei Straßen sind für Dieselautos bis einschließlich der Schadstoffklasse Euro 5 sowie Benziner der Euro-Normen 0 bis 2 gesperrt: Hügelstraße und Heinrichstraße. |
Seit Juni 2018 |
Die Durchfahrt der Stresemannstraße ist für ältere Dieselmotoren verboten und in der Max-Brauer-Allee ist ein Straßenabschnitt von ca. einem halben Kilometer für alle Autos mit Dieselmotoren unterhalb der Euro-Norm 6 gesperrt. |
|
Köln |
Seit April 2019 |
Fahrverbot innerhalb der Umweltzone für Dieselmotoren mit Euro-Norm 4 und Ottomotoren mit Euro 1 und 2 eingeführt. Seit September 2019 gilt das Verbot auch für Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 5. |
Stuttgart |
Seit Januar 2019 |
Die Zufahrt in die gesamte Umweltzone ist für Dieselfahrzeuge bis einschließlich zur Schadstoffklasse Euro 4 verboten. Seit Januar 2020 herrschen streckenweise auch Fahrverbote für Diesel mit Euro-Norm 5. |
Geplante oder noch nicht umgesetzte Diesel-Fahrverbote:
„Noch offen” bedeutet, dass beispielsweise Gerichtsverfahren über den Einsatz der Fahrverbote aktuell in Revision sind und die Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben ist.
„Zunächst kein Fahrverbot nötig” bedeutet, dass bestimmt wurde, dass andere Luftreinhaltemaßnahmen bisher ausreichen und Fahrverbote nicht eingesetzt werden müssen, um die relevanten Grenzwerte einzuhalten.
Stadt |
Zeitraum |
mögliche Maßnahmen |
---|---|---|
Noch offen |
Der Luftreinhalteplan für Aachen muss überarbeitet werden. |
|
Backnang |
Noch offen |
|
Berlin |
seit September 2019 (Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben) |
In besonders belasteten Straßenzügen sind Fahrverbote für Fahrzeuge mit Dieselantrieb unterhalb Euro-Norm 6 angeordnet. |
Bielefeld |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Bochum |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Ab April 2019 (da das Land Nordrhein-Westfalen Berufung eingelegt hat, ist die Maßnahme noch nicht in Kraft) |
Fahrverbote auf zwei viel befahrenen Straßen eingerichtet für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 bis 4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2: Reuterstraße und Belderberg |
|
Dortmund |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Düren |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Noch offen |
|
|
Ab Juli 2019 (da das Land Nordrhein-Westfalen Berufung eingelegt hat, ist die Maßnahme noch nicht in Kraft) |
Fahrverbote in Essen in der gesamten Umweltzone. In Gelsenkirchen betrifft das Fahrverbot streckenbezogen die Kurt-Schumacher-Straße. |
|
Esslingen |
Noch offen |
|
ab Juli 2021 |
Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Euro-Norm 6 und Benziner einschließlich Euro-Norm 2 dürfen auf einem noch nicht festgelegten Bereich nicht fahren. Je nachdem, wo der Wert überschritten wird, gibt es eine Fahrverbotszone innerhalb des Anlagenrings oder streckenbezogene Fahrverbote in Höchst, im Riederwald oder auf einem Teilstück der Mainzer Landstraße. |
|
Freiburg |
Noch offen |
|
Hagen |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Halle (Saale) |
Noch offen |
|
Hannover |
Noch offen |
|
Heilbronn |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Kiel |
Noch offen |
|
Limburg |
Noch offen |
|
Ludwigsburg |
Noch offen |
|
Ab Oktober 2020 geplant Aktuell: wegen niedriger NOx-Werte wurde das Dieselfahrverbot zunächst nicht eingeführt |
Betroffen sind Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5 und Benziner bis inklusive Euro-Norm 2. Das Fahrverbot gilt auf der sogenannten Rheinachse. |
|
Marbach |
Noch offen |
|
München |
Noch offen |
|
Nürnberg |
Noch offen |
|
Oberhausen |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Offenbach |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Oldenburg |
Noch offen |
|
Paderborn |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Passau |
Noch offen |
|
Regensburg |
Noch offen |
|
Reutlingen |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Wiesbaden |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Würzburg |
Noch offen |
|
Wuppertal |
Zunächst kein Fahrverbot nötig |
|
Ausnahmen für Diesel-Fahrverbote
In den meisten Fällen gelten bei Fahrverboten Ausnahmen für den Lieferverkehr, Diesel mit Euro-Norm 6, für Handwerkerfahrzeuge, Busse und kommunale Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 4 und Euro 5, wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen. Doch da jede Kommune diese Regelungen selbst festlegt, kann es regional zu Unterschieden kommen. Damit könnten andernorts unter Umständen auch Diesel mit Euro-Norm 6 von den Verboten betroffen sein. Darüber hinaus ist in vielen Fällen die klare Erkennung der jeweiligen Fahrzeuge unklar oder nicht einheitlich geregelt. Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen für Anwohner und Schwerbehinderte.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie von eventuellen Fahrverboten oder dem Dieselskandal betroffen sind, nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten, um Ihren rechtmäßigen Schadensersatz einzufordern.
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Für welche Diesel-Fahrzeuge gibt es Hardware-Nachrüstungen?
Die einzig nachhaltige Methode, um sich vor den Fahrverboten zu schützen, ist die Hardware-Nachrüstung. Im Gegensatz zu den weitverbreiteten Software-Updates, die keinen wirksamen Schutz vor den Fahrverboten bieten, reduziert die Hardware-Nachrüstung tatsächlich die Stickoxidemissionen um 80 bis 90 %. Darüber hinaus erhalten Diesel-Fahrzeuge mit der Nachrüstung eine Eintragung im Fahrzeugschein, wodurch sie von etwaigen Fahrverboten ausgenommen sind.
Für folgende Modelle werden zum aktuellen Zeitpunkt im Januar 2021 Hardware-Nachrüstungen angeboten:
Marke |
Modelle |
---|---|
Mercedes |
C-Klasse, E-Klasse, GLK (2.2 und 3.0 CDI mit OM 651- oder OM 642-Motor) |
VW |
Passat (2.0 TDI, EA 189-Motor) |
Audi |
Q3, Q5, Q7 (2.0 und 3.0 TDI mit EA 189- oder EA 897-Motor) |
Knackpunkt der Hardware-Nachrüstungen ist die Kostenübernahme. Die Nachrüstungen werden nicht direkt von den Autoherstellern, sondern von Drittanbietern wie Dr. Martin Pley durchgeführt. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 3.000 bis 3.600 Euro. Einige der Autobauer haben sich bereit erklärt, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Das erscheint dahingehend selbstverständlich, da die Nachrüstungen erst durch die Manipulationen der Unternehmen notwendig wurden.
Trotzdem ist die Kostenübernahme an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft, die durch eine Vorprüfung abgefragt werden. Etliche Bedingungen – wie z. B. wohnhaft in einer „Schwerpunktregion“ – müssen erfüllt sein, damit der Zuschuss zustande kommt. Doch damit nicht genug: In vielen Fällen verzichten Kunden auf ihren Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal, wenn sie eine Teilkostenerstattung der Konzerne in Anspruch nehmen. Dieser Zusatz verbirgt sich allerdings häufig im Kleingedruckten. Rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung der Hardware-Nachrüstung sind also zu empfehlen.
Wir helfen Ihnen dabei, die Kostenerstattung für verfügbare Nachrüstungen durchzusetzen. Außerdem helfen wir Ihnen dabei, zusätzlich Schadensersatzansprüche einzufordern. Sie können uns bequem von zu Hause aus beauftragen oder unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen.
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Welche Möglichkeiten haben von Fahrverboten betroffene Diesel-Fahrer:innen?
Um den drohenden oder bereits bestehenden Fahrverboten zu entgehen, haben Betroffene zwei Optionen.
Option #1: Auto gegen Kaufpreis zurückgeben oder Neuwagen
Wir fordern für Sie die Erstattung des Kaufpreises im Tausch gegen Ihr manipuliertes Fahrzeug ein. Sie können auch einen vergleichbaren Neuwagen fordern, der die relevanten Emissionsvorgaben im Realbetrieb einhält. Aufgrund der Wertverluste und Fahrverbote ist dies eine profitable Lösung.
Option #2: Schadensersatz und Hardware-Nachrüstung
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Fahrzeug zu behalten, setzen wir für Sie die Kostenübernahme einer Hardware-Nachrüstung durch – falls verfügbar – und Ihren Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises.
Egal, wie Sie sich entscheiden, die Forderung einer Entschädigung – egal in welcher Form – sind Ihr gutes Recht und steht Ihnen deshalb auch zu. Prüfen Sie Ihre Optionen jetzt kostenfrei und unverbindlich.
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