Diesel-Fahrverbote – Lieber Verbote umgehen, statt Gebiete umfahren!
- Stickoxid stellt in größeren Mengen und bei langem Ausgesetztsein ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.
- Die Diskussion um Diesel-Fahrverbote wurde zuletzt durch den Dieselskandal in Deutschland befeuert.
- Doch da jede Kommune diese Regelungen selbst festlegt, kann es regional zu Unterschieden kommen.
Inhalt:
- Was bedeuten die Diesel-Fahrverbote?
- Sind Diesel-Fahrverbote rechtmäßig?
- Wen betreffen die Diesel-Fahrverbote?
- Wie findet man heraus, ob man von Diesel-Fahrverboten betroffen ist?
- In welchen Städten gibt es mögliche und umgesetzte Diesel-Fahrverbote?
- Gelten auch Ausnahmen beim Diesel-Fahrverbot?
- Welche Möglichkeiten haben von Fahrverboten betroffene Diesel-Fahrer:innen?
Was bedeuten die Diesel-Fahrverbote?
Bei den Diesel-Fahrverboten handelt es sich um eine Regelung, die besagt, dass Fahrzeuge mit bestimmten Schadstoffkategorien in ausgewiesenen städtischen Bereichen nicht fahren dürfen. Vorrangig betrifft das Autos mit Dieselmotoren, in einigen Fällen allerdings auch Ottomotoren. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Stickoxid-Gehalt in der Luft unter der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft zu halten. Diese Emissionsgrenze wurde von der Europäischen Union 2008 beschlossen und 2010 auch im deutschen Recht umgesetzt.
Stickoxid stellt in größeren Mengen und bei langem Ausgesetztsein ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Im städtischen Raum ist der Straßenverkehr die größte Hauptquelle dieser Luftverschmutzung. Dafür wiederum sind mit etwa 60 % hauptsächlich Fahrzeuge mit Dieselmotoren verantwortlich. Das liegt unter anderem daran, dass besonders verbrauchsintensive Fahrzeugklassen, wie Busse und LKW, oft Dieselmotoren haben. Dazu kommt, dass Dieselfahrzeuge unter Umständen bis zu zehnmal mehr Stickoxid ausstoßen können als vergleichbare Benziner.
Lange Zeit wurden die gesetzlichen Vorgaben nicht wirksam umgesetzt. 2018 verklagte die Europäische Kommission neben u. a. Frankreich, Ungarn und dem Vereinigten Königreich auch Deutschland. Der Vorwurf: die Mitgliedstaaten hätten „keine überzeugenden, wirksamen und zeitgerechten Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung schnellstmöglich – wie es das EU-Recht vorschreibt – unter die vereinbarten Grenzwerte zu senken.” In Deutschland wurden an 26 Orten Überschreitungen der Luftqualitätsnorm festgestellt, zu denen z. B. Berlin, Köln und Stuttgart gehören. Infolgedessen mussten in vielen dieser Orte Fahrverbote eingeführt werden, um die Belastungen zu senken.
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Sind Diesel-Fahrverbote rechtmäßig?
Im Zuge des Dieselskandals wurden die Verbote häufig und kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung versuchte, so lange wie möglich zu verhindern, dass es zu dieser Maßnahme kommt. Im Februar 2018 gab dann aber das Bundesverwaltungsgericht (AZ: 7 C 26.16; 7 C 30.17) grünes Licht für die ersten Fahrverbote. Die Richter urteilten, dass Fahrverbote grundsätzlich zulässig seien, auch wenn Ausnahmeregelungen – beispielsweise für Handwerksfahrzeuge – möglich sind. Dem Urteil zufolge sind Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit schlechterer Abgasnorm als Euro 6 sowie Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 3 einzuführen, wenn es als „die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte” dient.
Wen betreffen die Diesel-Fahrverbote?
Die Diskussion um Diesel-Fahrverbote wurde zuletzt durch den Dieselskandal in Deutschland befeuert. Im Abgasskandal war herausgekommen, dass Software-Manipulationen an den Motoren zahlreicher Hersteller wie VW, Daimler und BMW dazu führten, dass die Diesel-Autos im Straßenbetrieb höhere Emissionen ausstießen als bei Prüfungen zuvor festgestellt. Den Preis für die Folgen der illegalen Abschalteinrichtungen zahlen in mehrerer Hinsicht die Verbraucher: Nicht nur, dass die Fahrzeuge von teils hohen Wertverlusten betroffen sind, sie sind zudem durch die inzwischen umgesetzten Fahrverbote eingeschränkt.
Konkret gelten die Fahrverbote sowohl für Diesel- als auch Ottomotoren folgender Euro-Normen:
Dieselmotoren:
- Euro-Norm 1
- Euro-Norm 2
- Euro-Norm 3
- Euro-Norm 4
- Euro-Norm 5
Ottomotoren:
- Euro-Norm 1
- Euro-Norm 2
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Wie findet man heraus, ob man von Diesel-Fahrverboten betroffen ist?
Finden Sie auf Ihrem Fahrzeugschein am Ende des Feldes die Ziffern 00-88, dann erfüllt Ihr Fahrzeug die Abgasnormen Euro-1 bis Euro-4. Das heißt, wird in Ihrer Heimatstadt ein Fahrverbot verhängt, wären Sie in jedem Fall davon betroffen. Endet das Feld mit den Ziffern 35AO-35MO, entspricht dies der Euro-Norm 5. Auch dann wären Sie von Fahrverboten betroffen. Wenn die Schlüsselnummer mit 36NO-36YO endet, müssen Sie zunächst nicht mit Fahrverboten rechnen. Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-6 sind aktuell weitestgehend abgesichert. Allerdings spricht einiges dafür, dass bei zukünftigen Fahrverboten als nächstes Diesel mit der Euro-Norm 6 betroffen sind.
In welchen Städten gibt es mögliche und umgesetzte Diesel-Fahrverbote?
In zahlreichen deutschen Städten wurden die Fahrverbote bereits umgesetzt, in anderen sind sie geplant. Dabei handelt es sich um folgende Städte und Maßnahmen:
Umgesetzte Diesel-Fahrverbote:
Stadt |
Zeitraum |
Maßnahmen |
---|---|---|
Darmstadt |
Seit Juni 2019 |
Zwei Straßen sind für Dieselautos bis einschließlich der Schadstoffklasse Euro 5 sowie Benziner der Euro-Normen 0 bis 2 gesperrt: Hügelstraße und Heinrichstraße. |
Seit Juni 2018 |
Die Durchfahrt der Stresemannstraße ist für ältere Dieselmotoren verboten und in der Max-Brauer-Allee ist ein Straßenabschnitt von ca. einem halben Kilometer für alle Autos mit Dieselmotoren unterhalb der Euro-Norm 6 gesperrt. |
|
Köln |
Seit April 2019 |
Fahrverbot innerhalb der Umweltzone für Dieselmotoren mit Euro-Norm 4 und Ottomotoren mit Euro 1 und 2 eingeführt. Seit September 2019 gilt das Verbot auch für Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 5. |
Stuttgart |
Seit Januar 2019 |
Die Zufahrt in die gesamte Umweltzone ist für Dieselfahrzeuge bis einschließlich zur Schadstoffklasse Euro 4 verboten. Seit Januar 2020 herrschen streckenweise auch Fahrverbote für Diesel mit Euro-Norm 5. |
Geplante oder noch nicht umgesetzte Diesel-Fahrverbote:
„Noch offen” bedeutet, dass beispielsweise Gerichtsverfahren über den Einsatz der Fahrverbote aktuell in Revision sind und die Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben ist.
„Zunächst kein Fahrverbot nötig” bedeutet, dass bestimmt wurde, dass andere Luftreinhaltemaßnahmen bisher ausreichen und Fahrverbote nicht eingesetzt werden müssen, um die relevanten Grenzwerte einzuhalten.
Gelten auch Ausnahmen beim Diesel-Fahrverbot?
#1 Auto loswerden und Kaufpreis zurückholen
Wenn Sie Ihr Auto aufgrund von Wertverlust und Diesel-Fahrverboten so schnell wie möglich loswerden wollen, fordern wir für Sie die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
#2 Auto behalten und Schadensersatz fordern
Wenn Sie hingegen an Ihrem Auto hängen und es behalten wollen, fordern wir für Sie einen angemessenen Schadensersatz.
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