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Thermofenster Dieselskandal: Jetzt Chance auf Schadensersatz nutzen!

Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtungen, die im Rahmen des Dieselskandals in Fahrzeuge eingebaut wurden, um Abgaswerte zu manipulieren. Dabei funktioniert die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturfenster – in der Regel zwischen 17 und 33°C Außentemperatur. Ober- und unterhalb dieses Thermofensters wird die Abgasreinigung reduziert oder abgeschaltet.

Aktualisiert am 08.05.23

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

Alle Details zum Urteil finden Sie hier

Thermofenster: Abgasreinigung mit Lücken?

Das Thermofenster ist in Diesel-Fahrzeugen verbaut und beeinflusst die Abgasreinigung auf Basis der gemessenen Außentemperatur. Es soll laut Herstellern dazu dienen, den Motor bei sehr heißen oder kalten Außentemperaturen zu schützen. Mehr als problematisch ist jedoch, dass das Thermofenster in zahlreichen Fällen so eingestellt ist, dass die Abgasreinigung bereits unter 17 und über 33 °C teilweise oder sogar ganz abgeschaltet wird. Ein Betrug mit Ansage. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Durchschnittstemperatur in Deutschland lediglich an drei Monaten im Jahr über 15 °C liegt. Eine Abgasreinigung findet den größten Teil des Jahres somit gar nicht statt. Gefährliche Stickoxide gelangen dadurch fast ungefiltert in die Luft.

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In welchen Fahrzeugen ist das Thermofenster verbaut?

Grundsätzlich ist in nahezu jedem Diesel ein Thermofenster verbaut. Inwiefern das Thermofenster aber eingestellt ist und ungefiltert Stickoxide in die Luft bläst, muss im Einzelfall geprüft werden. So hat BMW Thermofenster verbaut, genauso wie das Thermofenster Mercedes und VW nachgewiesen werden konnte. Hier eine Übersicht:

EuGH: Thermo­fenster ist eine ille­gale Abschalt­einrichtung!

Die Richter:innen des höchsten Zivilgerichts Europas kamen am 17. Dezember 2020 zu der Entscheidung, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt, welche die Abgaswerte manipuliert (Az. C-693/18). Der Abgasskandal nahm dadurch ungeahnte Ausmaße an, da das Thermofenster in nahezu jedem Diesel zu finden ist. Betroffenen Diesel-Fahrer:innen steht durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Grunde ein angemessener Schadensersatz zu.

Hintergrund der Entscheidung war ein VW-Fall aus Frankreich. Volkswagen behauptete, dass das hier eingebaute Thermofenster lediglich dem Motorschutz diene. Die Richter:innen des EuGH kamen jedoch zu der Schlussfolgerung, dass es für den Motorschutz andere technische Möglichkeiten gegeben hätte.

Autohersteller waren schon immer in der Lage, andere technische Möglichkeiten zu finden, um den Motorschutz ihrer Fahrzeuge zu gewährleisten. Da diese Techniken jedoch teurer gewesen wären, sparten sich die Hersteller diese Möglichkeiten und nutzten den „günstigeren“ Weg durch illegale Abschalteinrichtungen, um die Abgaswerte zu manipulieren. Es kann nicht sein, dass diese Entscheidung auf Kosten der Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung ausgetragen wird. Zumal VW in Kauf nahm, dass ihre Kunden enorme Wertverluste ihrer Diesel hinnehmen müssen und außerdem Gefahr laufen, dass ihre Fahrzeuge stillgelegt werden.

Carolyn Diepold, Rechtsanwältin & Expertin im Abgasskandal

Thermofenster Urteil 2.0: EuGH-Urteil macht Durchsetzung von Schadensersatz leichter

In einem lang erwarteten Urteil senkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte März 2023 schließlich die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatz im Dieselskandal. Fortan reicht es aus, nachzuweisen, dass der Hersteller im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Die bisherige Voraussetzung der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit fällt weg. Es spielt dabei auch keine Rolle, welche Abschalteinrichtung verbaut wurde. Wenn sie gemäß EU-Recht unzulässig sind, haben die Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz.

Thermofenster: BGH schließt sich EuGH konsequent an

Mehr Rechtssicherheit, beste Aussichten auf Schadensersatz und schnellere Verfahren – das neueste Urteil des BGH im Dieselskandal vom 8. Mai 2023 dürfte weite Kreise ziehen. Der BGH hat sich in seinem Urteil dieser Entscheidung des EuGH vom 21. März 2023 angeschlossen, weitere Schadensersatzansprüche bestätigt und den Weg frei gemacht für eine Klagewelle ungekannten Ausmaßes. Vor dem BGH standen in diesem jüngsten Verfahren drei Motorentypen verschiedener Hersteller auf dem sprichwörtlichen Prüfstand: Ein VW Passat mit EA 288 Motor, ein Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI mit EA 896Gen2BiT Motor und ein Mercedes-Benz C 220 mit OM 651 Motor. Allen Fahrzeugen war durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) eine Typengenehmigung für die Schadstoffklasse Euro 6 erteilt worden. Insgesamt sind in Deutschland mehrere Millionen Fahrzeuge mit diesen Motorentypen zugelassen. Sie alle verfügen über eine unzulässige Abschalteinrichtung, viele davon ein Thermofenster. Besonders die EA 288 Thermofenster stehen dabei im Fokus. Ihnen allen steht nun ein Schadensersatzanspruch zu.

Wie stehen meine Erfolgschancen im Dieselskandal?

Aufgrund der Urteile des EuGH und des BGH sind die Erfolgschancen auf Schadensersatz als sehr gut einzuschätzen. Aber auch bereits vor der Grundsatzentscheidung des EuGH war die Tendenz zu erkennen, dass sich Richter:innen an deutschen Gerichten zunehmend auf die Seite der Diesel-Fahrer:innen stellten.

Folgende verbraucherfreundliche Urteile wurden bislang gefällt:

Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 16. Oktober 2018, Az. 7 O 133/18
Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 30. November 2018, Az. 5 O 117/18
Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 8. Januar 2019, Az. 7 O 265/18
Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2019, Az. 23 O 178/18
Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2019, Az. 23 O 180/18
Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 12. Juni 2019, Az. 11 O 246/18
Urteil des Landgerichts Erfurt vom 3. Juli 2019, Az. 10 O 408/18
Urteil des Landgerichts Koblenz vom 10. Juli 2019, Az. 12 O 119/18
Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. November 2020, Az. 16 O 359/20
Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27. August 2020, Az. 10 O 126/20
Urteil des Landgerichts Darmstadt 13. Zivilkammer vom 31. August 2020, Az. 13 O 88/20
Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 09. April 2021, Az. 8 U 68/20

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Bleibt das Thermofenster trotz Software-Update?

Millionen Diesel-Fahrer:innen wurden im Rahmen des Abgasskandals für ein Software-Update in die deutschen Werkstätten gerufen. Ziel war es, die Abgasmanipulation am Fahrzeug durch Aufspielen des Updates rückgängig zu machen. Leider musste die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aber auch nach Software-Updates weiterhin viel zu hohe Abgaswerte feststellen.

Teilweise wurden die erlaubten Stickoxid-Grenzwerte um das 13-fache überschritten. Es ist davon auszugehen, dass das weiterhin aktive Thermofenster der Grund dafür ist.

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Welche Möglichkeiten der Entschädigung habe ich im Dieselskandal?

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch in Ihrem Diesel ein illegales Thermofenster zu finden ist. Ihr Fahrzeug schadet demnach nicht nur Mensch und Umwelt, sondern auch Ihren Finanzen.

Ihren Diesel auf dem Markt zu einem anständigen Preis loszuwerden, ist aufgrund der Diesel-Fahrverbote ohnehin schon schwierig genug geworden und nicht mehr sonderlich lukrativ. Sollte das Fahrzeug noch zusätzlich manipuliert sein, bricht der Wert des Fahrzeuges umso mehr ein. Für diesen finanziellen Schaden und den vorsätzlichen Betrug am Käufer steht Ihnen grundsätzlich Schadensersatz zu.

Thermofenster Auto: Diese Möglichkeiten auf eine Entschädigung haben Sie