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BGH-Urteile Diesel – Die wichtigsten Entscheidungen (inkl. Urteil vom 26. Juni 2023) im Überblick

  • Heute am 26. Juni 2023 verkündet der BGH das wohl wichtigste Urteil im Dieselskandal. Wir halten Sie hier auf dem aktuellsten Stand.
  • Deutschlands oberstes Gericht musste sich schon häufiger mit Fällen rund um den Dieselskandal bei VW beschäftigen.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat damit viele Fragen zum Schadensersatz beantwortet und so Klarheit in den Dieselskandal bei Volkswagen gebracht.
  • Wir stellen die wichtigsten Urteile vor:
Aktualisiert am 26.06.23

BGH-Urteil – 26. Juni 2023

Update: 26. Juni 2023, 14:30 Uhr

Nach Auswertung der Pressemitteilung des BGH zum Urteil und weiterer Informationen können wir folgende Informationen für Sie zusammenfassen:

  • Die Hersteller müssen eine Entschädigung für Diesel-Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung bezahlen.
  • Millionen Diesel mit Baujahr zwischen 2000 und 2018 sind betroffen.
  • Die Entschädigung beträgt pauschal zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises.
  • Eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung muss nicht mehr nachgewiesen werden.
  • Der tatsächliche Schaden muss nicht mehr mittels eines teuren und langwierigen Gutachtens ermittelt werden.

Insgesamt handelt es sich um ein außerordentlich verbraucherfreundliches Urteil, dass die Verfahren deutlich beschleunigen und die Steine auf dem Weg zum Schadensersatz für Betroffene aus dem Weg räumen sollte. Da aufgrund der aktuellen Verfahren vor den deutschen Verwaltungsgerichten Stilllegungen für etliche Modelle drohen, raten wir allen Dieselfahrer sofort zu handeln.

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Update: 26. Juni 2023, 12:30 Uhr

Der BGH hat die Urteile in den drei Verfahren verkündet. Grundsätzlich haben sich die Richter:innen der Entscheidung des EuGH angeschlossen, dass den Betroffenen auch dann ein Schadensersatz zusteht, wenn keine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann. Wir werden nun die Pressemitteilung des BGH genau auswerten, um Ihnen detaillierte Informationen zur Höhe des möglichen Schadensersatzes und den weiteren offenen Fragen bereitzustellen.

Update: 26. Juni 2023, 09:15 Uhr

Heute wird der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil zu den Verhandlungen im Dieselskandal verkünden, die am 8. Mai 2023 stattfanden. Insbesondere geht es darum, wie der BGH das verbraucherfreundliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 umsetzen wird und wie viel Schadensersatz den Betroffenen künftig zustehen wird. Der Verkündungstermin ist für 12 Uhr angesetzt. Wir halten Sie hier über alle Entwicklungen auf dem laufenden.

BGH-Verhandlung – 8. Mai 2023

Update: 8.Mai 2023, 17:55 Uhr

Nach stundenlangen Verhandlungen wird heute leider keine Entscheidung mehr gefällt. Die Richter:innen haben den Verkündungstermin des Urteil auf den 26. Juni 2023 gelegt. Wir werden Sie hier dennoch mit Informationen zum Hergang der heutigen Verhandlung weiter informieren.

Update: 8.Mai 2023, 16:20

Aktuell laufen noch immer die Verhandlungen im Saal. Die vorliegenden Themenkomplexe werden ausführlich von allen Parteien besprochen. Die Verhandlung wird voraussichtlich noch ca. zwei Stunden dauern und sich somit bis in die Abendstunden ziehen.

Darum geht es in der Verhandlung:

Der BGH verhandelt am 8. Mai 2023 in drei Verfahren, wie das EuGH-Urteil vom 21. März 2023 in eine nationale Linie übersetzt werden soll. Konkret geht es um folgende Konstellationen:

  1. Mercedes Benz, Dieselmotor: OM651, gegenständliche Abschalteinrichtung: „Thermofenster“ und „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“, Rückruf: Freiwilliger Herstellerrückruf
  2. VW Passat, Dieselmotor: EA288, gegenständliche Abschalteinrichtung: „Thermofenster“ und „Fahrkurvenerkennung“, Rückruf: Kein offizieller Rückruf
  3. Audi, Dieselmotor: EA896 Gen2, gegenständliche Abschalteinrichtung: „Thermofenster“, diverse „Abschaltstrategien“ (Strategie A und weitere), Rückruf: Offizieller Rückruf und Software-Update vor Kaufdatum

Der Europäische Gerichtshof hat die Voraussetzung für Schadensersatzansprüche in seinem Urteil vom 21. März 2023 deutlich nach unten korrigiert: Nicht nur der bewusste, sondern bereits der fahrlässige Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die im Straßenverkehr zu einem überhöhten Abgasausstoß führt, soll für Schadensersatzansprüche ausreichen. Doch die Details müssen von den nationalen Gerichten festgelegt werden.

Wir gehen davon aus, der BGH heute den Weg für die Entschädigung von hunderttausenden Diesel-Fahrer:innen frei machen wird. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir diese hier leicht verständlich aufarbeiten und einschätzen.

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BGH stellt klar: Ansprüche im Dieselskandal bis zu zehn Jahre nach Kauf durchsetzbar – September 2022

Auch zehn Jahren nach dem Kauf eines Fahrzeugs können geschädigte Verbraucher noch Ansprüche geltend machen. Mit dieser Entscheidung hat der BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde von VW abgewiesen. Geklagt hatte ein Fahrzeugbesitzer, der 2011 einen VW Tiguan mit einem EA 189 Motor erworben hatte. Für diesen war durch das Kraftfahrtbundesamt ein Rückruf ergangen mit der Auflage ein Software-Update zur Verfügung stellen zu müssen. Das Landgericht Kempten verneinte in erster Instanz einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. §826 BGB. Das Oberlandesgericht München sprach in zweiter Instanz dem Kläger jedoch genau diesen Anspruch zu und verurteilte VW zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 24.000 Euro plus Zinsen und zur Rücknahme des schadhaften Fahrzeugs. Die Volkswagen AG wollte dieses Urteil so nicht hinnehmen und legte eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ein. Der BGH bestätigte das Urteil des OLG München. Der Kläger kann nun sein Fahrzeug gegen die zugesprochene Schadensersatzzahlung zurückgeben. Auch noch zehn Jahre nach dem Kauf. (AZ. VIa ZR 519/22)

BGH bestätigt Schadensersatz­ansprüche auch für finanzierte Fahrzeuge mit Rückgabe­option – Dezember 2021

Im Dieselbetrugsfall durch Audi hat der BGH erneut die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Nun steht fest, dass ein Rückgaberecht in einem Darlehensvertrag den Käufer nicht daran hindert, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller eines manipulierten Fahrzeugs zu stellen. Der Kläger hatte seinen Audi A6 mit einem EA897 Motor mittels eines Darlehen mit verbrieftem Rückgaberecht finanziert. Von dem Rückgaberecht machte der Kläger keinen Gebrauch, sondern löste es vollständig ab und machte gleichzeitig Schadensersatzansprüche geltend. Laut BGH könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Auto nicht gekauft hätte, hätte er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst. Der Nichtausübung des Rückgaberechts sei keine Zustimmung zu dem ursprünglich ungewollten Vertragsabschluss zu entnehmen. (AZ. VII ZR 389/21)

BGH urteilt: Käufern steht mangelfreies Ersatz­fahrzeug zu – Dezember 2021

Der Besitzer eines mangelhaften Fahrzeugs – weil dieses mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war – hat innerhalb der Gewährleistungsfrist Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug und kann nicht zum Aufspielen eines Software-Updates verpflichtet werden. Damit unterstreicht der BGH einmal mehr das Recht der Verbraucher auf Schadensersatz im Dieselskandal. Wer seinen Anspruch innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Vertragsabschluss geltend macht, hat sogar Anspruch auf ein Nachfolgemodell, sollte das ursprüngliche Modell nicht mehr produziert werden. (AZ. VIII ZR 190/19)

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BGH Urteil zum Diesel Weiter­verkauf – Juli 2021

Der Weiterverkauf eines manipulierten Diesels führt nicht dazu, dass der Schadensersatzanspruch auf das verkaufte Auto verfällt. Der Verkaufserlös sei dann vom Schadensersatzanspruch abzuziehen, so der BGH in seinem Urteil gegen VW. Wechselprämien hingegen sind nicht vom Schadensersatz abzuziehen (Urteil vom 20. Juli 2021, Az. VI ZR 533/20 und 575/20).

BGH Urteil zum kleinen Schadens­ersatz – Juli 2021

Was Expert:innen schon lange vertraten, bestätigte der BGH in einem weiteren Urteil gegen VW (Urteil vom 06. Juli 2021, Az. VI ZR 40/20). VW-Dieselfahrer:innen, die ihr Auto behalten wollen, können auf den Minderwert, also auf eine Kaufpreisminderung, klagen. Dieser „kleine Schadensersatz“ ist zum Beispiel für Vielfahrer:innen eine sinnvolle Option, wenn vom „großen Schadensersatz“ aufgrund der abgezogenen Nutzungsentschädigung nur wenig übrig bleiben sollte.

Kläger:innen haben dem BGH-Urteil zufolge Anspruch auf den Betrag, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben. Darüber hinaus sei das Software-Update bei der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen. Das heißt, dass etwaige Nachteile einberechnet werden müssen, die durch das Aufspielen des Software-Updates entstanden sind.

Hier erklärt Carolyn Diepold, Rechtsanwältin und Expertin für den Dieselskandal, kurz und knackig, was genau es mit dem „kleinen Schadensersatz“ auf sich hat und wie Sie und Ihr Diesel vom BGH-Urteil profitieren können.

BGH Urteil zur Verjährung & Muster­feststellungs­klage – Juli 2021

Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung der Ansprüche im Dieselskandal bei VW. Wenn 2015 bereits klar war, dass der eigene Diesel vom Abgasskandal betroffen war, startete Ende 2015 die dreijährige Verjährungsfrist. Somit endete die Frist für viele Betroffene Ende 2018.

Aber, wie der BGH im Dieselskandal entschied, ist die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ein Hemmnis. Somit konnte eine erst 2019 eingereichte Klage noch erfolgreich sein, da der/die Kläger:in im Klageverzeichnis der Musterfeststellungsklage eingetragen war.

Außerdem stellte der BGH in diesem Urteil gegen VW fest, dass die Medienberichte 2015 rund um den Dieselskandal nicht ausreichen, um von der für die Verjährung relevanten Kenntnis zu sprechen.

BGH Urteil zum Raten­kauf – April 2021

Die Finanzierungskosten des manipulierten Fahrzeuges sind Teil des Schadensersatzes, urteilte der BGH. Damit muss VW auch Kosten, wie die Darlehenszinsen, erstatten (Urteil vom 13. April 2021, Az. VI ZR 274/20). Kläger:innen sind dem Gericht zufolge so zu stellen, als wäre es nicht zum Autokauf gekommen.

BGH Urteil zu Klagen gegen VW Firmen­tochter Audi – März 2021

Audi war als VW-Tochterunternehmen nicht nur in den Dieselskandal verwickelt. Wie heute bekannt ist, nahm die Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtungen im Hause Audi seinen Anfang. Vorerst entschied der Bundesgerichtshof allerdings, dass Audi nicht ohne Weiteres für die illegalen Abschalteinrichtungen haftet (Urteil vom 08. März 2021, Az. VI ZR 505/19). Es sei nicht klar, dass bei Audi eine bewusste Entscheidung getroffen wurde, um das Kraftfahrt-Bundesamt und potenzielle Käufer:innen zu täuschen. Daher seien Klagen gegen die Konzernmutter VW aussichtsreicher.

Sittenwidriges Verhalten von Audi könne zwar nicht ausgeschlossen werden, dies war allerdings nicht Teil des Falles, über den der BGH diesmal entscheiden musste.

Das Autohersteller im großen Stil ihre Dieselfahrzeuge manipuliert haben wissen wir bereits. Nicht umsonst laufen tausende Verfahren an deutschen Gerichten. Bisher gilt: Den vollen Schadensersatz gibt es nur gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Wer sein geliebtes Auto behalten möchte, kann den sogenannten „kleinen Schadensersatz“ verlangen. Nun bestätigt auch der Bundesgerichtshof diese Art der Entschädigung in einer aktuellen Entscheidung.

BGH Urteil zum Software-­Update – März 2021

Das Software-Update wurde nach Bekanntwerden des Abgasskandals als Lösung für die illegalen Abschalteinrichtungen von Politik und Autokonzernen eingebracht. In dem Software-Update wurde allerdings wiederum eine neue thermische Abschalteinrichtung verbaut, die auch als „Thermofenster“ bekannt ist.

Der BGH urteilte allerdings, dass sich das Thermofenster nicht mit der ursprünglichen Abschalteinrichtung vergleichen ließe (Beschluss vom 09. März 2021, Az. VI ZR 889/20). VWs Verhalten in dieser Angelegenheit sei nicht sittenwidrig und Kläger:innen stünde deshalb kein Schadensersatz zu.

BGH Diesel Urteil zu Viel­fahrern und Nutzungs­entschädigung – Juli 2020

Wenige Monate nach dem positiven Grundsatzurteil des BGH gegen Volkswagen wurden die Erwartungen der Geschädigten bereits wieder gedämpft. So urteilte der BGH, dass sich Kläger:innen eine Nutzungsentschädigung auf den Schadensersatz anrechnen lassen müssen (Urteil vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 397/19).

Das sind besonders für Vielfahrer:innen schlechte Nachrichten, da der Schadensersatz dann im schlimmsten Fall von der Nutzungsentschädigung „aufgebraucht“ wird. Kritiker:innen werfen dem BGH vor, dass die Hinhaltetaktik des VW-Konzerns damit aufgegangen ist. VW hat über lange Zeiträume versucht, gerichtliche Grundsatzentscheidungen durch Vergleiche und Ähnliches zu verhindern.

BGH Urteil zu Delikt­zinsen – Juli 2020

Ein weiteres Urteil des BGH zum Dieselskandal dämpft die Erwartungen der Geschädigten über die Höhe des Schadensersatzes. So entschied der BGH, dass VW den Kaufpreis nicht rückwirkend verzinsen muss (Urteil vom 30. Juli 2020, Az. VI ZR 397/19). Kläger:innen stehen demzufolge keine Deliktzinsen zu. Der BGH sah darin eine „nicht gerechtfertigte Überkompensation“. Der Schaden, der den VW-Fahrer:innen durch den Betrug entstanden war, sei durch die Nutzung ihres Fahrzeuges ausgeglichen.

BGH Urteil zum Schadens­ersatz von VW Dieseln – Mai 2020

Das wichtigste Urteil des BGH im Dieselskandal wurde im Mai 2020 gefällt: Käufer:innen von VW-Dieselautos haben Anspruch auf Rückabwicklung ihres Kaufvertrags (Urteil vom 25. Mai 2020, Az. VI ZR 252/19). Das gilt auch für diejenigen, die ihren Diesel gebraucht gekauft haben. Betroffene haben also Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs, der sich aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt.

VW habe beim Verbauen der Abschalteinrichtungen sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt, so der BGH. Nicht nur Verbraucher:innen, sondern auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden jahrelang systematisch getäuscht. Wer einen VW gekauft hat, ist den Kaufvertrag also auf Basis einer Täuschung eingegangen. Dafür muss VW seine Kund:innen entschädigen, wie das wegweisende Urteil des BGH gegen VW ergab.

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