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Abfindung aushandeln: Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

  • Abfindungen auszuhandeln verlangt viel Geschick, Wissen und vor allem besonnene Hartnäckigkeit.
  • Die meisten von einer Kündigung Betroffenen können sich in ihrer Situation aber auf eine solche Aufgabe nicht ausreichend vorbereiten.
  • Lesen Sie hier, wie ein spezialisierter Anwalt helfen kann und wann Sie diese Hilfe suchen sollten.

Abfindung: Wer bekommt sie?

Eine Abfindung wird meistens gezahlt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden möchte. Er möchte dem Arbeitnehmer den Verzicht auf seinen Arbeitsplatz so schmackhaft wie möglich machen und hofft, dass dieser einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Der Arbeitnehmer verzichtet damit freiwillig auf seinen Arbeitsplatz.

Das wahrscheinlich häufigere Szenario ist, dass in einer Kündigungsschutzklage die Parteien sich in einem Vergleich darauf einigen, dass eine Abfindung vom Arbeitgeber gezahlt wird und der Arbeitnehmer im Gegenzug der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.

Wenn ein Arbeitnehmer allerdings aus eigener Veranlassung kündigt, dann hat er kein Anrecht auf eine Abfindung.

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Sie wurden gekündigt oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Erfahren Sie jetzt in unserem kostenlosen Abfindungsrechner, in welcher Höhe Ihnen eine Abfindung zusteht!

Welche rechtliche Grundlage gibt für eine Abfindung? Wann steht mir eine Abfindung zu?

Bei betriebsbedingten Kündigungen sieht § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unter bestimmten Voraussetzungen eine standardisierte Lösung für Abfindungen vor.

Es kommt immer darauf an, wie dringend der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer loswerden möchte und ob er dafür einen triftigen Grund hat. Wenn die Kündigung unbegründet ist, können Sie sich zurücklehnen und Ihren Anwalt über eine Abfindung verhandeln lassen. Nur so kommen Sie zu einer Abfindung. Kein Arbeitgeber zahlt eine Abfindung freiwillig.

Gibt es eine Grundregel zur Berechnung einer Abfindung?

Im Fall des § 1a KSchG ist geregelt, dass die Höhe der Abfindung sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemisst. Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit gibt es ein halbes Monatsgehalt. Das bedeutet in einem Beispiel:

10 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2000 Euro Bruttomonatsgehalt => 10.000 Euro Abfindung

Häufig orientieren sich die Richter bei arbeitsgerichtlichen Vergleichen an dieser Regelung. Zwingend ist dies jedoch nicht. So kann im Einzelfall auch eine wesentlich höhere Abfindung erzielt werden.

Dinge wie Weiterbeschäftigung, Freistellung oder Vergünstigungen werden in dem Aufhebungsvertrag geregelt. Auch Sonderzahlungen oder Sachleistungen müssen mit Geschick verhandelt werden und werden in einem Aufhebungsvertrag, in dem auch Ihre Abfindung geregelt ist, festgehalten. Der Aufhebungsvertrag stellt also den Rahmen dar, innerhalb dessen Ihre Abfindung und auch alle anderen Dinge bezüglich der Arbeitsplatzaufgabe bestimmt werden.

Sie wollen wissen, ob in Ihrem Fall auch eine Abfindung möglich ist und wie hoch diese ausfallen könnte? Nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung.

Warum sollten Sie die Abfindung von einem Anwalt aushandeln lassen?

Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kennt die Kniffs und Tricks der Arbeitgeber. Aus seiner Erfahrung in vielen ähnlichen Fällen weiß er, welche finanziellen Nachteile auf Sie zukommen können und wie man diese Nachteile mindern kann. Generell überschaut der erfahrene Anwalt besser, welche Dinge verhandelbar sind und kann Sie daher umfassend beraten.

Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung durch den Arbeitgeber & Aufhebungsvertrag: 030 226 674 143

Häufige Fragen zum Thema Abfindung bei Kündigung

Sie müssen unter Umständen Lohnsteuer auf die Abfindung zahlen. Steuerliche Progression könnte sich dann bemerkbar machen. Achten Sie daher darauf, ob die Abfindung laut Aufhebungsvertrag brutto oder netto gezahlt wird. Es sollte klar gestellt werden, dass der Arbeitnehmer den gesamten Nettobetrag erhält und der Arbeitgeber die Lohnsteuer sowie etwaige Sozialversicherungsbeiträge zahlt.

Ja, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Wenn die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass der Arbeitsplatz zugunsten einer Abfindung leichtfertig aufgegeben wurde. Ihr Anwalt berät Sie hier, mit welchen Regelungen im Aufhebungsvertrag Sie diese Sperrung vermeiden können.

Bei Einhaltung der Kündigungsfrist kann die Agentur für Arbeit den Arbeitnehmer nicht sperren.

Wird eine Abfindung im Zuge einer Kündigungsschutzklage in einem Vergleich vereinbart, dann verhängt die Agentur für Arbeit ebenfalls keine Sperre.

Die Agentur für Arbeit kann die Abfindung allerdings anrechnen. Die Höhe der Anrechenbarkeit ist abhängig vom Alter des Arbeitnehmers und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Bei allen Fragen Rund um das Thema Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Rufen Sie uns einfach an und schildern Sie Ihren Fall.

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