Forward-Darlehen - Annehmen oder nicht?
Nicht selten wird ein Forward-Darlehen als eine nette Option dargestellt, die man je nach Zinsniveau annehmen kann oder auch nicht. Jedoch ist auch ein Forward-Darlehen ein bindender Darlehensvertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut eingehen. Kommt nun der Zeitpunkt, an dem der Kreditvertrag zum gesicherten Zins starten würde, bist du in der Regel gezwungen, diesen auch anzunehmen– unabhängig davon, wie deine persönliche Situation gerade ist und wie hoch das allgemeine Zinsniveau steht.
Im Idealfall sind die Leitzinsen und dem zur Folge auch die Zinsen für Annuitätendarlehen stark angestiegen, sodass es eine lohnenswerte Entscheidung war, das Forward-Darlehen abzuschließen. Jedoch kann es auch dazu kommen, dass in der Zwischenzeit das Zinsniveau stagniert hat oder sogar gesunken ist, sodass ein neuer Darlehensvertrag lukrativer für Sie scheint. Beachten Sie jedoch, dass das Kreditinstitut eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen wird, wenn Sie sich doch gegen das Forward-Darlehen entscheiden.
So hoch ist die Nichtabnahmeentschädigung
Die Tatsache, dass eine Nichtabnahmeentschädigung fällig wird, wenn Sie keinen Kredit zum gesicherten Niveau Ihrer Bank abnehmen, ist vertraglich vereinbart und im Vorfeld bekannt. Die Nichtabnahmeschädigung soll dem Kreditgeber die Kosten ausgleichen, die ihm durch die Nichtabnahme des Darlehens entstehen, wie z.B. Kosten für die Absicherung des Zinssatzrisikos.
Die Höhe dieser Gebühr richtet sich häufig nach der Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz des Forward-Darlehen und dem aktuellen Marktzins. Dieser Wert wird mit dem Darlehensbetrag und der Restlaufzeit multipliziert. Die Differenz zwischen den beiden Zinssätzen kann als Entschädigung für den Kreditgeber angesehen werden, da er das Geld zu einem niedrigeren Zinssatz als dem vereinbarten Zinssatz anlegen muss.