2015 wurde bekannt, dass Volkswagen seine Kunden jahrelang massiv betrogen hat. Viele Modelle der Marken VW, Audi, SEAT, Skoda und Porsche, aber auch Mercedes-Benz, Opel und BMW wurden mit einer "Schummel-Software" versehen. Sie erkennt, ob ein Auto auf der Straße fährt oder auf dem Prüfstand getestet wird und reguliert die Abgasreinigung dementsprechend. Im Realbetrieb werden die nach europäischen Vorgaben erlaubten Stickoxid-Grenzwerte dabei deutlich überschritten. Für diesen Betrug und die daraus resultierenden Wertverluste bei Diesel-Fahrzeugen müssen die Hersteller ihre Kunden entschädigen. Wir klären auf, wie genau die einzelnen Hersteller in den Betrug verwickelt sind, welche Modelle betroffen sind, wie sich die Rechtsprechung im Abgasskandal entwickelt und was es mit Wertverlusten und Fahrverboten auf sich hat.
Ihre Möglichkeiten im Abgasskandal
Wenn Sie einen manipulierten Diesel besitzen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz gegen Ihren Hersteller. Die Autobauer müssen Sie für die vorsätzliche Täuschung im Abgasskandal entschädigen. Möchten Sie Ihre Ansprüche durchsetzen, bieten wir Ihnen die folgenden Möglichkeiten an:
Kaufpreis zurück oder Neufahrzeug
Aufgrund des stetig steigenden Wertverlustes Ihres Diesel-PKW sowie bevorstehenden Fahrverboten lautet unsere klare Empfehlung: Fordern Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos zurück oder verlangen Sie ein vergleichbares Neufahrzeug. Diese Option bieten wir allen PKW-Käufern und Leasingnehmern – egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung und ohne jedes Kostenrisiko.
Auto-Widerrufsjoker: Als weitere Option Ihren Diesel zurückzugeben, prüfen wir kostenfrei bei finanzierten Fahrzeugen Ihren Kredit- oder Leasingvertrag auf einen Widerruf.
Auto behalten & Schadensersatz
Sie wollen Ihr Fahrzeug unbedingt behalten, aber für die Wertminderung, mögliche Mobilitätseinschränkungen durch Fahrverbote und sonstige drohende Belastungen entschädigt werden? Hier können Sie als Schadensersatz eine Summe von bis zu 10.000 Euro und mehr erwarten. Diese Möglichkeit bieten wir allen PKW-Käufern und Leasingnehmern an – egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Wir werden für Sie ohne Kostenrisiko direkt aktiv, Ihre Ansprüche durchsetzen, sobald Sie uns beauftragt haben.
Ansprüche im Abgasskandal durchsetzen ohne Kostenrisiko
Egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht – mit uns können Sie Ihre Ansprüche gegen die Hersteller durchsetzen, ohne selbst ins Kostenrisiko gehen zu müssen.
Abgasskandal Volkswagen
Am 18. September 2015 fing alles an. Durch Untersuchungen wurde bekannt, dass Volkswagen seit Jahren wissentlich Abgaswerte manipulierte, damit die Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden. Etliche Modelle von VW und dessen Tochtermarken Audi, Porsche, Seat und Skoda sind vom Skandal betroffen.
Der Konzern drückt sich nach wie vor vor der Verantwortung und versucht mit außergerichtlichen Einigungen und Software-Updates aus dem Diesel-Skandal glimpflich rauszukommen. Die angebotenen Updates schädigen jedoch nachweislich mehr, als dass sie helfen würden. Deshalb setzen wir die Rechte geschädigter VW-Kunden durch und verhelfen den Betrogenen zur verdienten Entschädigung.
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Abgasskandal Audi
Der Ingolstädter Autobauer Audi gilt als Erfinder der illegalen Abschalteinrichtungen, die letztlich zum Abgasskandal geführt haben. Die VW-Tochter entwickelte den berüchtigten Motor EA 189, der auch in vielen Modellen von VW und Porsche eingebaut wurde. Zudem erstreckt sich der Betrug auch auf einige Fahrzeuge mit 3,0 bis 4,2 Liter Motoren.
Wir klären Sie nicht nur darüber auf, wie sich Audi in die Chronologie des Skandals einfügt, sondern auch, wie Sie als Betroffener ohne eigenes Kostenrisiko gegen Ihren Hersteller vorgehen und eine Entschädigung erhalten können.
Abgasskandal Porsche
Auch der Luxus-Hersteller Porsche ist als Tochtergesellschaft der Volkswagen AG nicht vom Abgasskandal verschont geblieben. Das es sich hier um besonders kostspielige Fahrzeuge handelt, ist der drastische Wertverlust der Autos und damit der Schaden der Verbraucher umso höher.
Für alle Besitzer eines manipulierten Porsche ist es deshalb ratsam, sich für die vorsätzliche Täuschung entschädigen zu lassen. Wir erklären Ihnen, ob Ihr Modell betroffen ist und wie Sie auf dem Weg zu Ihrem Schadensersatz vorgehen sollten.
Abgasskandal Mercedes
Seit März 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Daimler-Konzern. Zuvor noch hatte der damalige Vorstandschef Dieter Zetsche sämtliche Vorwürfe vehement abgewehrt. Im Gegensatz zum angeschlagenen Konkurrenten Volkswagen wollte man den Status "umweltfreundlicher Automobile" nicht einfach so verlieren.
Erst in 2019 musste Daimler den Rückruf einiger G- und C-Klasse-Modelle wegen illegaler Abschalteinrichtungen hinnehmen. Der Konzern will das Problem durch Software-Updates beheben. Wie auch bei VW droht den Fahrzeugen ein enormer Wertverlust, weshalb Betroffene gegen den Autobauer vorgehen sollten.
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Abgasskandal BMW
Am 13. März 2018 traf es auch den Münchener Hersteller BMW. Bestimmte Fahrzeugtypen der 5er und 7er Baureihe wiesen illegale Abschaltvorrichtungen auf. Der Konzern hatte sich damals selbst in den Verdacht der Manipulation manövriert, weil ein zur Abgaskontrolle bestellter 7er BMW vorerst durch den Hersteller einen "Service" erhalten sollte.
Der Verdacht liegt nahe, dass BMW durch ein vorgeschobenes Update die eigentliche Abgasmanipulation vertuschen wollte. Die Enttäuschung über den bayrischen Autohersteller könnte nicht größer sein, weil gerade die extrem hochpreisigen Modelle betroffen sind.
Opel Abgasskandal
Bereits im April 2018 hat das KBA die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main darüber informiert, dass der Opel-Konzern vermutlich eine Software verbaue, die Abgaswerte manipuliere. Jetzt ist es ganz offiziell, dass ausgerechnet der angeschlagene Rüsselsheimer Autobauer seine Kunden betrogen hat.
Demnach sind Modelle der Reihe Cascada, Insignia und Zafira aus den Baujahren 2013 bis 2016 vom Abgasskandal betroffen. Im Oktober 2018 folgte bereits der Zwangsrückruf von 100.000 Fahrzeugen durch das KBA. Auch in diesem Fall sind Fahrzeuge der Euro-6-Norm nicht annähernd so umweltfreundlich, wie es Opel versprochen hat.
Diesel-Fahrverbote
Am 27. Februar 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Diesel-Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge rechtens sind (AZ: 7 C 26.16; 7 C 30.17). Nach derzeitigen Schätzungen sind somit 12 Millionen Autofahrer in Deutschland von den Verboten betroffen.
Für Diesel-Fahrer ist das ein herber Schlag. Viele Betroffene pendeln täglich in die viel befahrenen Ballungsräume, die durch die Verbote nun tabu sind. Wir zeigen Ihnen deshalb, wie Sie Ihren Diesel ohne finanzielle Verluste loswerden können.
Diesel Wertverlust
Der Abgasskandal hat weitreichende Folgen für alle Diesel-Fahrzeuge. Nicht nur ist das Vertrauen in diese Antriebsform gesunken. Die drohenden und teilweise bereits eingeführten Fahrverbote sorgen auch für deutliche Mobilitätseinschränkungen.
All das führt dazu, dass Diesel-Autos heute stark an Wert verloren haben. Für Diesel-Fahrer, deren Auto vom Abgasskandal betroffen oder via Autokredit oder Leasing finanziert ist, gibt es einen Ausweg.
Erfolgschancen im Abgasskandal
Derzeit vertreten wir über 16.000 Mandanten im Abgasskandal und können aus eigener Erfahrung sagen: Die rechtlichen Erfolgsaussichten sind hervorragend. Wir verraten Ihnen, welche Ansprüche Sie haben, warum auch Sie jetzt noch schnell handeln sollten und wie Sie ohne jedes Kostenrisiko an Ihren Schadensersatz kommen.
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Urteile im Abgasskandal
Die Gerichte entscheiden zunehmend verbraucherfreundlich, sodass die Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal besser stehen als je zuvor.
In dieser Rubrik zeigen wir Ihnen nicht nur, wie die Richter in ganz Deutschland den Betrug von VW verurteilen und den Geschädigten ihre rechtmäßige Entschädigung zusprechen. Sie erfahren auch, wie Sie selbst – ohne Kostenrisiko – zu Ihrem Recht kommen.
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Rechtsschutzversicherung Abgasskandal
Jetzt zahlt es sich aus, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Sollten Sie uns mit Ihrem Fall beauftragen, sorgen wir kostenfrei dafür, dass die Rechtsschutzversicherung auch zahlt.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, ist das auch kein Problem. Durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer ermöglichen wir Ihnen, ohne Kostenrisiko Ihre Rechte durchzusetzen. Nur wenn wir in Ihrem Fall erfolgreich waren, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags.
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Stilllegung Diesel-PKW
Bereits im Juli 2017 forderte die EU-Kommission eine 100-prozentige Rückrufquote aller manipulierten Dieselfahrzeuge. Jene Fahrzeuge, die bis 2018 noch keinen Nachweis für ein Software-Update vorlegen können, sollen demnach aus dem Verkehr gezogen werden.
Sobald Post vom KBA bei Ihnen im Briefkasten liegt, müssen Sie handeln. Sollte Ihr Fahrzeug ohne gefordertes Software-Update weiterhin auf der Straße fahren, droht neben der Stilllegung auch noch ein Bußgeldbescheid und ein Punkt in Flensburg. Außerdem empfiehlt es sich, wenn Sie nach Erhalt des Bescheids sofort rechtlichen Beistand aufsuchen. In der Regel kann so eine Stilllegung Ihres Fahrzeuges noch verhindert werden.
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Diesel Nachrüstung
Kürzlich wurden die ersten Hardware-Nachrüstungen für manipulierte Diesel-Modelle vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen. Was es überhaupt mit Diesel-Nachrüstungen auf sich hat, ab wann man seinen Diesel nachrüsten lassen kann und wer dafür bezahlen muss, erfahren Sie hier.