Dieselskandal: Wegweisendes EuGH-Urteil macht Durchsetzung von Schadensersatz leichter
In einem lang erwarteten Urteil senkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatz im Dieselskandal. Fortan reicht es aus, nachzuweisen, dass der Hersteller im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Die bisherige Voraussetzung der vorsätzlichen Sittenwidrigkeit fällt weg. Wenn Sie einen Rückruf für Ihr Fahrzeug erhalten haben, in dem es um die Entfernung einer solchen Abschalteinrichtung geht, sollten Sie jetzt von dem Urteil profitieren.
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