Alle Besitzer:innen von Grundstücken und Immobilien bezahlen eine Grundsteuer. Sie wird am Wert des Grundstückes berechnet und von Kommunen und Gemeinden erhoben. Jährlich liegen die Einnahmen durch Grundsteuern deutschlandweit bei 15 Milliarden Euro.
Die grundsätzliche Position zur Berechnung der Grundsteuer ändert sich nicht. Jedoch werden künftig die Bodenrichtwerte sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete hinzugerechnet. Damit soll vermieden werden, dass vergleichbare Immobilien unterschiedlich besteuert werden. Dazu werden Grundstückswerte zum Stichtag des 1. Januar 2022 flächendeckend neu ermittelt.
Nein. Nicht alle Bundesländer übernehmen die Neuregelung der Grundsteuer und können zudem eine eigene Gesetzgebung formulieren. Somit müssen Immobilienbesitzer:innen sich an die Steuergesetze im eigenen Bundesland orientieren.
Mieter:innen sind von der Erhebung der neuen Grundsteuer nur indirekt betroffen. Viele Vermieter:innen werden diese in der Betriebskostenabrechnung deklarieren. Da die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 gilt, sollte eine Neuberechnung der Nebenkosten erst dann erfolgen.