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Frommer Legal Abmahnung – Was tun bei Filesharing-Abmahnung?

  • Die Kanzle Frommer Legal mahnt in Fällen von Filesharing und Urheberrechtsverletzungen ab.
  • Die Abmahnungen sind zumeist rechtens und ernst zu nehmen.
  • Wer Post bekommt, sollte Ruhe bewahren und seine Möglichkeiten mit einem Experten abklären.
Aktualisiert am 21.03.23

Abmahnung von Frommer Legal – Worum geht es?

Eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) beinhaltet den Vorwurf, eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen zu haben. Außerdem liegt eine Zahlungsaufforderung bei, um für den entstandenen Schaden aufzukommen und eine Unterlassungserklärung, mit der versichert werden soll, dass der Abgemahnte künftig vom sogenannten Filesharing absehen wird. Derartige Post kann im ersten Moment für große Verunsicherung sorgen. Denn in der Regel ist der Abgemahnte sich keiner Schuld bewusst und wird völlig unvorbereitet mit seinem vermeintlichen Vergehen konfrontiert. Meist handelt es sich bei den zu zahlenden Beiträgen um Summen an die 1.000 Euro, die erst einmal für Entsetzen sorgen.

Aber: die Kanzlei Frommer Legal ist bekannt für ihre Abmahnpraktiken, und, es gibt juristische Mittel dagegen. Die Kanzlei sitzt in München und richtet sich gezielt gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen, wo vorrangig Musik und Filme zum Download angeboten werden. Gegen diese Art des Filesharings zieht Frommer Legal schon seit 2003 zu Felde. Die Kanzlei vertritt namhafte Mandanten wie die Constantin Film Verleih GmbH und Warner Bros. Entertainment. Tausende User in Deutschland haben bereits Frommer Legal Abmahnung-Erfahrung.

Was wird abgemahnt?

Im Auftrag von Frommer Legal überwacht eine Firma namens “Digital Forensics GmbH” mit einer eigens dafür entwickelten Software die Aktivitäten, das sogenannte "Filesharing" auf Tauschbörsen. Beim Filesharing geht es darum, dass ein Nutzer, der Content aus dem Netz downloadet, diesen auch anderen Nutzern wiederum zur Verfügung stellt. Dies geschieht in der Regel auf diversen Tauschportalen automatisch und wird vom Nutzer nicht immer wissentlich gesteuert. Wer Content downloadet, kreiert also quasi gleichzeitig einen Upload, den andere sich wiederum downloaden können. Und dieser Upload, das Bereitstellen einer Datei, ist der Stein des Anstoßes. Dabei handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, die abgemahnt werden kann.

Die Software der Frommer Legal Partnerfirma speichert IP-Adressen von Nutzern und Daten von geteilten Dateien und ordnet sie einander zu. Der hinter der IP-Adresse stehende Provider wird dann von Frommer Legal gerichtlich dazu gezwungen, in einem sogenannten Auskunftsverfahren, die Daten des Kunden weiterzugeben, dem die IP-Adresse zum Zeitpunkt des Uploads einer Datei zugeordnet war. Die Frommer Legal Abmahnung ist also durchaus legal und in gewisser Weise gerechtfertigt. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass der Zahlungsaufforderung nachgegeben werden muss.

Abmahnung Frommer Legal

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Was fordert Frommer Legal?

Frommer Legal mahnt Anschlussinhaber im Namen gewichtiger Mandanten ab. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Punkte:

Unterlassungsanspruch:

Frommer Legal fordert mit einer Abmahnung eine schriftliche Unterlassungserklärung, in der sich der Abgemahnte verpflichtet, die betreffende Film-, Hörbuch- oder Musikdatei künftig nicht mehr in eine Tauschbörse hochzuladen. Hier gilt: Wer etwas heruntergeladen hat, schuldet prinzipiell eine Unterlassungserklärung. Wer als Anschlussinhaber dagegen nichts heruntergeladen hat, muss keine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Schadensersatzanspruch:

Die Kanzlei Frommer Legal macht für ihren Mandanten Schadensersatzansprüche geltend. Der angeblich entstandene Schaden wird anhand üblicher Lizensierungsmodelle, die allerdings für Tauschbörsen gar nicht gelten, berechnet. Frommer Legal stützt sich dabei auf tatsächliche Urteile des BGH zugunsten ihrer Mandantschaft. Bei einer typischen Abmahnung für einen Film verlangt Frommer Legal rund 1.000 Euro.

Sollte man Frommer Legal ignorieren?

Nein, die Schreiben von Frommer sollten Sie nicht ignorieren. Die Abmahnungen müssen ernst genommen werden. Ignorieren Sie die Post vom Abmahn-Anwalt, wird dieser nachdrücklich darauf bestehen, dass Sie den Zahlungsaufforderungen Folge leisten. Auch gerichtliche Schritte können drohen. Das Bereitstellen von Dateien abzustreiten, ist ebenfalls keine gute Idee. Auch wenn man wissentlich nichts Böses im Schilde geführt hat, die eingesetzte Software „Peer-to-Peer Forensic System“ arbeitet laut mehrerer Gutachten fehlerfrei.

Zu beweisen, dass es sich um einen technischen Fehler handeln muss, kann teuer und langwierig werden und ist nicht erfolgversprechend. Und auch, wenn die IP Adresse im Abmahnschreiben nicht der IP-Adresse entspricht, die Ihnen aktuell angezeigt wird, haben Sie keinen Beweis in der Hand, dass es sich um einen Irrtum handeln muss. Die IP-Adresse, die Ihnen von Ihrem Provider bei der aktuellen Einwahl zugeteilt wurde, muss nicht mit der IP-Adresse übereinstimmen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung zugeteilt war.

Das sollten Sie tun, und das sollten Sie lassen:

Lassen

  • nichts tun
  • widersprechen
  • Zahlungen leisten
  • Schuld eingestehen
  • Unterlassungserklärung unterschreiben

Tun

  • einen Anwalt kontaktieren  
  • Fristen einhalten
  • Ruhe bewahren!

Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Keine Sorge, es kommt nicht sofort zu einem gerichtlichen Verfahren. In der Regel werden Sie ein paar Mal an die Zahlung und Unterlassungserklärung erinnert. Eine geraume Zeit später folgt dann ein Brief mit der Überschrift „Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“. Reagieren Sie auch auf dieses Schreiben nicht, lässt Frommer Legal Sie wissen, dass man nun mit den Vorbereitungen für ein Klageverfahren beginne.

Legen Sie auch diesen Brief unbeantwortet zur Seite, bekommen Sie ein letztes Mal außergerichtlich Post mit dem Hinweis, dass die Vorbereitungen für ein Klageverfahren nun abgeschlossen sind. Danach beginnt das gerichtliche Verfahren. Auf Post vom Gericht sollte allerdings in jedem Fall schnellstmöglich reagiert werden. Legen Sie nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, müssen Sie mit einem Vollstreckungsbescheid rechnen.

Welche Strategie ist die richtige?

Welche Strategie der Anwalt wählt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Kann der Anschlussinhaber zweifelsfrei nachweisen, dass er überhaupt keinen Zugang zu Tauschbörsen hat, ist die Sachlage einfacher, als wenn davon ausgegangen werden muss, dass z.B. Dritte, wie ein Gast, ein Mitbewohner oder der Teenagersohn tatsächlich bei Tauschportalen angemeldet sind und dort regelmäßig Dateien, wie Musik, Hörbücher oder Filme downloaden. Ganz gleich, welche Situation vorliegt – nicht zu reagieren, kann unangenehmer ausgehen, als aktiv zu werden.

Wer sich nicht wehrt, muss mit Mahnbescheiden oder einer Klage rechnen. Wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser wird prüfen, ob die Höhe der geforderten Summe überhaupt angemessen ist. Sollten Sie selbst tatsächlich Urheberrechtsverletzungen begangen haben, könnte ein Vergleich mit Frommer Legal die richtige Option sein. Sollten Dritte für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sein, sind Sie ggf. völlig aus dem Schneider und müssen nichts zahlen. Handeln Sie jedoch auf keinen Fall überstürzt oder eigenmächtig, und zahlen Sie auch keine Teilsummen. Dieses Quasi-Schuldeingeständnis wieder rückgängig zu machen, kann schwierig werden.

Anwalt gegen Waldorf Frommer / Frommer Legal

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