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Nacherbe: Vorteile, Rechte und Pflichten

  • Nacherben erben nachrangig nach einem Vorerben. Beide sind Erben des selben Erblassers und des selben Vermögens und werden testamentarisch benannt.
  • Nacherben müssen ggf. lange auf ihr Erbe warten, haben aber die Gewissheit, dass sie in der Zukunft mit Vermögenswerten rechnen können.
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Aktualisiert am 27.02.23

Nacherbe – Was ist das?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann ein Erblasser einen Erben „in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist“. (BGB, § 2100) Eine Nacherbschaft ist eine Erbschaft, die durch ein Testament festgelegt wurde. Im Wege der gesetzlichen Erbfolge ist eine Vor- und Nacherbschaft nicht möglich. Der Erblasser bestimmt also testamentarisch einen Vor- und einen Nacherben.

Der Vorerbe erbt das Vermögen „auf Zeit“. Der Nacherbe erhält seine Erbschaft erst nach dem Tod des Vorerben oder einem anderweitig im Testament bestimmten Ereignis. Tritt der Nacherbfall ein, ist der Vorerbe dazu verpflichtet, das Erbe an den Nacherben zu übergeben. Um dies gewährleisten zu können, hat der Vorerbe die Pflicht, das Vermögen sorgfältig und umsichtig zu verwalten. Das Erbe muss außerdem in vollem Umfang an den Nacherben übergeben werden.

Nacherbe: Vorteile

Durch eine Nacherbschaft kann der Erblasser dafür sorgen, dass das Geld in der Familie bleibt. Er kann, indem er sie zu Nacherben erklärt, z.B. noch zu junge oder gar noch ungeborene Enkelkinder bedenken. Bis zu einem von ihm bestimmten Ereignis wird das Geld dann für den Nacherben vom Vorerben verwaltet. Der Nacherbe hat die Gewissheit, dass ein Zuwachs an Vermögen auf ihn wartet. Außerdem kann der Nachlass so auch vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Ex-Ehepartner oder auch Sozialleistungsträger können dann keine Ansprüche mehr erheben.

Im Falle eines behinderten Kindes kann es sinnvoll sein, dieses zum Vorerben zu machen, da das Erbe dann nicht für seine Pflege und Unterbringung von Sozialleistungsträgern verwendet werden darf. Im Falle des Ex-Partners könnte dieser bei gesetzlicher Erbfolge über den Umweg des gemeinsamen Kindes doch noch erben. Wenn dieses Kind vor dem Ex-Partner stirbt, erbt dieser das Vermögen des ursprünglichen Erblassers. Durch eine Nacherbschaft kann dieser Fall vermieden werden.

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Nacherbe: Gesetzliche Reglungen

Der benannte Nacherbe hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Er kann allerdings die Nacherbenschaft ausschlagen. Dann erhält er, sofern er in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt ist, automatisch Anspruch auf einen Pflichtteil.

Der Anspruch auf das Erbe hat allerdings eine Verjährungsfrist. Tritt der Nacherbfall innerhalb der nächsten 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers nicht ein, verliert der Nacherbe das Recht auf sein Erbe. Auch der Vorerbe ist dann nicht mehr an seine treuhänderischen Pflichten gebunden und kann dann über sein Erbe frei verfügen. Dies trifft allerdings nur zu, wenn der Nacherbefall nicht für den Tod des Vorerben vorgesehen war, sondern an den Eintritt eines anderweitigen Ereignisses gebunden war. Ist der Nacherbefall an den Tod des Vorerben gebunden, besteht die Verjähringsfrist nicht. In der Regel ist der Nacherbefall an den Tod des Vorerben geknüpft und so müssen Nacherben ggf. lange auf ihr Erbe warten. Auch kann es bei der Verwaltung der Erbmasse zu Unstimmigkeiten oder Konflikten kommen.

Obwohl der Nacherbe nicht Erbe des Vorerben ist, sondern des Erblassers, werden die Vor- und die Nacherbschaft als zwei Erbvorgänge bewertet und auch entsprechend besteuert.

Der Vorerbe ist in seinem Handlungsspielraum stark eingeschränkt und die Anweisungen, an die er sich zu halten hat, können teils kompliziert sein und zu familiärem Zwist führen.

Nacherbe bestimmen - So geht's!

In seinem Testament benennt der Erblasser zunächst alle Erben mit Vor- und Nachnamen. Außerdem legt er die Pflichten und Besonderheiten fest, die der Vorerbe zu beachten hat. Er kann Vorerben auch von gewissen Pflichten entbinden. Dies nennt sich „befreite Vorerbschaft“. Ist in einem Testament dazu nichts vermerkt, gilt die Vorerbschaft als beschränkt.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, bestimmt neben dem Nacherben auch noch einen oder mehrere Ersatzerben. Der Nacherbe kann dann bei Eintritt des Erbfalls die Erbschaft annehmen oder sie innerhalb von sechs Wochen ausschlagen und seinen Pflichtteil einfordern. Es ist keine notarielle Beurkundung nötig. Um Formfehler zu vermeiden, sollte allerdings ein Anwalt in den Prozess mit einbezogen werden.

Häufig gestellte Fragen:

Der Nacherbe muss in Prozesse oder Verträge einwilligen, die der Erhaltung und der Verwaltung des Erbes dienen.

Der Nacherbe hat umfassende Kontrollrechte. Ihm ist über das Erbe an sich, seien Zustand und seinen Erhalt Auskunft zu erteilen.

Mieterträge und Zinsen stehen dem Vorerben zu. Ab seinem Tod gehen diese Einnahmen an den Nacherben über.

Der Nacherbe ist in steuerlicher Hinsicht Erbe des Vorerben. Nur der Vorerbe wird als Erbe des Erlassers gewertet. Beide müssen daher im jeweiligen Erbfall Steuern zahlen. Der Nacherbe kann allerdings die beantragen, dass der Besteuerung des Nacherbes das Verhältnis zum Erblasser zugrunde gelegt wird.