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Probezeit: Das sollten Arbeitnehmer wissen!

Die Probezeit muss immer individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden und darf maximal sechs Monate dauern. Eine Kündigung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich.

Aktualisiert am 04.05.23

Probezeit – welche Regeln gelten?

Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses müssen die meisten Arbeitnehmer:innen zunächst eine Probezeit absolvieren und bestehen. Die maximale Probezeit umfasst, solange nicht anders vereinbart, sechs Monate. In diese Zeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einer verkürzten gesetzlichen Kündigungsfrist von nur zwei Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen bzw. das Arbeitsverhältnis wieder auflösen. Die Probezeit dient dazu, einander kennenzulernen und auszuloten, ob alle Bedingungen für alle Beteiligten passen.

Wann gibt es eine Probezeit?

Eine Probezeit gilt nicht automatisch. Sie muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Laut § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf sie bis zu sechs Monate dauern. Eine Verlängerung über die sechs Monate hinaus ist nicht erlaubt.

Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag

Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann eine Probezeit vereinbart werden. Auch hierbei muss diese im Arbeitsvertrag vereinbart sein und darf ebenfalls nicht länger als sechs Monate andauert. Wird der Vertrag schon in der Probezeit verlängert, ist die Probezeit davon in der Regel nicht betroffen. Sie muss trotzdem abgeleistet werden.

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Kündigungsfristen Probezeit – wie viel Zeit muss sein?

Bei einer Kündigung während der Probezeit müssen Sie keine speziellen Zeitfenster beachten, wie sie nach der Probezeit eingehalten werden müssen. Sie müssen also nicht zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen, sondern können die Kündigung dann aussprechen, wann es für Sie am günstigsten ist. Ab der Zustellung der Kündigung (z.B. falls Sie per Brief kündigen) können Sie 14 Tage bis zu Ihrem Austritt rechnen. Sie dürfen sogar noch am letzten Tag der Probezeit kündigen und es gilt trotzdem noch die verkürzte Frist von zwei Wochen. Wer gekündigt hat, darf allerdings am nächsten Tag nicht einfach zuhause bleiben. Ist nichts anderes vereinbart, bleiben noch 14 Tage, in denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen hat.

Kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?

Aus wichtigen Gründen kann auch in der Probezeit fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe sind:

  • Das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig so erschüttert, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist
  • Mobbing
  • Sexuelle Belästigung
  • Ausbleibendes Gehalt

In der Probezeit gekündigt: Was muss der Arbeitgeber beachten?

Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Probezeit, muss er Sie die nächsten 14 Tage weiterhin beschäftigen und Ihnen auch Ihr Gehalt für diesen Zeitraum noch bezahlen. Einer fristlosen Kündigung sollte allerdings von Arbeitgeberseite her eine Abmahnung vorausgehen.

Urlaubssperre Probezeit – wie viel Urlaub steht mir zu?

In der Probezeit herrscht keine Urlaubssperre. Es muss also nicht sechs Monate gewartet werden, bis zum ersten Mal Urlaub gemacht werden darf. Bereits nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit hat der Arbeitnehmer Urlaubsansprüche erworben. Meist sind dies rund zwei Tage pro Kalendermonat. Wer möchte, kann die Urlaubstage auch sammeln und dann auch vier, sechs oder mehr Tage als Urlaub in der Probezeit einreichen. Einen Anspruch auf vollen gesetzlichen Urlaub haben Arbeitnehmer allerdings erst nach der Probezeit.

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?

In der Ausbildung ist die Probezeit durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Sie muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate betragen. Haben die Auszubildenden bereits vorher im Betrieb mitgearbeitet, kann die Probezeit verkürzt werden. Während der Probezeit kann dem Auszubildenden jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Probezeit muss im Ausbildungsvertrag festgehalten werden.

Lohnfortzahlung in der Probezeit

Wer in der Probezeit krank wird, bekommt keine Lohnfortzahlung, sondern sofort Krankengeld. Während der ersten vier Wochen besteht nämlich noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wer krank wird, sollte sich unverzüglich krankmelden und ggf. bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Hier sollte man sich genau über die Fristen für eine Krankmeldung informieren. Manche Arbeitgeber wünschen eine Krankmeldung bereits am ersten Tag, bei anderen muss sie erst am dritten Tag des Fehlens vorliegen.

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