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Grundsteuererklärung Frist – wie lange habe ich Zeit bis zur Abgabe?

  • Eigentümer:innen müssen spätestens bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
  • Über LAMA können Sie Ihre Grundsteuererklärung fristgerecht & kostengünstig in nur wenigen Klicks fertigstellen.
  • LAMA bietet Leistungen zu einem Festpreis ab 39,90 Euro an  – unabhängig von der Höhe des Grundstückswerts.

Bayern verlängert Frist bis Ende April 2023

Bayern verlängert im Alleingang die Frist zur Grundsteuererklärung um weitere drei Monate. Damit fällt die neue Abgabefrist auf den 30. April 2023.
 
Mehr zur Fristverlängerung

Gibt es ein festes Datum zur Ab­gabe der Grundsteuer­erklärung?

Die meisten Steuerpflichtigen wissen: Am 31. Juli ist die Einkommensteuererklärung fällig und muss spätestens zu diesem Zeitpunkt beim Finanzamt liegen. Wer aber darüber hinaus Eigentum besitzt nunmehr auch dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Eine Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung fängt erst dann an zu laufen, wenn Sie dazu aufgefordert werden, die „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abzugeben. Nachdem Sie die Aufforderung erhielten, haben Sie mindestens noch einen Monat Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben. So regelt es das Bewertungsgesetz (BewG).

Die Abgabe der Feststellungserklärung erfolgt frühestens ab dem 1. Juli 2022 und muss spätestens bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt liegen.

Sie als Grundstücksbesitzer:in haben demzufolge nur vier Monate Zeit zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

Das ist aber kein Grund, um in Stress zu verfallen. LAMA – ein Zusammenschluss von Anwält:innen und Steuerberater:innen – kümmert sich darum, dass Ihre Grundsteuererklärung korrekt und fristgerecht beim Finanzamt ankommt – und das zu einem Festpreis ab 39,90 Euro.

Wie läuft die​​​​​​​ frist­gerechte Ein­reichnung über LAMA ab?

Über LAMA können Sie Ihre Grundsteuererklärung eigenständig und mit nur wenig Aufwand erstellen. Sie müssen lediglich die Dokumente des Finanzamtes abfotografieren und hochladen. LAMA stellt Ihnen daraufhin verständliche Fragen, die Sie beantworten müssen. Im Anschluss prüft LAMA Ihre Daten sorgfältig und ergänzt diese. Im letzten Schritt wird Ihre Grundsteuererklärung automatisch erzeugt und für Sie an das Finanzamt weitergeleitet.

  • 1 Dokumente hochladen
  • 2 Fragen beantworten
  • 3 Ihre Daten werden geprüft und ergänzt
  • 4 Automatische Erstellung der Grundsteuererklärung & Weiterleitung

Grundsteuererklärung Rundum-Service

Sie möchten am liebsten gar nichts selbst machen, was die Grundsteuer betrifft? Dann nutzen Sie doch unseren LAMA Premium Service: Senden Sie uns einfach Ihre Dokumente per Mail oder Post. Unsere Expert:innen erstellen die Grundsteuererklärung ganz bequem für Sie und leiten diese an das zuständige Finanzamt weiter. Dieser Rundum-Service kostet 299 Euro für die erste Immobilie.

Häufige Fragen zum Thema Grund­steuer­erklärung Frist

Aufgrund erheblicher Unterschiede in der Grundstücksbewertung und in erster Linie aufgrund veralteter Bewertungsgrundlagen hat das Bundesverfassungsgericht 2018 das bis dato geltende Grundsteuersystem für verfassungswidrig erklärt. Knapp 36 Millionen Immobilien müssen deshalb neu bewertet werden. Um das zu gewährleisten, benötigen die jeweiligen Finanzämter Informationen zum Haus, der Wohnung oder dem Grundstück von den Eigentümer:innen.

Die neue Grundsteuer soll erst ab dem 1. Januar 2025 gelten. Finanzämter brauchen aber bereits jetzt die Informationen, damit ausreichend Zeit bleibt, um die Werte der 36 Millionen Immobilien deutschlandweit neu zu bewerten und die Berechnungen umzustellen. Die Reform der Grundsteuer trat bereits 2019 in Kraft.

Wenn Sie der Erklärungspflicht nicht fristgerecht nachkommen, setzt das Finanzamt gegebenenfalls Verspätungszuschläge fest.

Für jeden angefangenen Monat, den Sie sich verspäten, müssen Sie mit einer Strafzahlung rechnen, die 0,25 % Ihrer festgesetzten Steuer ausmachen. Mindestens sind jedoch, unabhängig vom Steuerrahmen, 25 Euro pro verspätetem Monat zu zahlen (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO). ​​​​​​​