Aufgrund erheblicher Unterschiede in der Grundstücksbewertung und in erster Linie aufgrund veralteter Bewertungsgrundlagen hat das Bundesverfassungsgericht 2018 das bis dato geltende Grundsteuersystem für verfassungswidrig erklärt. Knapp 36 Millionen Immobilien müssen deshalb neu bewertet werden. Um das zu gewährleisten, benötigen die jeweiligen Finanzämter Informationen zum Haus, der Wohnung oder dem Grundstück von den Eigentümer:innen.
Die neue Grundsteuer soll erst ab dem 1. Januar 2025 gelten. Finanzämter brauchen aber bereits jetzt die Informationen, damit ausreichend Zeit bleibt, um die Werte der 36 Millionen Immobilien deutschlandweit neu zu bewerten und die Berechnungen umzustellen. Die Reform der Grundsteuer trat bereits 2019 in Kraft.