Ab Juli 2022 müssen alle Eigentümer:innen von Grundstücken und Immobilien in ganz Deutschland eine Grundsteuererklärung abgeben, selbst wenn die Grundsteuer erst ab 2025 greifen wird. Das gilt beispielsweise auch für Genossenschaften mit Grundbesitz in Bayern oder anderen Bundesländern. Und Vermieter:innen dürfen die Grundsteuer aber, wie gehabt, auf ihre Mieter:innen umlegen.
Die frühestmögliche Abgabe der Grundsteuererklärung zum Stichtag des 01. Januar 2022 ist der 1. Juli 2022 und der späteste Abgabetermin ist der 31. Oktober 2022. Die neu berechnete Grundsteuer wird dann ab 2025 fällig. Der festgesetzte Jahresbetrag wird dann jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig.
LAMA ist ein Zusammenschluss der Kanzleien HSB Steuerberater und Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts AG mit dem Ziel, das steuerliche, finanzielle und rechtliche Management von Immobilien einfach, digital und erschwinglich zu machen. Der erste Service, mit dem LAMA im Frühjahr 2022 startet, ist die Erstellung der Grundsteuererklärung und ein digitaler Dokumentensafe.