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Alkohol am Steuer: Wie viel ist erlaubt?

Gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt Alkohol am Steuer ab einem Wert von 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit. Bei auffälliger Fahrweise werden bereits 0,3 Promille als Straftat wegen Trunkenheit am Steuer betrachtet. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer auch ohne Fahrauffälligkeit als Straftat. Es drohen Freiheits- und Geldstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Unsere Experten im Verkehrsrecht beraten Sie gerne zu Ihren Optionen.

Aktualisiert am 04.05.23

Alkohol am Steuer: Welche Promillegrenzen gelten?

Die Strafen für Alkohol am Steuer sind im Bußgeldkatalog für Alkohol und Drogen gesetzlich geregelt. In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5. Fahranfänger:innen in der Probezeit und Fahrer:innen unter 21 müssen vollkommen nüchtern sein. Hier gelten 0,0 Promille. Denn wer alkoholisiert mit dem Auto unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich, sondern setzt auch das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer:innen aufs Spiel. Dementsprechend konsequent sind auch die Strafen, die von einer Geldstrafe bis hin zu einem Strafverfahren mit Freiheitsentzug reichen können.

Promillegrenzen und Fahrtüchtigkeit:

bis zu 0,5 Promille und keine Auffälligkeiten fahrtüchtig, straffrei
zwischen 0,3 und 1,9 und auffällige Fahrweise / alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Fahrer:in gilt als relativ fahruntüchtig, ab 0,5 Promille immer strafbar
ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit

Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unter 0,5 Promille wird eine Alkoholfahrt noch nicht als Ordnungswidrigkeit angesehen. Bis 1,1 Promille wird laut Bußgeldkatalog eine Fahrt unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Ein Alkoholverstoß in der Probezeit stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar.

Strafe wegen Alkohol am Steuer?

Auch wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, bedeutet dies nicht, dass Sie den Bescheid akzeptieren müssen. Oft sind die Bescheide oder die Messmethoden fehlerhaft. Ein Experte im Verkehrsrecht kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?

Promillewert Bußgeld/Strafe Fahrverbot
mehr als 0,0 Promille in der Probezeit 278,50 Euro / 1 Punkt / Teilnahmepflicht an Aufbauseminar/ 2 Jahre Probezeitverlängerung kein Fahrverbot 
ab 0,3 Promille bei Gefährdung Geld- oder Freiheitsstrafe / 3 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis
ab 0,5 Promille 528,50 Euro / 2 Punkte 1 Monat
ab 1,1 Promille Freiheits- oder Geldstrafe / 3 Punkte individuell
2. Eintrag wegen Alkohol am Steuer 1053,50 Euro / 2 Punkte 3 Monate
3. Eintrag wegen Alkohol am Steuer Freiheits- oder Geldstrafe / 3 Punkte 3 Monate

Wann kann der Führerschein entzogen werden:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB.
  • Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr nach § 316 StGB.

Alkohol am Steuer: Was gilt in der Probezeit?

In der Probezeit gilt: Hände weg vom Alkohol! Es gilt im Straßenverkehr eine Promillegrenze von 0,0. Wer dennoch unter Alkoholeinfluss fährt, den erwartet ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Außerdem muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar zur Nachschulung besucht werden. Obendrein wird auch noch die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert. Gleiches gilt auch für Führerscheinbesitzer:innen unter 21. Wer also mit 17 den Führerschein macht, muss sich auch nach Ablauf der 2-jährigen Probezeit weiterhin an die 0-Promille-Grenze halten. Wer innerhalb der verlängerten Probezeit erneut mit Alkohol erwischt wird, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Die 0-Promille-Regel gilt für:

  • Alle Fahranfänger während der 2-jährigen Probezeit
  • Alle Führerscheinbesitzer:innen unter 21 Jahren
  • Alle Kraftfahrer, die beruflich Personen im Linienverkehr befördern

Alkohol am Steuer bei Unfall:

Wer unter Alkohol in einen Unfall verwickelt ist, erhält automatisch eine Teilschuld! Ist ein Unfall unter Alkoholeinfluss passiert, bedeutet dies für Ersttäter einen Strafbefehl und einen Verfahrens-Bescheid. Bei Wiederholungstätern wird der Fall meist öffentlich verhandelt. Außerdem wird zumeist der Führerschein entzogen. Handelt es sich um einen Unfall mit Personenschaden, kommt es meist zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Diese Strafen sind bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss möglich:

  • Geldstrafen von mindestens 70 Tagessätzen
  • Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren
  • Führerscheinentzug
  • ggf. Punkte in Flensburg

Wann muss ich bei Alkohol am Steuer zur MPU?

MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Sie ist in der Regel Bedingung für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Eine MPU kann allerdings auch unabhängig von einem Führerscheinentzug erfolgen. Sie wird immer dann angeordnet, wenn Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bestehen. Zweifel können bestehen, bei  

  • Genereller körperlicher Abhängigkeit von Alkohol und Drogen
  • Fahrten unter Einfluss von Alkohol und Drogen

Eine MPU wird regelmäßig angeordnet, wenn der Fahrer im Straßenverkehr mit einer Alkoholkonzentration im Blut von mehr als 1,6 Promille erwischt wurde oder auffällig geworden ist. Die Behörden gehen dann von einem chronischen Alkoholmissbrauch aus. In schwerwiegenden Einzelfällen wird eine MPU auch bei geringerer Alkoholkonzentration im Blut verhängt. Auch wiederholte Auffälligkeiten im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss sind Grund für eine MPU. Ab acht Punkten in Flensburg ist eine MPU unabhängig von einem Vergehen fällig. Eine MPU muss komplett selbst bezahlt werden! Sie kann zwischen 500 und 2.000 Euro kosten.

Mit Alkohol am Steuer erwischt worden? Wir helfen!

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Es lohnt sich also, einen Bescheid nicht einfach hinzunehmen, sondern ihn durch einen Experten im Verkehrsrecht prüfen zu lassen und ggf. Einspruch zu erheben.