Beim Thermofenster handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung beeinflusst. Beispielsweise ist geregelt, dass bei einigen Dieselfahrzeugen die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 20 und 30 °C ohne Einschränkung arbeitet. Außerhalb dieses Temperaturfensters funktioniert die Abgasreinigung nur bedingt oder gar nicht.
VW und Co. wussten also ganz genau, was sie taten und täuschten somit Millionen Kunden vorsätzlich und sittenwidrig. Damit einhergeht nicht nur die Schädigung an Mensch und Umwelt, sondern auch Diesel-Fahrverbote und ein enormer Wertverlust des Fahrzeuges. Darüber hinaus kamen die Autokonzerne nicht ihren vertraglichen Pflichten nach.
Der EuGH hat bereits entschieden, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt.
Wer bei jemandem einen Schaden verursacht, muss dafür Wiedergutmachung in Form von Geld oder Ersatz leisten. Schäden können in unterschiedlichsten Situationen entstehen. Unter anderem bei Beschädigungen von Eigentum, wirtschaftlicher Schäden oder nicht erbrachter Vertragsleistungen.