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Auszug – So müssen Sie wirklich renovieren

  • Was bei Auszug gemacht werden muss, hängt vom Zustand der Wohnung bei Einzug ab.
  • Mieter:innen haben in der Regel leichte Schönheitsreparaturen beim Auszug durchzuführen.
  • Vermieter:innen müssen die letzten Zählerstände anteilig in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen.
  • Die Kaution kann nach Auszug für Kosten für Reparaturen und die Ausgleichung der letzten Nebenkostenabrechnung verwendet werden.
  • Die vermietende Partei muss selbst gefundene Nachmieter:innen nicht akzeptieren.
Aktualisiert am 29.03.23

Auszug: Diese Pflichten liegen bei Mieter:innen

Selbstverständlich ist es die Aufgabe des Mieters oder der Mieterin, die gemietete Wohneinheit selbstständig auszuräumen. Alle Gegenstände, die Sie beim Einzug in die Wohnung gebracht haben, müssen aus dieser auch wieder entfernt werden. Ausnahmen, wie eine Einbauküche oder -schrank, müssen mit Vermieter:innen und Nachmieter:innen individuell besprochen werden.

Ist das Mietobjekt einmal leer geräumt, müssen ggf. noch kleinere Reparaturen gemacht werden. Der Zustand des Mietobjekts bei Einzug, Vereinbarungen im Mietvertrag und der Zustand des Mietobjekts bei Auszug sind hierbei relevant. Starre oder pauschale Klauseln sind im Mietvertrag verboten.

An diesem Punkt kommt es häufig zu Streitereien zwischen der mietenden und vermietenden Partei darüber, wie die Wohnung bei Auszug präpariert werden muss. Denn Vermieter:innen wollen häufig notwendige Arbeiten auf die Mieter:innen abwälzen.

Liegen folgende Erscheinungen vor, müssen diese von Vermieter:innen hingenommen werden:

  • Abgeriebener Teppichboden
  • Normale Abnutzung an Sanitäranlagen
  • Einige Bohrlöcher
  • Leicht beschädigte Fliesen
  • Leicht verschmutzte Tapeten

Deutlich häufiger kommt es jedoch zu einem Rechts­streit aufgrund von folgenden Punkten:

  • Bohrlöcher in Fliesen, Türen oder Fenstern
  • Beschädigungen an Fensterscheiben
  • Brandlöcher
  • Vielzahl von kaputten Fliesen
  • Schäden durch Tierhaltung
  • Vorsätzlich oder fahrlässig entstandene Schäden

Mieter:innen können nach einer Mieterhöhung relativ spontan ihren Auszug planen, da in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht greift. Bis zum Ablauf des übernächsten Monats darf der Mietvertrag gekündigt werden.

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Diese Auf­gaben sollten Vermieter:innen über­nehmen

Um die Wohnung anständig übergeben zu können, sollte der Vermieter oder die Vermieterin mit Ihnen einen Übergabetermin vereinbaren. Hierbei wird im Normalfall das Übernahmeprotokoll vom Einzug zur Hand genommen und anschließend wird die Wohnung begutachtet. Im Rahmen dieses Termins können sich Mieter:innen und Vermieter:innen darauf einigen, welche Arbeiten von welcher Partei übernommen werden.

Außerdem müssen Vermieter:innen die aktuellen Zählerstände notieren, um diese anteilig in der Nebenkostenabrechnung zu verwenden. Diese muss Mieter:innen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Etwaige Nachzahlungen können mit der Kaution verrechnet werden.

Wann erhält man die Kaution nach Auszug zurück?

Vor Beendigung des Mietverhältnisses muss die Kaution nicht ausgezahlt werden. Sind Mieter:innen offiziell ausgezogen, haben Vermieter:innen insgesamt maximal sechs Monate Zeit, um gewisse Dinge zu prüfen. Während dieser Prüfungs- und Überlegungsfrist kann der Vermieter oder die Vermieterin kontrollieren, ob alle Miet- und Nebenkostenzahlungen geleistet wurden und ob alle Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden. Wurde die aktuellste Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt, dürfen Vermieter:innen einen Teil der Kaution noch einbehalten, falls es doch noch zu einer Nachzahlung kommt.

Muss die Miete nur bis zum Auszug bezahlt werden?

Nein. Die Miete muss bis zur Beendigung des Mietverhältnisses bezahlt werden. Endet Ihr Mietvertrag erst mit Ablauf des Monats, Sie möchten jedoch bereits zu Beginn des Monats in eine neue Wohnung einziehen, muss die Miete dennoch für den gesamten Monat bezahlt werden. Unabhängig davon, ob Sie die Wohnung noch nutzen oder nicht. Hier kann jedoch eine individuelle Absprache mit Vermieter oder Vermieterin getroffen werden.

Kann ich früher ausziehen, wenn ich selbst Nach­mieter:innen gefunden habe?

Um einen noch laufenden Mietvertrag frühzeitig zu beenden, machen sich viele Mieter:innen selbstständig auf die Suche nach neuen Nachmieter:innen. Falls diese passend für Vermieter:innen sind, kann der Mietvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet werden. Jedoch muss ein Nachmieter oder eine Nachmieterin nicht von Vermieter:innen akzeptiert werden. Es ist auch legitim, wenn Vermieter:innen sich selbst auf die Suche nach einer nachfolgenden mietenden Partei machen wollen.

Kann die Kaution dafür genutzt werden, um die Miet­zahlungen während der Kündigungs­frist zu begleichen?

Nein. Die Kaution ist als Sicherheit für Vermieter:innen gedacht, falls Mieter:innen das Wohnobjekt beschädigen. Diese Geldsumme kann nicht dafür genutzt werden, um eine doppelte Mietzahlung bei Anmietung einer neuen Wohnung zu umgehen.

Das geht einem Auszug voraus

Ein geplanter Auszug beinhaltet in der Regel auch eine Kündigung des Mietvertrags. Sobald diese formgerecht bei den Vermieter:innen eingegangen ist, beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Diese beläuft sich auf drei Monate. Wird Ihnen von Vermieter:innen gekündigt, hängt die Dauer der Kündigungsfrist davon ab, wie lange Sie eine Wohnung bereits bewohnen.

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