Was müssen meine Großeltern beachten, wenn sie mir ein Haus schenken wollen?
Wer einem Enkel sein Haus überschreibt, reduziert die Erbmasse für alle übrigen Erben und dadurch auch deren Pflichtteil. Dies führt dazu, dass die übrigen Erben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen können. Dieser Anspruch errechnet sich aus der Höhe der Schenkung uns ihrem Zeitpunkt. Sterben die Großeltern im Jahr nach der Schenkung, beträgt der Anspruch 100 Prozent, nach zehn Jahren verfällt der Anspruch.
Jedes Jahr verringert sich der Anspruch folglich um zehn Prozent. Um Steuern zu sparen, kann es sinnvoll sein, die Schenkung zu stückeln. Alle zehn Jahre kann der Freibetrag für Schenkungen erneut ausgeschöpft werden. Wer also geschickt plant und schenkt, erspart seinen Enkeln die Erbschaftssteuer. Bei der Formulierung des Vertrags ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Neben den Anwaltskosten kommen noch Kosten für den Notar hinzu, sowie Gutachterkosten für die professionelle Bewertung der Immobilie.
Gute Gründe für die Überschreibung einer Immobilie:
- Erhebliche Reduzierung oder kompletter Wegfall der Erbschaftssteuer möglich
- Das Erbe kann quasi vorgezogen werden und der Erbe kann gewisse damit zusammenhängende Lebensentscheidungen besser und früher planen.
- Durch die frühzeitige Planung kann später Streit vermieden werden.
- Die Immobilie wird davor bewahrt, im Falle einer langen und kostenintensiven Pflegephase, verkauft werden zu müssen, um diese bezahlen zu können.
- Für missliebige Erben reduziert sich der Pflichtteil. Der Erblasser kann so Einfluss auf die Vermögensströme nehmen.
Diese Punkte sollten beachtet werden:
- Wer beschenkt wird, muss keine Grunderwerbssteuer zahlen. Eventuell fällt aber Erbschaftssteuer an.
- Immer den aktuellen Wert der Immobilie ermitteln lassen, da dies entscheidend dafür ist, ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt.
- Welche Rechte mit der Immobilie an den Beschenkten übergehen bzw. der Schenkende erhalten sollte, sollte in einem Vertrag festgehalten werden. Oft geht es dabei um das lebenslange Wohnrecht des künftigen Erblassers.
- Auch die eventuell anfallenden Ausgleichszahlungen an die übrigen Erben sollten bedacht werden.
- Anwalt, Notar, Gutachten und Grundbuchüberschreibung kommen als Kosten noch hinzu.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Enkel bekommt eine Immobilie im Wert von 350.000 Euro überschrieben.
Der Freibetrag liegt bei 200.000 Euro.
Nach Abzug des Freibetrags und multipliziert mit einem Steuersatz von 11 Prozent zahlt der Enkel 16.500 Euro Erbschaftssteuer.
350.000 Euro – 200.000 Euro = 150.000 Euro.
150.000 Euro x 11 Prozent = 16.500 Euro.