Viele Autofahrer:innen gehen davon aus, dass in 30er-Zonen besondere Regelungen und Sanktionen gelten. Dem ist allerdings nicht so. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer verkehrsberuhigten Zone wird genauso geahndet wie überall sonst auch.
Wer innerhalb der Probezeit geblitzt wurde, für den gelten bei Bußgeldern bis 60 Euro die gleichen Regeln wie für andere Autofahrer:innen. Höhere Strafen oder besonders fahrlässiges Handeln kann dazu führen, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
A-Verstöße sind schwerwiegende Verkehrsverstöße wie Überfahren einer roten Ampel, Missachtung der Vorfahrtsregeln oder unerlaubtes Überholen. B-Verstöße sind minder schwere Verkehrsverstöße wie Handy am Steuer, Reifen mit unzureichender Profiltiefe und eine überfällige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU & AU).
Da die Messgeräte für Geschwindigkeiten im Straßenverkehr eine gewisse Ungenauigkeit besitzen, wird stets ein bestimmter Wert vom Ergebnis abgezogen. Bei einem Tempo von bis zu 100 km/h sind dies 3 km/h, bei höheren Geschwindigkeiten 3 %. Wo Sie geblitzt wurden – ob in einer geschlossenen Ortschaft, auf der Landstraße oder der Autobahn – spielt dabei keine Rolle.