Wohlverhaltensphase: Was kommt auf mich zu?
Die Wohlverhaltensphase ist ein Zeitraum während des Insolvenzverfahrens, in dem sich der Schuldner bestimmten Bedingungen unterwerfen muss bzw. nach bestimmten Vorgaben handeln muss, um am Ende der Phase eine Restschuldbefreiung zu bekommen. Wir begleiten Sie gerne und kompetent durch diese Phase!
Inhalt:
- Wohlverhaltensphase: Wie ist der zeitliche Ablauf?
- Welche Pflichten hat ein Schuldner während der Wohlverhaltensphase?
- Wohlverhaltensphase: Wie lange dauert sie?
- Welche Auswirkungen hat eine Verkürzung oder Verlängerung der Wohlverhaltensphase?
- Welche Rolle spielt der Treuhänder während der Wohlverhaltensphase?
- Wohlverhaltensphase: Was darf ich behalten?
- Wohlverhaltensphase: Welche Konsequenzen hat das Nichterfüllen der Pflichten?
- Schlusstermin Wohlverhaltensphase: Worauf kommt es an?
Wohlverhaltensphase: Wie ist der zeitliche Ablauf?
Vor einer Privatinsolvenz muss zunächst eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchgeführt werden. Scheitert sie, wird eine Bescheinigung über das Scheitern ausgestellt. Diese kann von einem Rechtsanwalt oder einer zugelassenen Schuldnerberatung ausgestellt werden. Erst danach kann der Privatinsolvenzantrag gestellt werden. In einer Regelinsolvenz entfällt die außergerichtliche Schuldenbereinigung.
Nach Antragstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens befindet man sich im eröffneten Insolvenzverfahren. Ein vom Insolvenzgericht bestellter Insolvenzverwalter sammelt Informationen, verwertet das pfändbare Vermögen des Schuldners und verteilt die Erlöse an die Gläubiger. Nach Abschluss dieser Schritte wird das eröffnete Insolvenzverfahren beendet und der Schuldner tritt in die Wohlverhaltensphase ein. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Insolvenzgericht über die Restschuldbefreiung.
Welche Pflichten hat ein Schuldner während der Wohlverhaltensphase?
Der Schuldner ist verpflichtet, sein pfändbares Einkommen an den vom Gericht eingesetzten Treuhänder abzuführen. Der Treuhänder verteilt diese Zahlungen an die Gläubiger gemäß einer festgelegten Rangfolge. Der Schuldner muss dabei aktiv mit dem Treuhänder zusammenarbeiten und diesem alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Überwachung der Wohlverhaltensphase erforderlich sind.
Der Schuldner ist verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich nach besten Kräften darum zu bemühen. Dies dient dazu, einen Beitrag zur Befriedigung der Gläubiger zu leisten. Der Schuldner muss den Treuhänder über alle wesentlichen Änderungen in seiner finanziellen Situation informieren, beispielsweise über Einkommensveränderungen, Arbeitsplatzwechsel oder Erbschaften.
Der Schuldner muss außerdem eine angemessene Lebensführung aufrechterhalten. Dies bedeutet, dass er seine Ausgaben vernünftig und verantwortungsbewusst gestalten sollte, um sicherzustellen, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann und sich nicht weiter verschlechtert. Wenn der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen hat, zum Beispiel gegenüber Kindern oder Ex-Partnern, muss er diese Verpflichtungen während der Wohlverhaltensphase erfüllen.
Insolvenz und Wohlverhaltensphase
Unser gemeinsames Ziel ist Ihre Schuldenfreiheit. Um dies zu erreichen, begleiten wir Sie kompetent durch Ihr Insolvenzverfahren und sorgen dafür, dass Sie nach der Wohlverhaltensphase auf eine Restschuldbefreiung bauen können.
Welche Auswirkungen hat eine Verkürzung oder Verlängerung der Wohlverhaltensphase?
Verkürzung der Wohlverhaltensphase | Verlängerung der Wohlverhaltensphase |
Verkürzung auf drei Jahre ist möglich: wenn der Schuldner innerhalb dieser Zeit die Verfahrenskosten und mindestens 35 Prozent seiner Schulden tilgen kann. oder durch die Einwilligung der Gläubiger erreicht werden. |
Eine Verlängerung der Wohlverhaltensphase ist eher selten. Sie kann unter bestimmten Umständen angeordnet werden, wenn der Schuldner gegen seine Auflagen verstößt. Solche Pflichtverstöße könnten beispielsweise das Verheimlichen von Einkommen, die Nichterfüllung der Auskunftspflicht oder die Ablehnung von zumutbarer Arbeit sein. |
Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich: wenn der Schuldner innerhalb dieser Zeit zumindest die Verfahrenskosten decken kann. |
Die Verlängerung der Wohlverhaltensphase bedeutet, dass der Schuldner länger auf die Restschuldbefreiung warten muss, also länger in der Situation ist, dass ein Teil seines Einkommens gepfändet wird, um die Schulden zu tilgen. |
Welche Rolle spielt der Treuhänder während der Wohlverhaltensphase?
Während der Wohlverhaltensphase wird der Insolvenzverwalter zum Treuhänder. Der Treuhänder hat eine zentrale Rolle im Insolvenzverfahren und ist insbesondere für die Überwachung des Schuldners und die Verteilung der pfändbaren Einkommensanteile an die Gläubiger zuständig.
Der Treuhänder überwacht, ob der Schuldner seinen Pflichten während der Wohlverhaltensphase nachkommt. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und alle Änderungen in der persönlichen oder finanziellen Situation zu melden.
Einkommensverteilung: Der Treuhänder sammelt die pfändbaren Teile des Einkommens des Schuldners und verteilt diese an die Gläubiger.
Auskunftsrecht: Der Treuhänder hat das Recht, vom Schuldner Auskunft über dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu verlangen.
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung: Wenn der Schuldner gegen seine Verpflichtungen und Auflagen verstößt, kann der Treuhänder beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Der Treuhänder hat also eine wichtige Kontrollfunktion und stellt sicher, dass der Schuldner seinen Pflichten nachkommt und die Gläubiger so weit wie möglich befriedigt werden. Der Treuhänder ist in seiner Arbeit jedoch auch an gesetzliche Vorgaben gebunden und muss die Rechte des Schuldners beachten.
Wohlverhaltensphase: Was darf ich behalten?
Was Sie in der Wohlverhaltensphase behalten dürfen, hängt vom Pfändungsfreibetrag ab, der vom Gericht festgelegt wird. Der Pfändungsfreibetrag wird in der Regel anhand des Einkommens und der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen berechnet.
Folgende Dinge sind normalerweise von der Pfändung ausgeschlossen:
Unmittelbar benötigte Haushaltsgegenstände: Dazu gehören Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Lebensmittel und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs.
Persönliche Gegenstände: Dazu können Gegenstände des persönlichen Gebrauchs zählen, wie zum Beispiel ein angemessenes Auto oder persönliche Schmuckstücke.
Berufliche Gegenstände: Hierzu zählen Werkzeuge, Maschinen und sonstige Arbeitsmittel, die für die Berufsausübung notwendig sind.
Ausbildungsmittel: Dazu gehören Schulbücher und andere Materialien, die für die Ausbildung benötigt werden.
Renten- und Sozialversicherungsbeiträge: Diese Beiträge dürfen nicht gepfändet werden.
Wohlverhaltensphase: Welche Konsequenzen hat das Nichterfüllen der Pflichten?
Wenn der Schuldner seine Pflichten nicht erfüllt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Eine Verletzung der Auflagen kann dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen wird. Dies bedeutet, dass der Schuldner auch nach Ende der Wohlverhaltensphase weiterhin seine Schulden zurückzahlen muss.
Ein Versagungsantrag kann sowohl von Gläubigern als auch vom Treuhänder oder dem Insolvenzgericht selbst gestellt werden. Wird ein solcher Antrag gestellt, prüft das Gericht, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt und ob diese so schwerwiegend ist, dass eine Versagung der Restschuldbefreiung gerechtfertigt ist.
Schlusstermin Wohlverhaltensphase: Worauf kommt es an?
Der Schlusstermin markiert den Zeitpunkt, an dem eine mögliche Restschuldbefreiung gewährt wird, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Restschuldbefreiung ist ein wichtiger Teil der Wohlverhaltensphase und ermöglicht es dem Schuldner, von den verbleibenden Schulden befreit zu werden. Zunächst prüft das Insolvenzgericht den Fortschritt des Insolvenzverfahrens und stellt sicher, dass alle erforderlichen Schritte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Auflagen der Wohlverhaltensphase eingehalten wurden. Das Gericht überprüft außerdem den Verlauf der Vermögensverwertung und der Verteilung an die Gläubiger. Es wird überprüft, ob die Insolvenzmasse ordnungsgemäß erfasst, verwertet und verteilt wurde.
Nach dem Schlusstermin wird das Insolvenzverfahren in der Regel archiviert. Dies bedeutet, dass das Verfahren offiziell abgeschlossen ist und der Schuldner von den Restschulden befreit ist, sofern dies gewährt wurde.
Wohlverhaltensphase meistern
Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner gewisse Auflagen erfüllen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Auflagen einzuhalten, sodass Sie am Ende dieser Zeit auf eine Restschuldbefreiung hoffen dürfen. Unsere Experten in der Schuldnerberatung – Ihre kompetenten Ansprechpartner während und nach Ihrer Insolvenz.