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Vermögensauskunft - Das müssen Sie beachten

Wenn Schuldner ihre Schulden nicht begleichen können, müssen sie unter Umständen ihre finanziellen Verhältnisse gegenüber ihren Gläubigern offenlegen. Diese Vermögensauskunft ermöglicht Gläubigern einen Einblick in die finanzielle Situation des Schuldners. Erfahren Sie hier das Wichtigste zu diesem Verfahren - von den Voraussetzungen bis zu den möglichen Konsequenzen von Falschangaben.

Aktualisiert am 20.07.23

Vermögensauskunft: Das Wichtigste zusammengefasst

Mit einer Vermögensauskunft geben Sie einem Gläubiger (also jener Person, der Sie Geld schulden) Informationen über Ihre finanzielle Situation. Ganz konkret stehen dort Informationen über das Einkommen, Vermögen, Bankkonten, Immobilien und sonstige Vermögenswerte des Schuldners.

Die Vermögensauskunft dient den Gläubigern dazu, einen Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners zu erhalten und zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Schuldeneintreibung ergriffen werden sollen, genauer: ob und wie viel er pfänden kann. Kurz gesagt: Mit einer Vermögensauskunft bereitet sich ein Gläubiger auf die Pfändung vor.

Eine Vermögensauskunft ist nur dann zulässig, wenn der Gläubiger einen Titel hat: also einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, eine Vermögensauskunft zu geben.

Übrigens: Eine Vermögensauskunft ist auch bekannt als „eidesstattliche Versicherung“ oder „Offenbarungseid“.

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Vermögensauskunft abgeben: So läuft es ab

Wenn ein Gläubiger einen sogenannten „Titel“ gegen Sie hat, kann er einen Gerichtsvollzieher mit der Einholung der Vermögensauskunft beauftragen. Er kann also nicht einfach so eine Vermögensauskunft beantragen, sondern braucht einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.

Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen nun ein Schreiben schicken und sie darin auffordern, die offene Forderung zu bezahlen und die Zahlung nachzuweisen. Für den Fall, dass Sie nicht zahlen, legt der Gerichtsvollzieher sofort auch einen Termin für die Abgabe der Vermögensauskunft fest.

Vermögensauskunft Fristen: Sie haben zwei Wochen Zeit, um zu zahlen!

Der Gerichtsvollzieher setzt in seinem Schreiben eine Frist von zwei Wochen. Sie haben also zwei Wochen Zeit, um die offene Forderung zu begleichen und dem Gerichtsvollzieher die Zahlung nachzuweisen. Wenn Sie nicht zahlen, müssen Sie zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens eine Vermögensauskunft abgeben.

Vermögensauskunft ausfüllen: Das muss drinstehen

Das Schreiben des Gerichtsvollziehers enthält ein mehrseitiges Dokument: Das sogenannte Vermögensverzeichnis. Darin stehen Fragen zu Ihrem Einkommen, Ihrem Arbeitgeber, Ihren Konten und Aktien und zu Ihren Versicherungen.

Wichtig: Bei einer Vermögensauskunft wird auch nach dem Einkommen von Ehepartnern und Kindern gefragt. Ihre Familie haftet zwar nicht für Ihre Schulden, allerdings muss der Gerichtsvollzieher wissen, ob Unterhaltsansprüche bestehen.

Sie müssen das Formular sorgfältig ausfüllen: Falls Sie bei der Beantwortung der Fragen Hilfe benötigen, sollten Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden oder anwaltliche Unterstützung suchen. Fragen Sie lieber nach: Wenn Sie falsche Angaben machen (egal ob fahrlässig oder absichtlich), können Geld- oder sogar Haftstrafen drohen.

Vermögensauskunft vermeiden: Geht das?

Normalerweise wird ein Gerichtsvollzieher Ihnen in seinem Schreiben auch einen persönlichen Termin anbieten. Weisen Sie dem Gerichtsvollzieher bei diesem Termin nach, dass Sie die offene Forderung innerhalb von zwölf Monaten zahlen werden — eventuell wird nun keine Vermögensauskunft mehr verlangt. Die Entscheidung liegt beim Gerichtsvollzieher.

Ganz klar: Wenn Sie mit einer offenen Forderung in einen Rückstand von mehr als zwei Wochen geraten, müssen Sie die Vermögensauskunft abgeben.

Vermögensauskunft einfach nicht abgeben: Welche Strafen drohen?

Wir machen es kurz: Wenn ein Gläubiger einen Titel gegen Sie hat und Sie zur Abgabe einer Vermögensauskunft auffordert, dann sollten Sie unbedingt das Formular ausfüllen und alle Informationen preisgeben. Es ist — ganz einfach — nie eine gute Idee, eine Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft zu ignorieren. Wenn Sie dem Schreiben des Gerichtsvollziehers nicht nachkommen, kann gegen Sie ein Haftbefehl erlassen werden.

Wir sagen also ganz klar: Wenn Sie die Auskunft einfach verweigern, kann eine Haftstrafe drohen! Wenn Sie der Forderung des Gerichtsvollziehers aus irgendwelchen Gründen nicht nachkommen können, dann nehmen Sie am besten sofort den Kontakt auf und erklären Sie Ihre Situation. Eventuell kann ein neuer Termin gefunden werden. In der Regel brauchen Sie einen guten Grund, um eine Fristverlängerung zu erwirken — in jedem Fall ist es aber ratsam, auf das Schreiben des Gerichtsvollziehers zu antworten.

Vermögensauskunft und Pfändung: Schützen Sie sich mit einem P-Konto

Eines steht fest: Wenn Sie zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufgefordert werden, steht eine Pfändung kurz bevor. Dank der Vermögensauskunft weiß Ihr Gläubiger nun, wie viel Sie auf dem Konto haben und was davon gepfändet werden kann. Sie sollten daher schnell einen Pfändungsschutz einrichten, indem Sie ein sogenanntes P-Konto aktivieren.

Die gute Nachricht: Die Bank ist verpflichtet, ein P-Konto einzurichten, Sie brauchen also keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Sie können ein P-Konto also bereits einrichten, wenn Sie Schulden haben und in naher Zukunft eine Kontopfändung befürchten.

So schützen Sie Ihr Geld:

  • Die Bank muss das P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen einrichten. Sie können ein neues P-Konto eröffnen oder ein bereits bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.
  • Mit einem P-Konto wird monatlich ein Betrag von 1.410 Euro geschützt.
  • Sie können frei über den geschützten Betrag verfügen.

Welche Folgen hat eine Vermögensauskunft?

Im zentralen Schuldnerverzeichnis bleibt gespeichert, dass Sie eine Vermögensauskunft abgegeben haben. Diese Daten werden automatisch nach drei Jahren gelöscht — dabei ist es egal, ob die offene Forderung beglichen wurde oder nicht.

Wenn Sie die Forderung vollständig bezahlt haben — oder diese aus irgendwelchen Gründen erlassen wurde, können Sie die vorzeitige Löschung aller Daten zur Vermögensauskunft beantragen. Wichtig: Wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbart haben, bleiben die Daten gespeichert.

Vermögensauskunft und Schufa

Die Auskunftei Schufa berücksichtigt auch das Schuldnerverzeichnis, in dem die Vermögensauskunft gespeichert ist. Das hat negative Auswirkungen auf Ihren Schufa-Score. Daher ist eine Frage besonders wichtig: Wie verbessere ich nach einer Vermögensauskunft meinen Schufa-Score?

Alle Einträge, die aus dem Schuldnerverzeichnis stammen, werden von der Schufa nach drei Jahren wieder gelöscht (also drei Jahre, nachdem der Eintrag im Schuldnerverzeichnis auftauchte). Wenn Sie die Eintragung im Schuldnerverzeichnis vorzeitig löschen, dann verschwindet diese auch sofort bei der Schufa.

Wichtig: Wenn der Gläubiger der ursprünglichen Forderung (wegen der Sie überhaupt eine Vermögensauskunft abgeben mussten) ein Vertragspartner der Schufa ist, dann ist eine vorzeitige Löschung zwecklos: Hier bleibt auch nach Bezahlung der Forderung ein Verweis, dass die Angelegenheit „erledigt“ wurde. Das klingt erst einmal positiv: Tatsächlich wird ein künftiger Gläubiger daran aber erkennen, dass bei der Bezahlung nicht alles glatt gelaufen ist.

Wenn der Gläubiger allerdings kein Vertragspartner der Schufa ist, dann führt die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis in den meisten Fällen auch sofort zur Löschung aus der Schufa.

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Häufige Fragen zum Thema Vermögensauskunft

Ja: Eine Vermögensauskunft schützt auf keinen Fall vor der Pfändung. Eine Vermögensauskunft ist oft sogar die Grundlage für eine Pfändung. Ein Gläubiger bereitet sich mit der Einsicht in die Vermögensauskunft meist auf eine Pfändung vor.

Die Vermögensauskunft ist ein Vorgang, bei dem ein Schuldner seinen gesamten Vermögensstand gegenüber dem Gläubiger offenlegen muss. Das Vermögensverzeichnis hingegen ist das Dokument, das diese Informationen festhält und detailliert auflistet. Zusammengefasst ist die Vermögensauskunft der Prozess und das Vermögensverzeichnis das Ergebnis dieses Prozesses.

Ihre Informationen werden im Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts erfasst. Des Weiteren können Sie aufgrund der Bekanntgabe Ihrer Kontodaten und Ihres Arbeitgebers mit einer Kontopfändung oder Lohnpfändung rechnen, da Ihr Gläubiger nun über alle notwendigen Daten verfügt.