Ja: Eine Vermögensauskunft schützt auf keinen Fall vor der Pfändung. Eine Vermögensauskunft ist oft sogar die Grundlage für eine Pfändung. Ein Gläubiger bereitet sich mit der Einsicht in die Vermögensauskunft meist auf eine Pfändung vor.
Die Vermögensauskunft ist ein Vorgang, bei dem ein Schuldner seinen gesamten Vermögensstand gegenüber dem Gläubiger offenlegen muss. Das Vermögensverzeichnis hingegen ist das Dokument, das diese Informationen festhält und detailliert auflistet. Zusammengefasst ist die Vermögensauskunft der Prozess und das Vermögensverzeichnis das Ergebnis dieses Prozesses.
Ihre Informationen werden im Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts erfasst. Des Weiteren können Sie aufgrund der Bekanntgabe Ihrer Kontodaten und Ihres Arbeitgebers mit einer Kontopfändung oder Lohnpfändung rechnen, da Ihr Gläubiger nun über alle notwendigen Daten verfügt.