Seit 1906 muss in Deutschland das Erbe versteuert werden. Die Erbschaftssteuer ist im Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz ErbStG festgeschrieben.
Das ist keine gute Idee. Dann machen Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig. Außerdem erfährt das Finanzamt meist aus anderer Quelle, wie etwa von Banken, dass eine Erbschaft angetreten wurde.
Das Finanzamt prüft den Wert einer Immobilie nicht vor Ort, sondern beruft sich auf grobe Schätzwerte. Ein Termin vor Ort mit einem unabhängigen Gutachter zur Ermittlung des korrekten Verkehrswerts kann hier sinnvoll sein und Steuern sparen.