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Erbschaftssteuer – Ehepartner profitiert von hohem Freibetrag

  • Wer ein Erbe antritt und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, muss Erbschaftssteuer zahlen.
  • Ehepartner haben den höchsten Steuerfreibetrag.
  • Bei Vorliegen eines Berliner Testaments kann es jedoch zu hohen Abgaben kommen.
  • Eine Beratung vom Erbrechtsexperten kann hier bereits im Vorfeld für Klarheit sorgen.
Aktualisiert am 28.02.23

Wann muss ein Ehepartner Erbschaftssteuer zahlen?

Erbschaftssteuer fällt im Prinzip immer an, wenn man ein Erbe antritt. Es handelt sich im Behördendeutsch nämlich um „Erwerb von Todes wegen“. Jeder Bundesbürger, der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, ist im Erbfall steuerpflichtig und muss Erbschaftssteuer entrichten. Per Gesetz gibt es allerdings verschiedene Freibetrags-Kategorien. Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben laut § 16 ErbStG den höchsten Freibetrag. Er liegt bei 500.000 Euro.

Liegt der Wert des Erbes unterhalb dieses Betrags, bliebt das Erbe steuerfrei. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner müssen dann Erbschaftssteuer zahlen, wenn der Verkehrswert des Erbes die Grenze von 500.000 Euro überschreitet. Darüber hinaus gilt, je enger der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag. Außerdem gibt es für Partner, die auf die finanzielle Unterstützung des Erblassers angewiesen sind, einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag. Dieser beträgt 256.000 Euro.

Wie viel darf ein Ehepartner steuerfrei erben?

Ehepartner werden, gestaffelt nach dem Wert des Erbes, in Steuerklasse I mit 7 bis 30 Prozent besteuert. Dies ist die günstigste Steuerklasse. Auch Kinder und Stiefkinder werden in Steuerklasse I eingestuft. Erben in Steuerklasse I sind für vererbten Hausrat im Wert von bis zu 42.000 Euro steuerbefreit. Andere bewegliche Gegenstände sind bis zu einem Wert von 12.000 Euro steuerfrei. Unter Hausrat fallen Haushalts- und Wohngegenstände und ggf. auch ein Pkw und Kunstgegenstände. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Erben in Steuerklasse I auch selbst genutzten Wohnraum aus dem Nachlass nicht versteuern.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Erbschaftssteuer?

  • Um wie viel übersteigt der Wert des Erbes den Steuerfreibetrag?
  • Wie hoch ist das versteuerbare Erbe?
  • Welcher Verwandtschaftsgrad ist gegeben und in welche Steuerklasse wird der Erbe deswegen eingeordnet?

Was ist mit Immobilien?

Das vom Erblasser genutzte sogenannte „Familienheim“ kann unter gewissen Umständen von der Steuer befreit werden. Dabei muss der Erbe sich verpflichten, die Immobilien mindestens zehn Jahre lang zu bewohnen. Erbt der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner eine Immobilie, gilt die Steuerbefreiung ohne Flächenbegrenzung. Oft ist für Immobilien also keine Erbschaftssteuer zu entrichten. Die Erbschaft muss aber dennoch beim Finanzamt angezeigt werden. Dieses entscheidet nach einer Prüfung, ob Steuern fällig sind. Diese Prüfung kann je anch Fall bis zu zwei Jahre dauern.

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Welche Bedeutung hat der Güterstand der Ehepartner für die Erbschaftssteuer?

Die meisten Ehen werden in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen. Dies bedeutet weitere Steuererleichterungen für die Eheleute beim Tod eines der Partner. Nach § 5 Abs. 1 ErbStG gilt, dass der tatsächlich erzielte Zugewinn, als Freibetrag nicht zu versteuern ist.

Wie funktioniert die Erbschaftssteuer-Erklärung für Ehepartner?

Bei einer Erbschaft muss diese zunächst beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Meist ist das das Finanzamt, das auch für die Einkommenssteuer zuständig ist. Daraufhin fordert das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auf und setzt eine Frist. Da alle Erben den Mantelbogen der Erklärung unterschreiben müssen, kann es sinnvoll sein, als Erbengemeinschaften die Erklärung gemeinsam abzugeben.

Welche steuerlichen Nachteile hat das Berliner Testament?

Da beim Berliner Testament der überlebende Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird, erben die Kinder zunächst nichts. So bleiben hohe Freibeträge ungenutzt, die für die Kinder gegolten hätten. Die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Elternteils. Da das Vermögen sich mit der Zeit aber eventuell erhöht hat, sind nun höhere Steuern zu zahlen. Außerdem wird das Vermögen dann als Ganzes betrachtet.

Es spielt dabei keine Rolle, dass ein Teil des Vermögens bereits Erbmasse war, auf die Freibeträge angerechnet oder Steuern gezahlt wurde. Beim Vorliegen eines Berliner Testaments fallen also höhere Erbschaftssteuern an. Das Problem kann z.B. dadurch umgangen werden, dass Kinder als Miterben deklariert werden. Auch ein sogenanntes „Supervermächtnis“ kann helfen. Dabei bekommt der überlebende Ehepartner das Recht zugesprochen, nach dem Tod des Ehepartners, darüber zu entscheiden, ob und wenn ja wie viel die Kinder erben sollen.

Wie kann man noch Erbschaftssteuern beim Ehepartner reduzieren oder umgehen?

Durch Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod vorgenommen wurden, können steuerliche Belastungen der Erben reduziert werden. Ansonsten gelten auch bei Schenkungen gestaffelte Freibeträge wie beim Erbe. Mit einer Erbschaftssteuererklärung können Kosten für die Bestattung von der Steuer abgesetzt werden. Auch Verbindlichkeiten aus dem Nachlass können abgesetzt werde. Wer eine Erbfallkostenpauschale geltend macht, kann 10.300 Euro gut machen, ohne dass er dafür einen Nachweis vorlegen muss. Diese müssen allerdings für die Testamentseröffnung oder die Ausstellung eines Erbscheins verwendet werden. Ein radikaler Schritt, um Erbschaftssteuern zu vermeiden, ist die Ausschlagung des Erbes.  

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Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer bei Ehepartnern:

Seit 1906 muss in Deutschland das Erbe versteuert werden. Die Erbschaftssteuer ist im Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz ErbStG festgeschrieben.

Das ist keine gute Idee. Dann machen Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig. Außerdem erfährt das Finanzamt meist aus anderer Quelle, wie etwa von Banken, dass eine Erbschaft angetreten wurde.

Das Finanzamt prüft den Wert einer Immobilie nicht vor Ort, sondern beruft sich auf grobe Schätzwerte. Ein Termin vor Ort mit einem unabhängigen Gutachter zur Ermittlung des korrekten Verkehrswerts kann hier sinnvoll sein und Steuern sparen.