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Erbschaftssteuer umgehen Jetzt clever & legal Steuern sparen!

  • Die Erbschaftssteuer kann durch die Nutzung der Freibeträge umgangen werden.
  • Je nach Verwandtschaftsgrad kann der Steuerfreibetrag höher ausfallen und die Erbschaftssteuer damit gesenkt werden.
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Aktualisiert am 28.02.23

Kann ich die Erbschaftssteuer durch Freibeträge umgehen?

Ja, tatsächlich es ist möglich, die Höhe der Erbschaftssteuer durch das Nutzen von Freibeträgen (gem. § 16 ErbStG) zu minimieren. Freibeträge sind bestimmte Sätze, bei denen gemessen am Wert des Erbes keine oder nur eine geringe Erbschaftssteuer anfällt. In Deutschland gibt es die höchsten Freibeträge für Kinder und Ehepartner. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Höhe der Freibeträge begrenzt ist und diese nicht für jede Form von Übertragung von Besitz gelten.

Verhältnis zum Vererbenden Freibetrag
Ehepartner & eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder (inkl. Adoptivkinder, Stiefkinder & verwaiste Enkelkinder) 400.000 Euro
Enkelkinder (deren Eltern noch leben) 200.000 Euro
Eltern & Großeltern des Vererbenden 100.000 Euro
Ferner verwandt oder nicht verwandt 20.000 Euro

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Kann ich durch indirektes Erben die Erbschaftssteuer umgehen?

Umgehen wird man sie nicht, jedoch könnten Sie in gewissen Fällen die unterschiedlichen Freibeträge ausnutzen. Ein Beispiel aus dem Alltag wäre, wenn ein Immobilieneigentümer diese an einen entfernten Verwandten vererben möchte. Die Steuerfreibeträge wären hierbei sehr gering, was zu einer hohen Steuerlast für den Erben führt.

Jedoch kann der Vererbende das Objekt indirekt an die Person vererben. Geht es nämlich zunächst an nahe Angehörige mit höherem Freibetrag, profitieren alle Parteien. Testamentarisch kann veranlasst werden, dass der entfernt verwandten Person das Erbe nach dem Tod der primären Erben übertragen wird.

Kann ich die Erbschaftssteuer durch Adoption oder Hochzeit umgehen?

Die Pflicht zur Zahlung der Erbschaftssteuer kann durch Adoption oder Heirat nicht umgangen werden. Denn auch Ehepartner oder adoptierte Kinder sind bei Erbe und Schenkung steuerpflichtig.  Jedoch können dadurch die Höhe der Erbschaftssteuer minimiert und die Freibeträge besser ausgeschöpft werden.

Ehepartner oder Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben einen Freibetrag von 500.000 Euro statt lediglich 20.000 Euro. Auch adoptierte Kinder können von höheren Freibeträgen bis zu 400.000 Euro profitieren. Zu Lebzeiten sollte demnach gut über die Änderung von Familienverhältnissen zugunsten geringerer Erbschaftssteuern nachgedacht werden.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer wird bei Übertragung von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben. In Deutschland wird die Erbschaftssteuer von den Bundesländern verwaltet, jedoch gibt es eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage auf Bundesebene.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer ist unter anderem abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Vererbenden und Erben sowie dem Wert des Nachlasses. In Deutschland beträgt die Erbschaftssteuer zwischen 7 % und 50 % des Vermögenswerts, wobei für nahe Verwandte, wie Kinder oder Ehepartner, geringere Steuersätze gelten. Es gibt jedoch Freibeträge, bei denen keine oder nur eine geringe Erbschaftssteuer anfällt.

Wer muss die Erbschaftssteuer bezahlen?

Die Erbschaftssteuer muss von Erben bzw. Beschenkten gezahlt werden, die ein Vermögen durch Erbschaft, Schenkung oder andere Übertragung erhalten haben. Die Steuerpflicht kann jedoch auch auf den Vererbenden und Schenker übergehen, wenn diese zu Lebzeiten vorgenommen wurde.

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