Solange nicht alle Erben ausfindig gemacht und zugeordnet werden konnten, ist keine Auseinandersetzung möglich. Es gibt professionelle Erbenermittler, die z.B. im Ausland lebende Erben ausfindig machen. Erbenermittler lassen sich ihre Dienste in der Regel gut bezahlen, was die Erbengemeinschaft teuer zu stehen kommen kann.
Ja, auch als Teil einer Erbengemeinschaft müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen – jedoch nur auf den Betrag, um den der Wert Ihres Anteils die für Sie geltende Freibetragsgrenze übersteigt.
Der oder die Erben des Miterben erben seinen Teil an der Erbschaft. Ist der Erbe des Miterben Alleinerbe, ist dies einfach. Erbt hier aber wiederum eine Erbengemeinschaft, entsteht eine doppelstöckige Erbengemeinschaft. Die beiden Erbengemeinschaften müssen nun ebenfalls miteinander Lösungswege finden und kommunizieren, was viele Prozesse erschweren kann.