Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Nach der Prüfung durch einen Anwalt sollte der Vermieter zunächst schriftlich über die Einwände gegen die Abrechnung informiert werden. Er hat nun Gelegenheit, sich zu äußern und Korrekturen vorzunehmen. Solange der Vermieter keine Korrektur vornimmt, darf der Mieter die Summe der Fehler bei künftigen Nebenkostenvorauszahlungen einbehalten. Die aktuelle Rechnung muss allerdings in voller Höhe innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden. Dabei kann, um auf Nummer sicher zu gehen, die Variante „Widerspruch und Zahlung unter Vorbehalt“ gewählt werden. Für seine Nachbesserungen hat der Vermieter 12 Monate Zeit. Ignoriert er seine Verpflichtung, kann ein Anwalt helfen, ein außergerichtliches Mahnschreiben auszustellen, in dem die Ansprüche geltend gemacht werden.
Im Alleingang Betrug anzunehmen und eine Strafanzeige zu stellen, empfiehlt sich nicht. Zunächst muss zweifelsfrei feststehen, dass tatsächlich ein Fehler vorliegt. Dazu muss dem Mieter seitens des Vermieters Akteneinsicht gewährt werden. Da oft Daten und Informationen fehlen oder schwer nachzuvollziehen sind, ist es schwierig, einen Betrug nachzuvollziehen und zu beweisen. Außerdem lässt sich meist nicht nachweisen, dass einzelne Posten absichtlich falsch angegeben wurden, denn eine Nebenkostenabrechnung ist auch für den Vermieter eine komplexe Angelegenheit.