Die Kosten für eine Räumungsklage fallen sehr unterschiedlich aus, da der Streitwert unter anderem von der Nettojahreskaltmiete abhängt. Sowohl die Einreichung als auch die Abwehr einer Räumungsklage können je nach Verfahrensdauer und den konkreten Umständen des Falles mehrere tausend Euro betragen.
Um aber eine grobe Schätzung abzugeben, sollten Vermieter bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung mit Ausgaben zwischen 1.500 und 2.500 Euro rechnen. Als Vermieter müssen Sie die gesamten Kosten im Voraus bezahlen und können diese erst nach Abschluss des Verfahrens – im Falle eines Erfolgs – vom Mieter zurückfordern.
Eine Räumungsklage im Mietrecht in Deutschland kann sich negativ auf die Bonität des Mieters auswirken. Vor allem, wenn es um Schulden und Mietrückstände geht, landen die Daten irgendwann bei der Schufa. Anhand dieser Daten entscheiden dann Händler und Banken, ob Sie kreditfähig sind oder eben nicht.
Unsere Hilfe: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Kreditwürdigkeit – unter anderem durch Löschung von Negativdaten – wiederherzustellen. Sie erhalten von uns immer zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung, ob ein Vorgehen gegen die Schufa oder anderen Auskunfteien lohnenswert ist.