Haben Sie als Mieter:in kein Interesse an einer Verlängerung des Mietvertrags können Sie einfach zum Ende der Mietzeit ausziehen. Es ist keine Kündigung notwendig. Lediglich einen Termin zur Abnahme und Schlüsselübergabe müssen Sie mit der vermietenden Partei vereinbarten.
Nein. Bei einem befristeten Mietvertrag dürfen Vermieter:innen nach Ende der Mietzeit die Räumung der Wohnung veranlassen. Es muss auf keine Sonderfälle, wie Alter, Krankheit oder Behinderung, Rücksicht genommen werden.
Ein Mietverhältnis auf Befristung beinhaltet nicht automatisch ein Kündigungsverbot. In der Regel unterschreiben beide Parteien bei Vertragsunterzeichnung einen Kündigungsverzicht, welcher Mieter:innen und Vermieter:innen verbietet, während der Mietzeit ordentlich zu kündigen. Wird die Verzichtserklärung nur von der mietenden Partei unterschrieben, ist diese unwirksam. Es ist jedoch zulässig, wenn nur Vermieter:innen auf ihr Kündigungsrecht verzichten.