# Unzulässige Bankgebühren – So holen Sie Ihr Geld zurück
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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
13.08.2024 | 2 Min. Lesezeit
- Banken dürfen für manche Services und Angebote Gebühren erheben, etwa fürs Geld abheben im Ausland oder für Kreditkarten.
- Doch nicht alle diese Bankgebühren sind zulässig.
- Wir erklären, welche Sie zurückfordern können und wie Sie dabei am besten vorgehen.
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Inhalt:
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- Welche Bank­gebühren sind unzu­lässig?
- Gibt es ein Gerichts­urteil zu unzu­lässigen Bank­gebühren?
- Kann man unzu­lässige Bank­gebühren mithilfe eines Muster­briefs zurück­fordern?
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## Welche Bank­gebühren sind unzu­lässig?
Banken dürfen für diverse Leistungen Gebühren erheben, sogar [Kontoführungsgebühren](/bankrecht-privat/bankgebuehren-so-gibts-das-geld-zurueck). Doch in der Vergangenheit sind Banken dazu übergegangen, Gebühren gewissermaßen **durch die Hintertür** zu erhöhen oder einzuführen: Dafür haben sie mindestens zwei Monate vor einer Preisänderung oder Änderung der Geschäfts­bedingungen Informationsschreiben an ihre Kund:innen versandt. Solange die Kontoinhaber:innen **nicht widersprachen**, galt die Änderung als vereinbart.
Doch in einem wichtigen und verbraucherfreundlichen Urteil entschied der **Bundesgerichtshof (BGH) im April 2021**, dass Kund:innen so **unfair benachteiligt** würden. Da es sich hierbei um eine gängige Praxis handelte, derer sich fast alle Banken und Sparkassen bedienten, sind die meisten Gebührenerhöhungen der letzten Jahre **unwirksam**.
Die Folge: Gebühren, deren Einführung oder Erhöhung Sie nicht explizit zugestimmt haben, können Sie **zurückfordern**. Das gilt **rückwirkend bis zum Anfang 2018**.
Besonders Kontoführungsgebühren sind keine Seltenheit mehr, wie eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 ergab. So zahlen mehr als die Hälfte der deutschen Kontoinhaber:innen inzwischen Kontogebühren:
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## Gibt es ein Gerichts­urteil zu unzu­lässigen Bank­gebühren?
Zu den unzulässigen Bankentgelten äußerte sich bereits Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil des BGH Ende April 2021 fiel eindeutig aus: Das **Vorgehen der Banken und Sparkassen ist rechtswidrig**. Diese beriefen sich hingegen auf eine Regelung im Bürgerlichen Gesetz­buch (BGB): Insofern die Informationen der Bank korrekt sind und recht­zeitig eintreffen, werden Änderungen der Geschäfts­bedingungen wirk­sam, solange Kontoinhaber:innen nicht wider­sprechen.
Doch der BGH stellte nun klar: Diese Regelung sei lediglich eine Verfahrensregel und würde nur für Änderungen der Geschäfts­bedingungen gelten, die **neutral oder positiv** für den Kunden bzw. die Kundin sei. **Verschlechtern** sich deren Bedingungen, müssen Kund:innen **explizit der Änderung zustimmen**.
In diesem Zusammenhang ist Schweigen also nicht ausreichend, da die „fiktive Zustimmung“ die Kund:innen benachteilige:
„Die Klausel läuft (...) auf eine einseitige, inhalt­lich nicht einge­grenzte Änderungs­befugnis (...) hinaus.“
Geschädigte Kontoinhaber:innen können also die **zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren zurückfordern**.

## Kann man unzu­lässige Bank­gebühren mithilfe eines Muster­briefs zurück­fordern?
Falls Sie versuchen möchten, die unzulässigen Bankgebühren zurückzufordern, können Sie dafür unseren **Musterbrief** nutzen. Den können Sie sich hier **kostenlos herunterladen**, um sich damit direkt an Ihre Bank zu wenden.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte

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