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VW-Vergleich: Höhe, Ablauf und kostenfreie Prüfung der Einigung im Dieselskandal

  • Im Februar 2020 einigten sich VW und die Verbraucherzentrale auf einen außergerichtlichen Vergleich.
  • Nicht jeder, der sich zur Musterfeststellungsklage anmeldete wurde auch entschädigt.
  • Lesen Sie hier, wie der Vergleich jetzt abgewickelt wird, wie Sie das Angebot kostenlos überprüfen lassen können.
Aktualisiert am 08.05.23

Worauf wurde sich grundsätzlich im VW-Vergleich geeinigt?

Am 28. Februar 2020 haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Volkswagen auf einen außergerichtlichen Vergleich in der Musterfeststellungsklage geeinigt. Hintergrund der neuartigen Sammelklage war der Dieselskandal um manipulierte Abgaswerte bei VW und anderen Autobauern.

Nachdem der Konzern aus Wolfsburg am Valentinstag 2020 erst das Scheitern der Vergleichsverhandlungen erklärte, konnte man sich zwei Wochen später doch noch einigen.

Der Vergleich soll rund 260.000 der insgesamt etwa 460.000 Teilnehmer der Musterklage mit einem Gesamtbetrag von 830 Millionen Euro entschädigen.

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Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

Bekomme ich überhaupt etwas von Volkswagen aus dem Vergleich im Dieselskandal?

Nicht jeder, der sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat, wird auch entschädigt. VW und der vzbv haben sich auf Voraussetzungen geeinigt, die erfüllt sein müssen, um als Anspruchsberechtigter ein Entschädigungsangebot zu erhalten.

Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT oder Skoda mit einem Dieselmotor des Typs EA189 gekauft haben,

  • das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft haben,

  • zum Zeitpunkt des Kaufs Ihren Wohnsitz in Deutschland hatten,

  • sich vor dem 29. September 2019 im Klageregister angemeldet und nicht wieder abgemeldet haben,

  • Ihren Anspruch nicht an Dritte abgetreten haben und

  • bisher kein rechtskräftiges Urteil erstritten oder einen Vergleich geschlossen haben.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie bereits ein Angebot für eine Einmalzahlung von WV erhalten. Dieses Angebot prüfen wir für Sie kostenfrei.

Wie viel Geld bekomme ich als Geschädigter aus dem Vergleich zwischen VW und dem vzbv?

Die von VW angebotenen Entschädigungssummen werden zwischen 1.350 und 6.257 Euro betragen. Ihr individuelles Entschädigungsangebot hängt maßgeblich vom Modell Ihres Fahrzeugs und dem Modelljahr ab. Aus der folgenden Übersicht können Sie ablesen, wie hoch Ihr Angebot voraussichtlich ausfallen wird.

Modelle / Modelljahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Polo, Fabia, Roomster, Ibiza, A1, Praktik 1.350 1.561 1.772 1.983 2.194 2.405 2.616 2.827 3.038
Altea, Golf Plus, Leon, Toledo 1.566 1.811 2.055 2.300 2.545 2.789 3.034 3.279 3.524
Exeo, Golf, Octavia, A3, Golf Variant, Caddy, Yeti, Beetle, Jetta, Scirocco, Rapid 1.769 2.045 2.321 2.597 2.874 3.150 3.426 3.703 3.979
Q3, Touran, Tiguan, Amarok 1.971 2.279 2.587 2.895 3.203 3.511 3.819 4.127 4.435
Passat, Passat Variant, Alhambra, Superb, CC, Eos, TT Coupé, Passat CC 2.174 2.513 2.853 3.192 3.532 3.872 4.211 4.551 4.890
A4, Sharan, A5 2.376 2.747 3.119 3.490 3.861 4.232 4.604 4.975 5.346
Q5 2.579 2.981 3.384 3.787 4.190 4.593 4.996 5.399 5.802
A6 2.781 3.216 3.650 4.085 4.519 4.954 5.388 5.823 6.257

Auch der vzbv rät allen Verbrauchern, nicht überstürzt zu handeln, sondern das Vergleichsangebot gründlich von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Dafür übernimmt Volkswagen die anwaltliche Beratungsgebühr bis zu einer Höhe von 190 Euro. Diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt in Anspruch nehmen.

Wie läuft die Abwicklung des VW-Vergleichs ab?

VW hat jedem Anspruchsberechtigten einen Brief mit Informationen zum Entschädigungsangebot und mit Anmeldedaten für das geplante Online-Portal zur Abwicklung des Vergleichs übersandt. Seit dem 20. März 2020 ist dieses Portal verfügbar und gibt den Angeschriebenen die Möglichkeit, ihr Angebot einzusehen und direkt anzunehmen oder aber abzulehnen.

Handeln Sie jedoch nicht überstürzt, wenn Sie ein Angebot erhalten haben. Ihnen bleibt dafür bis zum 20. April 2020 Zeit.

Lassen Sie Ihr Angebot vorher von uns prüfen! Die Kosten dafür übernimmt VW – darauf wurde sich im Vergleich geeinigt. Wir sagen Ihnen ehrlich und transparent, ob das Angebot von VW angemessen und fair ist oder ob Sie eine individuelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche vorziehen sollten. Für Sie fallen dafür keine Kosten an.

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Häufige Fragen zum Thema "VW-Vergleich"

In der Pressekonferenz zum Vergleich mit VW teilte der vzbv mit, dass es sich dabei nicht um einen großzügigen Vergleich von Volkswagen handele. Vielmehr sei es die beste Möglichkeit, den Betroffenen schnell und unkompliziert eine Entschädigung zu verschaffen. Das mag so stimmen, es spricht allerdings nicht unbedingt für Angemessenheit.

Ob das Angebot in Ihrem Fall ausreichend hoch ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass VW die Schnelligkeit und Unkompliziertheit des Vergleichs als Kosten vom Angebot abzieht. Es wird einige Fälle geben, in denen eine Individualklage deutliche höhere Entschädigungszahlungen versprechen würde.

Wie die oben gezeigte Grafik beschreibt, haben Sie die Möglichkeit, das Vergleichsangebot von VW für eine Einmalzahlung abzulehnen und individuell zu klagen. Dafür haben Sie ab dem Ende des Musterfeststellungsverfahrens 6 Monate Zeit – solange hemmt Ihre Teilnahme an der Musterklage die Verjährung. Das Verfahren endet, sobald der vzbv die Klage zurückgenommen hat. Wann das passiert, steht noch nicht fest. Sie sollten sicherheitshalber damit rechnen, dass Sie bis September 2020 Klage eingereicht haben müssen.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.