In der Pressekonferenz zum Vergleich mit VW teilte der vzbv mit, dass es sich dabei nicht um einen großzügigen Vergleich von Volkswagen handele. Vielmehr sei es die beste Möglichkeit, den Betroffenen schnell und unkompliziert eine Entschädigung zu verschaffen. Das mag so stimmen, es spricht allerdings nicht unbedingt für Angemessenheit.
Ob das Angebot in Ihrem Fall ausreichend hoch ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass VW die Schnelligkeit und Unkompliziertheit des Vergleichs als Kosten vom Angebot abzieht. Es wird einige Fälle geben, in denen eine Individualklage deutliche höhere Entschädigungszahlungen versprechen würde.
Wie die oben gezeigte Grafik beschreibt, haben Sie die Möglichkeit, das Vergleichsangebot von VW für eine Einmalzahlung abzulehnen und individuell zu klagen. Dafür haben Sie ab dem Ende des Musterfeststellungsverfahrens 6 Monate Zeit – solange hemmt Ihre Teilnahme an der Musterklage die Verjährung. Das Verfahren endet, sobald der vzbv die Klage zurückgenommen hat. Wann das passiert, steht noch nicht fest. Sie sollten sicherheitshalber damit rechnen, dass Sie bis September 2020 Klage eingereicht haben müssen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.