Gegen den Grundsteuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe gegen den Grundsteuerbescheid vorgehen. Wenn Sie den Grundsteuerbescheid per Post erhalten haben, gilt der Grundsteuerbescheid am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post als bekannt gegeben.

Grundsteuerbescheid – Was ist das & was steht drin?
- Im Grundsteuerbescheid wird die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer festgesetzt.
- Erst nach Eingang der Grundsteuererklärung stellt die Gemeinde oder das Finanzamt den Grundsteuerbescheid aus.
- Eigentümer:innen müssen spätestens bis zum 31. Januar 2023 eine neue Feststellungserklärung abgeben.
- Über Lama.immo können Sie die Grundsteuererklärung für wenig Geld und mit wenig Aufwand erledigen.
Inhalt:
Was ist ein Grundsteuerbescheid überhaupt?
Ein Grundsteuerbescheid landet in der Regel dann in Ihrem Briefkasten, wenn Sie Eigentümer:in einer Immobilie oder eines Grundstücks sind. Die zuständige Gemeinde teilt Ihnen im Grundsteuerbescheid die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer mit, die auf Ihr Eigentum entfällt. Nur in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin bekommen Sie den Grundsteuerbescheid über das zuständige Finanzamt zugestellt.
Was hat der Grundsteuerbescheid mit der Grundsteuererklärung zu tun?
Um einen Grundsteuerbescheid überhaupt erstellen zu können, muss vorab eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Erst, wenn alle wichtigen Informationen, Daten und Zahlen zum Eigentum vorliegen, ist die zu zahlende Grundsteuer ermittelbar.
Steuererklärung abgeben ohne Stress? Das geht. Zusammen mit der Kanzlei HSB Steuerberater hat Gansel Rechtsanwälte LAMA.immo ins Leben gerufen. Darüber können Sie ohne jegliches Risiko, mit minimalem Aufwand und bereits ab 39,90 Euro Ihre Grundsteuererklärung erstellen und übermitteln lassen.
Warum muss ich eine neue Feststellungserklärung abgeben?
In den alten Bundesländern stammt die Berechnungsgrundlage zur Grundsteuer aus dem Jahr 1964. In den neuen Bundesländern sogar noch aus der Vorkriegszeit. Daher kamen die Karlsruher Richter:innen im April 2018 zu der bedeutenden Entscheidung, dass die bisherige Ermittlung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.
Nun braucht es eine neue Grundsteuer, die ermittelt werden muss. Um das zu gewährleisten, werden ab März 2022 Eigentümer:innen erstmalig dazu aufgefordert, eine „Erklärung zur Feststellung Ihres Grundstückswertes“ abzugeben. Die Städte bzw. Gemeinden brauchen die neuen Daten, um die neue Grundsteuer zu ermitteln und festzulegen.
Da es sich in Deutschland allein um rund 36 Millionen Grundstücke und Immobilien handelt, benötigt es viel Zeit und Arbeit, um diese neu zu bewerten und um dann auf dieser Basis die neue Grundsteuer zu berechnen. Die neue Grundsteuer wird daher erst 2025 fällig.
Bis wann muss ich die Grundsteuererklärung abgeben?
Zur Abgabe der Feststellungserklärung wurden Sie wahrscheinlich schon Ende März aufgefordert, entweder postalisch oder durch öffentliche Bekanntmachungen. Die erforderlichen Daten können Sie frühestens ab dem 1. Juli und spätestens bis zum 31. Januar 2023 abgeben.
Wie erledige ich die Grundsteuererklärung mit wenig Aufwand?
Damit auch stimmt, was letztendlich in Ihrem Grundsteuerbescheid stehen wird, kümmern wir uns vorab um Ihre Grundsteuererklärung.
Über LAMA.immo haben Sie die Möglichkeit, Ihre Grundsteuererklärung eigenständig und in nur wenigen Klicks zu erstellen. Hierfür müssen Sie lediglich die Dokumente des Finanzamtes abfotografieren und im Anschluss hochladen.
LAMA stellt Ihnen daraufhin ein paar Fragen, die zu beantworten sind. Nachdem LAMA Ihre eingereichten Daten sorgfältig prüft und gegebenenfalls ergänzt, erzeugt sich die Grundsteuererklärung automatisch und wird für Sie weiter an das Finanzamt geleitet.

Grundsteuererklärung Rundum-Service
Sie möchten am liebsten gar nichts selbst machen, was die Grundsteuer betrifft? Dann nutzen Sie doch unseren LAMA Premium Service: Senden Sie uns einfach Ihre Dokumente per Mail oder Post. Unsere Expert:innen erstellen die Grundsteuererklärung ganz bequem für Sie und leiten diese an das zuständige Finanzamt weiter.