Wen Sie bevollmächtigen möchten, ist Ihnen überlassen – Ehepartner:in, Kinder, Eltern oder auch Freunde. Wählen Sie aber eine Person, der Sie absolut vertrauen können. Bei der Auswahl sollten Sie bestenfalls darauf achten, dass Sie die Möglichkeit haben, mit der betreffenden Person über Ihre Entscheidung und Wünsche zu sprechen.
Für die Aufgaben, die im Ernstfall auf die bevollmächtigte Person zukommen, benötigt man viel Kraft und Zeit. Stellen Sie sicher, dass die bevollmächtigte Person daher vorbereitet ist, um im Notfall die notwendigen Schritte einzuleiten.
Eine Person, der Sie die Vorsorgevollmacht ausstellen, muss im Ernstfall eine Reihe von Entscheidungen übernehmen. Diese betreffen:
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
- Umgang mit Behörden und Gerichten
- Gesundheitssorge
- Vermögensverwaltung
- Klärung von Rechtsangelegenheiten
- Todesfall
- Postangelegenheiten
Allerdings dürfen Sie beispielsweise die Erstellung eines Testaments nicht übertragen.
Wenn Sie Ihre Vorsorgedokumente – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, ggf. Betreuungsvollmacht – ausstellen, sollten Sie auch daran denken, dass die bevollmächtigte Person ebenfalls Zugriff auf die entsprechenden Dokumente hat.