Ja. Jedoch passiert das nicht automatisch. Mieter:innen müssen diese Anpassung aktiv fordern und geltend machen.
Nein. Es ist gesetzlich geregelt, dass nur der “Verbraucherindex Deutschland” verwendet werden kann. Eine Indexmiete nach alternativen Indizes auszurichten, wie dem Goldpreis, Baukostenindex, Mietindex, Index für 2-Personenhaushalte; Fremdwährungen, Grundstückswerte, regionale Verbraucherpreisindizes, ist unzulässig.
Nein. Vermieter:innen dürfen die Miete an die aktuelle Inflationsrate anpassen, ohne ihren Mieter:innen ein Recht auf Kündigung einzuräumen. Mieter:innen können lediglich ordentlich den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.
Nein. Die Kappungsgrenzen von 20 Prozent in drei Jahren oder unter bestimmten Bedingungen 15 Prozent in fünf Jahren gelten für Indexmieten nicht.
Ja. Dies gilt allerdings nur für die Ausgangsmiete. Diese darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.