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Nebenkosten­abrechnung: Welche Fristen gelten?

  • Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und an den Mieter versandt werden.
  • Nebenkostenabrechnungen enthalten oft inhaltliche oder formelle Fehler.
  • Um Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung einzulegen, haben Sie als Mieter nach Eingang der Abrechnung laut § 556 Abs. 3 Bundesgesetzbuch zwölf Monate Zeit.
Aktualisiert am 04.05.23

Welche Fristen gelten bei der Nebenkosten­abrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung beinhaltet die umlagefähigen Betriebskosten. Diese können nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Betriebskosten können als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Mieter und Vermieter müssen beim Thema Nebenkostenabrechnung einiges beachten und mehrere Fristen einhalten.

Welche Fristen gelten für den Vermieter?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter zusenden. Beispielsweise muss er die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 bis zum 31.12.2023 erstellen. Außerdem muss er den Mieter über die Höhe der zu zahlenden Nebenkosten mindestens vier Wochen vor Ablauf des Abrechnungszeitraums informieren.

Welche Fristen gelten für den Mieter?

Mieter haben nach Erhalt der Abrechnung Zeit und das Recht, die Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls eine Einwendung gegen die Abrechnung vorzubringen. Um Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung einzulegen, haben Sie als Mieter nach Eingang der Abrechnung laut § 556 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch zwölf Monate Zeit. Danach können Sie die Abrechnung nicht mehr anfechten. Außerdem müssen Sie die zu zahlenden Nebenkosten innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Abrechnung begleichen.

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Was passiert, wenn die Nebenkosten­abrechnung zu spät kommt?

Kommt die Abrechnung zu spät, kann der Mieter eine Aufforderung zur Nachzahlung in der Regel ignorieren. Der Vermieter muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Tut er dies nicht, kann er nachträglich keine Forderungen stellen. Der Abrechnungszeitraum ist im Mietvertrag geregelt und fällt in der Regel mit dem Kalenderjahr zusammen.

Wie geht es weiter, wenn Fehler in der Abrechnung vorhanden sind?

Nach der Prüfung durch einen Anwalt sollte der Vermieter so bald wie möglich schriftlich über die Einwände gegen die Abrechnung informiert werden. Er hat daraufhin Gelegenheit, sich zu äußern und Korrekturen vorzunehmen. Solange der Vermieter keine Korrektur vornimmt, darf der Mieter die Summe der Fehler bei künftigen Nebenkostenvorauszahlungen einbehalten. Die aktuelle Rechnung muss allerdings in voller Höhe innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden. Dabei kann, um auf Nummer sicher zu gehen, die Variante „Widerspruch und Zahlung unter Vorbehalt“ gewählt werden. Für seine Nachbesserungen hat der Vermieter 12 Monate Zeit. Ignoriert er seine Verpflichtung, kann ein Anwalt helfen, ein außergerichtliches Mahnschreiben auszustellen, in dem die Ansprüche geltend gemacht werden.