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Unsere Kosten und Leistungen im Überblick

Der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten steht bei Gansel Rechtsanwälte im Focus. Deswegen nehmen wir nur Mandate an, bei denen wir gute Chancen für Ihren Erfolg sehen. Um Ihr Risiko so minimal wie möglich zu halten, gibt es bei uns deshalb für fast alle Fälle eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Unsere Anwälte sind bekannt aus
  • Unsere Kostenmodelle im Überblick

    Wir haben für jeden Fall und für jede Lebenssituation das passende Kostenmodell. In unserer kostenfreien Ersteinschätzungen erklären wir Ihnen, welche Variante in Ihrem Fall die sinnvollste ist.

    Erfolgshonorar

    Erfolg ist zu meist am schönsten, wenn man ihn teilt. Deswegen bieten wir unseren Mandanten in vielen Fällen eine Vergütung über ein Erfolgshonorar an. Sie bezahlen nach unserer kostenfreien Ersteinschätzung lediglich eine faire Grundpauschale. Im Erfolgsfall werden wir dann am Ergebnis beteiligt.

    Festpreise & Pauschalen

    In vielen Fällen lässt sich durch unserer Erfahrung der Aufwand für Ihr Mandat für uns sehr gut kalkulieren. Deswegen können wir Ihnen für bestimmte Mandate einen Festpreis bzw. ein Pauschalhonorar anbieten. Ihr Vorteil: maximale Planungssicherheit.

    Vergütung nach Aufwand

    In Einzelfällen, meist bei langfristigen Mandaten, rechnen wir nach Aufwand ab. Diese Abrechnung ist in dem Fall stundenbasiert und es wird nur der Aufwand abgerechnet, der tatsächlich angefallen ist.

    Abrechnung nach Gebühr

    Sofern eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eintritt, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich hierbei grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz klar geregelt.

    In unserer kostenfreien Ersteinschätzung sagen wir Ihnen,

    • welche Chancen und Risiken wir sehen,
    • wie wir Ihre Erfolgsaussichten einschätzen,
    • wie die Kosten im Verhältnis zum Nutzen stehen,
    • was unsere Tätigkeit kostet und
    • wann Sie mit einem Ergebnis rechnen können.

    Sie entscheiden dann, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Angelegenheit beauftragen wollen. Bis dahin fallen für Sie keinerlei Kosten an.

    Unsere kostenfreien Erstberatungen im Überblick

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    Wir schicken keinen Mandanten in einen sinnlosen Rechtsstreit. Lieber raten wir Ihnen davon ab, uns einzuschalten. Wir prüfen jeden Fall auf wirtschaftlichen Erfolg für Sie, damit unsere Kosten stets im richtigen Verhältnis zu Ihren Zielen stehen.

    DR. TIMO GANSEL

    GRÜNDER VON GANSEL RECHTSANWÄLTE

    So übernehmen andere die Kosten für den Anwalt

    Es gibt noch weitere drei Möglichkeiten, die wir in einigen Fällen anbieten können, bei denen Sie keinerlei Kostenrisiko tragen.

    Rechtsschutzversicherung
    Prozessfinanzierer
    Beratungs- und Prozesskostenhilfe

    Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung

    Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann übernimmt diese Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung stellen wir – ebenfalls kostenfrei – eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und kümmern uns um die Abwicklung.Falls Ihre Rechtsschutzversicherung zunächst keine Zahlung zusagen möchte, haben wir spezialisierte Anwälte, die mit Ihrer Versicherung Klartext reden.

    Einschaltung eines Prozessfinanzierers

    Die Übernahme des Kostenrisikos durch einen Prozessfinanzierer gestattet in einem Rechtsstreit auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Bei erfolgsversprechenden Klagen gewinnen wir einen solchen Prozess­kosten­finanzierer für Sie, der sämtliche Kostenrisiken eines Prozesses übernimmt – und das im Zweifel bis zum Bundesgerichtshof. Wir sind vernetzt mit allen großen Prozess­finanzierungs­gesellschaften und einigen Spezialfinanzierern und unterstützen Sie dabei, das beste Angebot zu finden.

    Kostenübernahme durch eine Beratungs- und Prozesskostenhilfe

    Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre finanziellen Mittel übersteigen, können Sie bei Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit nicht von vornherein aussichtslos ist. Dann trägt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Wir beraten Sie hier gerne und helfen Ihnen bei der Beantragung. Sprechen Sie uns an.