Die Antwort lautet ganz klar: Ja, das können Sie! Es gibt keine Plicht zur Umrüstung Ihres Autos. Die Entscheidung liegt beim Kunden.
Grundsätzlich ist rechtlich strittig, ob die manipulierten Diesel-Autos überhaupt eine Betriebserlaubnis besitzen. Daher lässt das Kraftfahrt-Bundesamt Fahrzeuge weiter am Straßenverkehr teilnehmen – unter der Voraussetzung, dass sie in naher Zukunft umgerüstet werden. Entscheiden Sie sich also gegen die Umrüstung, kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Außerdem ist es möglich, dass bei der nächsten Hauptuntersuchung die Teilnahme an der Rückrufaktion von VW überprüft wird. Bei bestätigter Nicht-Teilnahme, kann Ihnen die Plakette verweigert werden.
Jede Rückabwicklung eines KFZ-Kaufvertrags ist für den Händler mit Verlusten verbunden. Deshalb verbleibt diesem die Nutzungsentschädigung. Im Falle der Rückgabe des Autos muss der Verbraucher also für den gefahrenen Kilometer zahlen. Mit der unten aufgeführten Formel, können Sie im Voraus berechnen, wie viel Nutzungsentschädigung Sie an den Händler zahlen müssen, wenn Sie Ihr Auto zurückgeben möchten.
Formel:
Bruttokaufpreis x Gefahrene Kilometer / Erwartbare Gesamtlaufleistung
Beispiel:
30.000 Euro x 60.000 km / 200.000 km = 9.000 Euro
Der Zeitpunkt VW, Audi & Co zur Verantwortung zu ziehen, könnte nicht besser sein. Setzen Sie sich gegen die Aussitztaktik des VW-Konzerns zur Wehr und machen Sie jetzt Ihre Ansprüche geltend. Lange Zeit argumentierte VW, dass den deutschen Diesel-Besitzern kein Schaden aus dem Abgasskandal entstanden sei. Mit drohenden Fahrverboten und den ungeklärten technischen und ökologischen Folgen des Software-Updates wird nun jedoch klar, dass die Fahrzeuge massiv an Wert einbüßen.
Immer mehr Gerichte folgen daher einer verbraucherfreundlichen Argumentation. Die jüngsten Urteile im VW Abgasskandal beweisen, dass der Trend zu Gunsten der geschädigten Diesel-Besitzer geht – laufend kommen neue, positive Urteile im VW Abgasskandal hinzu.
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ist eine 17-stellige Nummer, die Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter der "Postion E" finden.
Betroffen von den Fahrverboten sind vor allem Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und 5. Aber auch neuere Fahrzeugmodelle, welche sogar die Euro 6-Norm erfüllen, könnten künftig Schwierigkeiten in bestimmten städtischen Bereichen bekommen. Insgesamt werden sich in naher Zukunft deutschlandweit Mobilitätseinschränkungen für 13 Millionen Autofahrer ergeben.
Sollten auch Sie zu den Leidtragenden des VW Abgasskandals zählen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir beraten Sie nicht nur zu Ihren Möglichkeiten und Chancen, sondern setzen Ihr Anliegen durch – wenn nötig auch auf juristischem Wege vor Gericht.
Im VW Abgasskandal sind News an der der Tagesordnung. Fast im Wochenrhythmus kommen neue Erkenntnisse im VW Abgasskandal hinzu. Diese reichen von Stilllegungen, über neue Rückrufe durch das KBA und Produktionsstopps, bis hin zu durchgesetzten Fahrverboten in Städten und neuen Urteilen gegen VW.
Damit Sie auf dem Laufenden bleiben und keine News im VW Abgasskandal verpassen, schauen Sie gerne immer wieder bei unseren Schlagzeilen vorbei. VW Abgasskandal News finden Sie dort regelmäßig.